weh tun wird. Es ist auch unerträglich, wenn die Gemeinde trotz der bestehenden Gesetze nicht weiss, was sie zu bekommen hat, je wenn ihr beispielsweise - wie es in Steyr der Fall war und Steyr steht nicht allein da - auf einmal die Hiobsbotschaft zuteil wird, dass sie zuviel erhalten hat, nur deswegen, weil man über den Goldsteuerschlüssel nicht volle Klarheit hatte. So kann also kein Budget volle Klarheit geben, solange nicht die Finanzgesetzgebung endgiltig sichere Anhaltspunkte schafft. Ich möchte hier noch auf einen Umstand hinweisen, der von tief einschneidender Bedeutung für die finanzielle Lage der Gemeinde ist. Im Dezember 1924 erfolgte die definitive Abrechnung mit dem Bunde wegen der rückständigen Abgabenertragsanteile. Die Gemeinde Steyr bekam im Dezember ungefähr 11 Milliarden, auf die sie gesetzlich Anspruch hatte, nach ungefähr 2 Jahren, das bedeutet bei dem heutigen Zinsfuss einen Betrag von fast 800 Millionen Kronen, um den sich der Zinsendienst der Gemeinde erhöht, nur deswegen, weil die Anteile nicht rechtezeitig flüssig gemacht wurden, es bedeutet dieser Vorgang also ein Geschenk an das Bankkapital. Auf der einen Seite schreibt uns das Wiederaufbaugesetz die drükkendsten Sparmassnahmen vor, auf der anderen Seite aber müssen wir hunderte von Millionen dem Bankkapital opfern. Und nun zum Voranschlag im allgemeinen: Der Voranschlag, den wir dem Gemeinderate zur Beschlussfassung vorlegen, schliesst mit einem Abgange von S 961.444.04 g in der ordentlichen Gebarung und einem Abgange von S 95.000.-- in der ausserordentlichen Gebarung, zusammen also mit einem Abgang von S 1,056.444.04 g Ich möchte nun die Gründe dieses scheinbar grossen Defizites näher auseinandersetzen, obwohl einer besonderen Rechtfertigung sicherlich nicht bedarf.
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