Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1925

Waffenfabrik oder von den sozialdemokratischen Beamten des Arbeitslosenamtes verschwinden gemacht wurde, ist nicht festgestellt; dass beide aber im Einvernehmen handelten, ist naheliegend. Die Parität und Unparteilichkeit dieser Stellenvermittlung besteht nur zum Schein; in Wirklichkeit ist sie Mittel zum Zweck, damit die "geeichten" Genossen vorzugsweise in den Betrieben untergebracht werden können, dort die Mehrheit bekommen und die nichtsozialdemokratisch denkenden Menschen schikanieren können. Das Ergebnis der von mir persönlich gepflogenen eingehenden Erhebungen beehre ich mich hiemit dem löblichen Gemeinderate bekanntzugeben: Auf Grund der Bestimmung des Art. I, Absatz 2 der XIV. Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz sollten diejenigen Arbeitslosen, die bereits durch 22 bezw. 48 Wochen ununterbrochen die Notstandsunterstützung bezogen haben, ab 1. Juni l.J. eine ausserordentliche Notstandsunterstützung nicht mehr erhalten. Über Auftrag des Bundesministeriums für soziale Verwaltung mussten diese auszusteuernden Arbeitslosen in einer eigenen Konsignation festgehalten werden. Mit Rücksicht darauf, dass das Amt mit den laufenden Arbeiten vollauf beschäftigt war, hat das Bundesministerium für soziale Verwaltung zur Unterstützung des Amtes die 2 Ministerialbeamten Böhm und Brenner zur Verfügung gestellt. Diese zwei Herren haben die in der Konsignation verzeichneten Arbeitslosen vorgeladen und den Bedürftigkeits- und Verwendbarkeitsgrad eingetragen. Dieselben haben sodann in der Aufnahmekanzlei der österr. Waffenfabriksgesellschaft zwecks Vervielfältigung der Konsignation vorgesprochen. Der Ministerialbeamte Brenner hat die Konsignation am 3. Mai 1925 abgeschrieben und der Aufnahmekanzlei der O.W.G. übergeben, worauf die Vervielfältigung für die Abteilungen seitens der Aufnahmskanzlei

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