1.) durch zu erwirkende Subventionen vom Bunde und vom Lande Oberösterreich; 2.) durch Inanspruchnahme der produktiven Arbeitslosenfürsorge; 3.) durch Kreditoperationen, soweit die unter - 1 und 2 genannten Massnahmen nicht ausreichen. Ill. Der beim ausserordentlichen Aufwand aufscheinende Bedeckungsbetrag per S 594.956 ist gesichert durch die drei Darlehen des Bundesministeriums für soziale Verwaltung (produktive Arbeitslosenfürsorge) und das Darlehen der o.ö. Landeshypothekenanstalt (siehe Anmerkung zu Rubrik VI A Bedeckung, Seite 15) und fällt in den Rahmen der bereits erfolgten Kreditgenehmigung, per S 600.000. (G.R. Beschluss vom 8. April 1925, Zl. 6674). Hierauf wird zur Abstimmung geschritten. Der ordentliche Voranschlag wird einstimmig angenommen. Der ausserordentliche Aufwand desgleichen. Die Bedeckungsanträge I - III werden in getrennter Abstimmung gleichfalls angenommen. Der Antrag G.R. Klaffenböck wegen Vorlage der Jahresrechnung des Stadtgutes wird angenommen, der zweite zurückgezogen. Damit ist die Beratung des Voranschlages zu Ende und Bürgermeister Wokral spricht allen, die an der Fertigstellung des Präliminares mitgearbeitet haben, insbesondere den Beamten der Rechnungsabteilung den Dank aus. Punkt 4.) Beschlussfassung wegen Bau eines Wohnhauses auf der Ennsleite. Z1. 11545/25. Referent V.B. Russmann bringt nach kurzer Begründung folgenden Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses zur Verlesung: Der Gemeinderat beschliesse in teilweiser Abän-
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