V.B. Russmann erläutert den buchhalterischen Vorgang über die Einsetzung des Darlehens und der Festsetzung des Abganges; er reagiert auf einzelne Bemerkungen des G.R. Markgraf, bespricht das Bestreben der Schaffung von Industrien, ferner dass ein Kredit in greifbarer Nähe sei, dass sich hiebei die Gemeinde nicht zur Seite schieben lassen dürfe, und fügt bei, dass die Schätzung der Realitäten amtlich erfolgte und vollkommen richtig sei. G.R. Markgraf erwidert, dass er die Einsetzung des Abganges per 10 Milliarden nicht für richtig halte. G.R. Schlossgangl stellt eine Anfrage bezüglich Sträflingsarbeiten am Stadtgut, was Bgm. Wokral dahin beantwortet, dass der Rechnungsabschluss des Stadtgutes zeitgerecht dem Gemeinderate vorgelegt werden wird und der Gemeinderat zu all diesen Fragen werde Stellung nehmen können. Der Referent stellt sonach namens des Finanzausschusses folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: A) die Annahme des Voranschlages pro 1925 im Sinne des Beschlusses des Finanz- und Rechtsausschusses; B) die Annahme folgender Bedeckungsvorschläge. I. Der in der ordentlichen Gebarung aufscheinende Abgang im Betrage von 961.444 S 04 g findet seine Bedeckung: 1.) Durch Dotation aus einem zu schaffenden Gemeindeausgleichsfonde (§ 2 Absatz 6 des Abgabenteilungsgesetzes) in der Fassung der Verordnung vom 26. Juni 1924, B.G.Bl. Nr. 201), dessen Aktivierung im Landtage zu beantragen ist; 2.) durch Fortsetzung der Ersparungsmassnahmen, 3.) durch Kreditoperationen für den Fall, dass die unter 1 und 2 genannten Massnahmen nicht ausreichen. II. Der im außerordentlichen Aufwand aufscheinende Abgang im Betrage von S 95.000 findet seine Bedeckung:
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