Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1925

wohl eine Revanche für Eckers Verhalten in der letzten Gemeinderatssitzung sein, wo er mit der Mehrheit in einigen Fragen gestimmt habe. G.R. Molterer behauptet, dass der Tischlermeister Ecker jederzeit bereit sei, als Zeuge zu dienen. G.R. Ecker habe im Gasthaus erzählt, dass ohnehin schon die Spatzen am Dache vom Vertrage und der geplanten Gesellschaftsgründung pfeiffen, daher könne er ruhig den Vertrag vorlesen. G.R. Ecker weist entschieden die Anschuldigung zurück und erklärt, er habe noch nie die Vertraulichkeit einer Sitzung gebrochen, aber es sei schon oft vorgekommen, dass alle Vorfälle, die in den Sektionen des Gemeinderates besprochen wurden, also als vertraulich zu behandeln seien, am nächsten Tag beim Biertisch von Mitgliedern der Wahlvereinigung erzählt worden sind, wofür er bereit sei, den Beweis zu erbringen. Bürgermeister Wokral betont, dass auf Grund der Geschäftsordnung für den Gemeinderat es nur möglich wäre, einen Disziplinarausschuss zusammenzustellen, der untersucht, ob G.R. Ecker tatsächlich seine Gelöbnispflicht gröblichst verletzt hat. V.B. Russmann erklärt, er habe eingangs der Sitzung von der Möglichkeit eines Amtsmissbrauches gesprochen. Nachdem die Ausführungen des V.B. Dr. Messenböck ergeben haben, dass dies nicht der Fall sei, ziehe er die Behauptung gerne zurück und stelle fest, dass die Beamten ihre Pflicht in keiner Weise verletzt hätten. G.R. Bundesrat Hafner beantragt: Das Gemeinderatspräsidium soll zunächst diese Sache untersuchen. Erst wenn sich bei dieser Untersuchung eine Grundlage für das Einsetzen einer Disziplinarkommission ergeben sollte, ist eine solche zu wählen. Angenommen. Bürgermeister Wokral ersucht beide Teile mögen ihre Wahrnehmungen in dieser Angelegenheit dem Ma-

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