Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1925

Teilhaberin und daher zu einer solchen Ernennung nicht berechtigt. Es sei ja im Vertrage über die Bestimmungen des Handelsgesetzes hinausgehend vorgesehen, dass die Gemeinde einen Vertreter zu allen Sitzungen entsenden kann. G.R. Schlossgangl beschwert sich darüber, dass die Mitglieder der Minorität während der Beratungen abgezeichnet werden, was einer Verspottung gleichkomme und falls dies nicht eingestellt würde, die Wahlvereinigung die Sitzung verlassen und an den weiteren Beratungen nicht mehr teilnehmen wird. G.R. Hafner nimmt an, dass dieser Vorwurf ihn treffe, aber er bestreite, dass er ein Mitglied der Minorität abgezeichnet habe, sondern nur seinen Klubgenossen G.R. Lebeda, was er durch Vorzeigen des Bildes nachweist. Bürgermeister Wokral stellt fest, dass die Geschäftsordnung des Gemeinderates die Möglichkeit eines Ordnungsrufes nur im Falle einer Störung der Sitzung vorsieht, G.R. Hafner aber die Sitzung nicht gestört habe. Punkt 5.) wird sodann in der vom Referenten beantragten Fassung angenommen. Punkt 6.) V.B. Dr. Messenböck wünscht, dass die Inventur alljährlich Ende Dezember vorgenommen und im Monate Jänner die Bilanz vorgelegt werden müsse und stellt einen diesbezüglichen Antrag. G.R. Schneeweiss teilt mit, dass die von ihm vorgeschlagene Fassung den Wünschen der offenen Gesellschafter entspricht, da gerade bei dieser Inventur der Monat Dezember ein starker Geschäftsmonat ist, während der Jänner schwach ist und daher mehr Zeit und Gelegenheit zur Aufnahme einer genauen Inventur biete. G.R.Markgraf erklärt, den Ausführungen des G. R. Dr. Schneeweiss nicht beipflichten zu können, da bei der wahrscheinlichen Grösse des Betriebes eine Inventur auch im

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