Gemeinderatsprotokoll vom 19. Oktober 1925

1.) die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes nach den Beschlüssen des Finanz- und Rechtsausschusses; 2.) das Magistratspräsidium wird ermächtigt, etwaige, von der Bundesregierung, die materiellen Grundla¬ gen des Gesetzes nicht berührende Forderungen im eigenen Wirkungskreise durchzuführen. V.B. Dr. Messenböck erklärt namens der Wahl¬ vereinigung, die Vorlage sei schlicht und doch schwer zu vertreten. Im allgemeinen sind die Gebühren bis zur mittleren Grenze. Er zieht Vergleiche mit Deutschland und anderen österr. Städten, die alle höhere Gebühren einheben bis auf Wien, das deshalb um 125 % mehr Hunde besitzt. Die Wahlvereinigung glaubt die Verantwortung übernehmen zu können. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 7.) Regelung der Abgabe für den Besitz von Pfer- den. Zl. 18659/25. Referent V.B. Russmann begründet die Vorlage mit der Änderung des Finanzverfassungsgesetzes und erörtert an der Hand der Vorlage die Änderungen gegenüber den geltenden Vorschriften. Er stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: 1.) die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes nach den Beschlüssen des Finanz- und Rechtsausschusses; 2.) das Magistratspräsidium wird ermächtigt, etwaige von der Bundesregierung, die materiellen Grundlagen des Gesetzes nicht berührende Forderungen im eigenen Wirkungskreise durchzuführen. V.B. Dr. Messenböck erklärt namens der Wahlvereinigung für die Vorlage zu stimmen, obwohl diese eine Erhöhung bedeutet, die insbesondere vom Transport-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2