übernimmt die Gemeinde nicht. Ohne Debatte angenommen. Mit Zustimmung des Gemeinderates wird Punkt 7 a) Berger - Grundtausch eingeschaltet. Zl. 17607/25. Dem Grundtausche zwischen der Stadtgemeinde und dem Grundbesitzer Herrn Johann Berger vertreten durch Herrn Dr. Harrant, Rechtsanwalt, wird im Sinne der Punkte 1 - 3 des Protokolles vom 13. August 1925 unter nachfolgenden Bestimmungen zugestimmt: 1.) die Stadtgemeinde tritt als Gegenwert einen ca. 2 m breiten Streifen längs der Westgrenze des Posthofes mit ca. 100 m2, welcher nach dem Stadtregulierungsplane zwischen der Strasse und dem Grundbesitz liegt, an Herrn Johann Berger ab. 2.) die Stadtgemeinde verpflichtet sich, längs des abgetretenen Grundes eine neue Planke mit Zementsäulen zu errichten. 3.) die Kosten der gesamten aus den Grundtransaktionen erwachsenden Gebühren trägt die Stadtgemeinde Steyr. Mit der rechtlichen Durchführung der Transaktion wird das Magistratspräsidium betraut. Ohne Debatte angenommen. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Punkt 8.) Ansuchen um Valorisierung einer Rente. Zl. 15536/25. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Ansuchen der Frau Katharina Hanl um Aufwertung der ihr aus dem Legate des Herrn Anton Spitalsky gebührenden Zinsen wird keine Folge gegeben, weil mit Rücksicht darauf, dass
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