heuren Lasten des Zinsendienstes für die aufgenommenen Kredite. Ich habe auf diesen Umstand in den einleitenden Worten im allgemeinen darauf hingewiesen. Ich möchte auch hier die Situation durch einige Ziffern illustrieren. Der Kapitalzinsendienst der Gemeinde betrug im Jahre 1924. S 117.846 = K 1,178.460.000 Er hat den präliminierten Betrag wesentlich überschritten. Der Zinsendienst ist in diesem Präliminare mit S 320.000 oder K 3,200.000.000 eingesetzt, beträgt also um S 202.154 oder K 2,021.540.000 mehr als im Vorjahre, d.h. wir müssen um 270 % in diesem Jahre mehr Bankzinsen zahlen als im vergangenen Jahre. Das ist selbstverständlich ein Zustand, der auf die Dauer nicht weiter geführt werden kann und gegen den unter allen Umständen Abhilfe geschaffen werden muss. Bei der Bedeckungsfrage werde ich auf diesen Umstand wieder zu sprechen kommen. Ein weiterer Umstand, der das Budget ganz ausserordentlich beeinflusst, sind die Personallasten. Die Gehälter für die Aktiven und Pensionisten inklusive der Sicherheitswache betragen, abgesehen von der durch das neue Gehaltsgesetz bedingten Erhöhung, um S 104.500 oder um K 1.045,000.000 mehr als im Vorjahre. Dieses Plus ist jedoch keineswegs durch die Gehaltsregulierung bedingt sondern durch den Ausfall der Bundeszuschüsse. Durch das Abgabenteilungsgesetz vom März 1922 sollten die Zuschüsse bis inkl. 1926 gewährt werden. Das Wiederaufbaugesetz hat aber die Bestimmung dahin geändert, dass die Zuschüsse bereits mit Ende 1924 zur Einstellung gelangen, ohne dass etwa der Gemeinde ein Aquivalent in Form erhöhter Einnahmen geschaffen worden wäre. Es ist selbstverständlich, dass sich die Krise
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