bauten Kredite verlangt, die uns jedoch rundweg abgeschlagen worden sind. Wir wollen aber auch hier das möglichste tun und es wird in der heutigen Sitzung noch Gelegenheit sein, sich mit diesem Probleme zu befassen. Wenn auch die Gemeinde derzeit nicht vieles leisten kann, so kommt sie doch zum Teil den seinerzeitigen Versprechungen nach und zeigt wenigstens den guten Willen der brennendsten aller Fragen näher zu treten. Ich möchte auch hier noch feststellen, dass das Land Oberösterreich auf diesem Gebiete der Gemeinde Steyr in keiner Weise entgegengekommen ist und unsere wiederholten Eingaben mit dem Hinweis auf die Einführung der neuen Wohnbausteuer abgewiesen hat. Nun ist es aber klar, dass die Gemeinde Steyr, die entsprechend den Bestimmungen des Wiederaufbaugesetzes die Mietzinshellerauflage bedeutend erhöht hat, keinesfalls in der Lage ist, noch eine Wohnbausteuer einzuheben, da ja die hiesige Bevölkerung in ihrer Mehrheit eine derartige Bealstung nicht mehr ertragen könnte. Wenn ich schliesslich noch auf die Bemühungen der Gemeinde zur Hebung des Fremdenverkehres hinweise, die die Schaffung einer Anzahl von notwendigen Autoverkehrslinien zur Folge hatten, die sicherlich vor allem im Interesse der Geschäftswelt gelegen sind, so glaube ich über unsere Tätigkeit im allgemeinen einen ziemlich umfassenden Bericht gegeben zu haben. Ich komme nun zur Bedeckungsfrage. Der Voranschlag sieht als Hauptbedeckung die gesetzlich und durch Gemeinderatsbeschlüsse bereits geregelten Abgaben vor. Eine Änderung in dieser Hinsicht oder eine Erhöhung irgend einer bestehenden Abgabe wird nicht beantragt. Die Abgaben sind nunmehr alle entsprechend den gegenwärtigen Verhältnissen novelliert bis auf die Bodenwertabgabe, deren Neuregelung im Herbste mit Wirksamkeitsbeginn für das kommende Jahr be-
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