versetzen zu lassen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Regelung der Gebühren für die Aufnahme in den Heimatverband. Zl. 18666/25. Referent V.B. Russmann begründet die Vorlage mit der Änderung des Finanzverfassungsgesetzes und erörtert an der Hand der Vorlage die Änderungen gegenüber den geltenden Vorschriften. Er stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: 1.) die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes nach den Beschlüssen des Finanz- und Rechtsausschusses; 2.) das Magistratspräsidium wird ermächtigt, etwaige von der Bundesregierung, die materiellen Grundlagen des Gesetzes nicht berührende Forderungen im eigenen Wirkungskreis durchzuführen. V.B. Dr. Messenböck erklärt namens der Wahlvereinigung gegen die Vorlage nichts einzuwenden; er empfiehlt jedoch bei der Durchführung das System der Gemeinde St. Pölten anzuwenden, welches Abstufungen nach Zeitdauer beinhaltet. Der Refereht schliesst sich den Ausführungen an, meint jedoch, dass für Steyr andere Verhältnisse maßgebend seien. Hierauf wird der Antrag einstimmig angenommen. Punkt 6.) Regelung der Abgabe für das Halten von Hunden. Zl.18661/25. Referent V.B. Russmann begründet die Vorlage mit der Änderung des Finanzverfassungsgesetzes und erörtert an der Hand der Vorlage die Änderungen gegenüber den geltenden Vorschriften. Er stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag:
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