Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1925

antragten Fassung mit Einschaltung des Wortes "Kalkulationsunterlagen" angenommen. Die Punkte 10, 11 und 12 werden ohne Debatte angenommen. Punkt 13.) V.B. Dr. Messenböck ersucht um Aufklärung darüber, warum tunlichst von einer regelrechten Durchführung eines Liquidationsverfahrens Abstand genommen werden soll. G.R. Dr. Schneeweiss erklärt, dass dies deshalb so in den Vertrag gesetzt worden sei, weil ein regelrechtes Liquidationsverfahren sehr kompliziert werden und dadurch sehr lange dauern kann, während doch die Gemeinde im Falle einer Auflösung alles Interesse hätte, so bald als möglich die Abwicklung der Geschäfte durchzuführen. Der Punkt 13 ) wird in der vom Referenten vorgeschlagenen Fassung angenommen. Die Punkte 14, 15, 16 werden ohne Debatte angenommen. Die Kapitel II und III werden ohne Debatte angenommen. Kapitel IV. V.B. Dr. Messenböck wünscht zeitliche Begrenzung der Haftung. G.R. Schneeweiss erklärt, dass dies derzeit unmöglich sei. Es sei ja möglich, dass die Gesellschaft bei gutem Geschäftsgang später die Realitäten erwerben kann und so die Bürgschaft überflüssig wird, weil sie dann die Objekte als Hypothekarobjekte zur Verfügung haben. G.R. Markgraf meint, es sei ein ziemlich starkes Verlangen seitens der Gesellschafter, ausser all dem Entgegenkommen, das die Gemeinde durch Übernahme der Adaptierungskosten, der Nachlass der Lohnabgabe, der Mietzinshellerauflage bringt, ihr noch die Haftung für einen Betriebskredit zuzumuten. Er hat schon in der letzten Gemeinderatssitzung darauf hingewiesen, dass das Unternehmen doch wenigstens in den ersten Jahren eine grosse finanzielle Last für die Gemeinde durch den Ausfall von Steuern und durch die Verzinsung der Amortisierung der Adaptierungskredite bedeute und es sei fraglich, ob da überhaupt jemals ein Gewinn für die

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