Gemeinderatsprotokoll vom 9. Oktober 1925

schläge zuerst auszuarbeiten und ehestens der kompetenzmässigen gesetzlichen Erledigung zuzuführen. Der Gemeinderat gibt sich der Hoffnung hin, dass es der Landeshypothekenanstalt möglich werde, nach Erfüllung dieser dem Gemeinderat notwendig erscheinenden Voraussetzungen der Stadt Steyr die dringend benötigte Anleihe seinerzeit noch immer zu gewähren. Der Antrag wurde im Finanz-Ausschuss einstimmig angenommen und wird durch V.B. Dedic, der während des Referates den Vorsitz übernahm, zur Abstimmung gebracht. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. 11. Urania, Ausgestaltung des Stadttheaters. Zl. 19378/25. Dem Ansuchen der Ortsgruppe Steyr der Wiener Urania wird dahin stattgegeben, dass die Stadtgemeinde Steyr der Urania die Hälfte des Theatergebäudes in deren Eigentum überlässt und zwar gegen die Verpflichtung, dass die Urania die Adaptierungsarbeiten laut des in A angeschlossenen Planes um den voraussichtlichen Betrag von S 100.000 ohne jede Inanspruchnahme der Gemeinde zur Gänze durchführen lässt. Ausserdem wird die Bedingung gestellt, dass, wenn Räume die heute in Gemeindebenützung stehen und für obigen Zweck herangezogen werden müssen, für dieselben in anderer Form im gleichen Gebäude ein dem Widmungszwecke entsprechender Ersatz geschaffen werden muss. Die beiden Vertragsteile sichern sich gegenseitig das Vorkaufsrecht zu. Es wäre jedoch anzustreben, dass ohne Einräumung eines Miteigentumsrechtes die Urania das zur Deckung der Adaptierungskosten erforderliche Darlehen beschaffe und Selbstschuldnerin wird und die Stadtgemeinde Steyr dieser

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