Gemeinderatsprotokoll vom 15. Juli 1925

Zl. 12734/25. Der Bürgermeister schlägt vor, die einzelnen Rubriken wie im Vorjahre sofort nach Verlesung zu beraten bezw. Einwendungen zu machen, wenn dies nicht der Fall wäre, würde weitergegangen werden. Keine Einwendung. Referent Russmann erklärt vorerst, dass der Voranschlag für das Jahr 1925 die vorgeschriebene Zeit aufgelegen war und kein Einwand erhoben wurde. Er führt im allgemeinen aus: Bevor ich auf den Voranschlag des näheren eingehe, möchte ich eine Feststellung machen. Die verspätete Vorlage erfolgt nicht durch unser Verschulden- wir haben übrigens in der Sitzung vom 28. April 1925 ein Budgetprovisorium beschlossen - sondern mit Rücksicht auf die durch die Finanzgesetzgebung des Bundes ungeklärten Verhältnisse. Schon vor einigen Monaten wollte die Regierung die bestehenden Gesetze über die Abgabenteilung ändern. Wir wollten daher die Neuregelung abwarten, um klarer zu sehen. Freilich ist diese Neureglung bisher nicht erfolgt, es liegen bloss Regierungsentwürfe vor, die neuerlich die Finanzhoheit der Gemeinden zu schmälern beabsichtigen. Da aber niemand weiss, wann diese Vorlagen Gesetz werden, so müssen wir und doch entschliessen den Voranschlag ohne Rücksicht auf die etwa bevorstehende Änderung der Finanzgesetzgebung zu beraten. Es scheint hier wohl angebracht, einige Worte über das Verhältnis zwischen Bund und den Gemeinden zu verlieren. Es ist ein Zustand der Unerträglichkeit, wenn die Gemeinde, deren Finanzautonomie durch die bestehenden Verhältnisse ohnehin fast gänzlich ausser Kraft gesetzt ist, nie weiss, wie sie daran ist, wenn sie jedes Jahr auf einige Änderungen in der Finanzgesetzgebung gefasst sein muss, die immer, das muss ausdrücklich betont werden, zu ihren Ungunsten ausfallen, da ja bei der gegenwärtigen politischen Struktur die Regierung den gleich orientierten Ländern kaum

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