beitslosenamtes nicht der geringste Vorwurf treffen kann. Gegenüber dieser gehässigen und gänzlich unwahren Beschuldigung muss ausdrücklich festgestellt und hervorgehoben werden, dass die Amtsführung im Arbeitsvermittlungs- und Erwerbslosenfürsorgeamt in Steyr wiederholt ausdrücklich von Seite der Industriellen Bezirkskommission für Oberösterreich in Linz, wie von den Vertretern des Bundesministeriums für soziale Verwaltung lobende Anerkennung gefunden hat. Nach der vor kurzem stattgefundenen, durch 7 Wochen andauernden Revision im Arbeitslosenamte durch Vertreter des Bundesministeriums für soziale Verwaltung hat mir der Vertreter des Ministeriums ausdrücklich erklärt, dass das Arbeitsvermittlungs- und Erwerbslosenfürsorgeamt mustergiltige Arbeit leiste. Er würde nur wünschen, dass in allen anderen Arbeitslosenämtern ebenso korrekt und klaglose gearbeitet werde. Ich fühle mich daher verpflichtet, die Angestellten des Arbeitslosenamtes gegen derartige Angriffe in Schutz zu nehmen und ihnen auch bei dieser Gelegenheit die Anerkennung für ihre bisherige Tätigkeit auszusprechen und den Wunsch daran zu knüpfen, sie mögen auch weiterhin so wie bisher ihre Pflicht, unbekümmert um irgend welche Angriffe, erfüllen. Wird zur Kenntnis genommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. Punkt 1.) Rekurs gegen eine Entscheidung des Magistrates wegen Aufstellung einer Verkaufshütte. Zl. 19524/24. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche des Herrn Josef Schock gegen die abweisliche Entscheidung der Mag. Abt. II betreffend die Aufstellung eines Verkaufslokales am Platze vor der Dominikanerkirche wird aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge
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