Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1925

vorgenommen wurde. Die Waffenfabrik fordert nun die Arbeiter nominativ beim Arbeitsvermittlungs- und Erwerbslosenfürsorgeamte an, worauf die Zuweisung seitens des Amtes erfolgt. Nach dem im wesentlichen gleichlautenden Artikel in der Presse wird ein Arbeiter (der Name ist nicht genannt) erwähnt, der von der Betriebsleitung der Waffenfabrik angefordert, aber von der Aufnahmskanzlei der O.W.G. mit der Begründung abgewiesen worden sein soll, weil er auf der Liste der Vorgemerkten nicht gestanden sei. Trotzdem dieser Arbeiter bereits vorgemerkt gewesen sei, sei sein Name auf dem Wege vom Arbeitslosenamte zur Waffenfabrik verschwunden. Wie die Erhebungen ergaben, handelt es sich um einen gewissen Anselsgruber, welcher vor kurzer Zeit seitens des christlichsozialen Gewerkschaftssekretariates reklamiert worden war. K. Anselsgruber ist in der Konsignation enthalten und sind folgende Daten von den Ministerialbeamten eingetragen worden: geb. 1885, verh. 3 Kinder, Schlosser. Klassifikation IIa (d.h. hat andere zu erhalten mit Nebeneinkommen), Verwendbarkeit: im allgemeinen gut. Frau bei Fa. Reithoffer in Arbeit, Einkommen wöchentlich K 200.000. - (seit 22.September 1924 bei der Firma, Stundenlohn S 0.52). Anselgruber hat früher bei der Fa. Reithoffer vom 6. August 1921 bis 5. Mai 1923 gearbeitet und wurde wegen Arbeitsmangel entlassen. Seither bezieht derselbe die Arbeitslosenunterstützung. Mit Zuschrift der Waffenfabrik vom 6. Mai l.J. wurde u.a. auch Anselgruber auf Grund der Liste angefordert und mit 10. Mai 1925 anlässlich der Kontrollmeldung von h.a. zugewiesen. Das Personalreferat der Oe.W.G. hat denselben jedoch mit dem Vermerk: "vorläufig zurückgestellt" nicht aufgenommen.

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