Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1925

Zl. 5975. Subventionsansuchen des Musikvereines Steyr. Der Referent berichtet zunächst, dass diese Subventionsansuchen nur deshalb vor der Beratung des Präliminares zur Vorlage gelangen, weil diese beiden Körperschaften, die für die Bildung und Kulturpflege geschaffen worden sind, durch die Krise derart gelitten haben, dass sie vollständig mittellos sind und die Gefahr besteht, dass sie ohne Subvention ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen könnten. Er hatte daher dem Finanz- und Rechtsausschuss folgenden Antrag unterbreitet: 1.) Dem Bezirksbildungsausschuss in Steyr wird über sein Ansuchen aus dem Titel der Erhaltung seiner Volksbücherei und aus dem Titel der Erhaltung seiner Musikschule eine Subvention von 1000 S (eintausend Schillinge) für das Jahr 1925 gewährt. 2.) Dem Subventionsansuchen des Musikvereines in Steyr wird dahin stattgegeben, dass demselben für 1925 eine Beihilfe von 600 S gewährt wird. Diese beiden Anträge seien leider im Finanzund Rechtsausschuss abgelehnt worden und er müsse daher den Beschluss als Referent des Finanz-und Rechtsausschusses dem Plenum des Gemeinderates bekanntgeben. G.R. Furrer wünscht, dass mit der Erledigung dieses Ansuchens bis nach der Präliminarberatung gewartet werde. G.R. Januschka beantragt Ablehnung des Antrages des Finanz-und Rechtsausschusses und Annahme der ursprünglichen Referentenanträge, die er zu seinen eigenen Anträgen erhebe. Die Anträge Januschka lauten: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) Dem Bezirksbildungsausschuss in Steyr wird über sein Ansuchen aus dem Titel der Erhaltung seiner Volksbücherei und aus dem Titel der Erhaltung seiner Musikschule eine Subvention von S 1000 für das Jahr 1925 gewährt.

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