Gemeinderatsprotokoll vom 9. Oktober 1925

auch die Einnahmen der Gemeindeverwaltung katastrophal betroffen werden, da die Abgaben der Handels- und Gewerbetreibenden einen Grossteil der Gemeindeeinnahmen bilden, während die von den soz.dem. Rednern und vom Steyrer Tagblatte allein empfohlenen Geschäftsunternehmungen von der Abgabenleistung teilweise befreit sind? 3. Ist es dem Herrn Bürgermeister bekannt, dass eine derartige Verhetzung gegen die Handels- und Gewerbetreibenden alle von der Gemeindeverwaltung selbst mit anerkennenswerten Opfern an Zeit und Geld gemachten Bemühungen, die Stadt Steyr dem Fremdenverkehre zu erschliessen, wieder völlig vernichtet? 4. Ist der Herr Bürgermeister geneigt, auch den Handels- und Gewerbetreibenden von Steyr jenen Schutz zu gewähren, auf den jeder Bewohner dieser Stadt Anspruch hat? 5. Ist der Herr Bürgermeister geneigt, den existenzvernichtenden Quertreibereien einiger Redner und des Steyrer Tagblattes, dessen Druckerei von der Gemeinde ganz ansehnliche Aufträge erhält, deren Bezahlung durch die Abgabenleistung der Handels- und Gewerbetreienden ermöglicht wird, entgiltig entgegenzutreten und dadurch auch die Einnahmen der Gemeinde Steyr nicht herabsinken zu lassen? Der Bürgermeister verspricht die Beantwortung der an ihn gestellten Fragen in einer nächsten Gemeinderatssitzung. Finanz- u. Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. Punkt 2.) Überlassung von Baugrund an die Bau- und Wohnungsgenossenschaft. Z1. 27899/23 und 14680/25. Das Ansuchen der ersten allgemeinen Bau- und Wohnungsgenossenschaft in Steyr um käufliche Überlassung von 506 m2 Baugrund aus Parzelle 1408/1 wird dahin erledigt, dass der genannten Genossenschaft zugesichert wird, dass, wenn

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