Gemeinderatsprotokoll vom 15. Juli 1925

Zl. 9307. Der Referent beantragt nach kurzer Begründung: Der Gemeinderat beschliesse: Die Anschaffung eines Sprengwagens nach dem System Ing. Jaul zum Preise von 6600 S. Nach einer Anfrage des G.R. Markgraf angenommen. Referent: V.B. Russmann. Punkt 6a) Erhöhung des Markt-und Standelgefälles. Die Angelegenheit wird nach längerer Debatte über Antrag G.R. Markgraf vertagt. Fürsorge-Ausschuss. Referent: V.B. Dedic. Punkt 12.) Änderung des Fürsorge-Statutes. Zl.13317/25. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die Annahme des Organisationsstatutes der städtischen Fürsorge in Steyr im Sinne des Beschlusses des Armenrates vom 3. Juli 1925 mit folgenden Änderungen bzw. Richtigstellungen: 1.) Der § 3 hat zu lauten: Bezüglich des gänzlichen oder teilweisen Ersatzrechtes gegen erhaltungspflichtige physische oder juristische Personen (Angehörige, Gemeinde etc.) des in Fürsorge stehenden gelten die betreffen den Gesetze. 2.) Im § 12 hat es statt: "Sprengelfürsorgeräte" richtig zu heissen: "Bezirksfürsorgeräte". 3.) Dem § 19 ist ein neuer Absatz anzufügen mit folgendem Wortlaut: Die geschlossene Fürsorge erfolgt durch Aufnahme in ein städt. Kinderheim. Soferne die Verpflegskosten nicht von der Gemeinde Steyr ganz oder teilweise getragen werden, sind die Beiträge der Ersatzpflichtigen (§ 3 ) vor der Aufnahme sicherzustellen. II. Im Sinne des § 5 des Organisationsstatutes werden nachstehende Fürsorgebezirke festgesetzt:

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