Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1925

Dezember leicht aufgenommen werden könne und schliesst sich dem Antrage des V.B. Dr. Messenböck an. G.R. Schneeweiss meint, er habe sicher nicht gedacht, dass diese Frage den Gegenstand so lebhafter Erörterungen bilden werde, er dachte, dass andere Punkte, wie die Frage der Gesellschaftsanteile, der Haftungen und dergleichen viel wichtiger seien. Er sehe keine Notwendigkeit, seinen Antrag abzuändern. Es gelangt der Antrag Dr. Messenböck - Markgraf zur Abstimmung. Derselbe wird mit den Stimmen der Mehrheit abgelehnt. Dadurch erscheint Punkt 6.) in der vom Referenten vorgeschlagenen Fassung angenommen. Punkt 7.) V.B. Dr. Messenböck wünscht, dass die Fassung dieses Punktes laute: "Gewinn und Verlust treffen im Verhältnis der Anteile der Gesellschafter und zwar ..." Nachdem der Referent gegen diese Fassung nichts einzuwenden hat, wird sie in dieser Form angenommen. Punkt 8.) wird ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) V.B. Dr.Messenböck beantragt folgende Abänderung dieses Punktes: "Der Stadtgemeinde Steyr steht das Recht zu, zwei Vertrauenspersonen an den fallweise stattfindenden Gesellschafts versammlungen teilnehmen zu lassen, durch dieselben die Handelsbücher, Kalkulationsunterlagen und Korrespondenzen nach Belieben einsehen und auf dieser Grundlage Bilanzen aufstellen zu lassen." G.R. Dr. Schneeweiss führt aus, dass dieser Punkt ohnedies eine anerkennenswerte Konzession seitens der offenen Gesellschafter bedeute, denn gesetzlich hätte die Gemeinde gar nicht das Recht, überhaupt eine derartige Vertrauensperson

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