Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1925

striche ausgelassen wurden und dass auch sprachliche Fehler und Widersprüche enthalten waren. G.R. Dr. Schneeweiss erklärt, dass die grammatikalischen Fehler geändert werden würden; Widersprüche kämen nicht vor. Dieser Punkt wird sodann angenommen. Punkt 2 wird ohne Debatte angenommen. Punkt 3 wird ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) G.R. Schlossgangl bemängelt, dass die Schätzwerte des Inventars der Ebenseer Uhrkastenfabrik sowie der Firma Lettmayr und Oppelt in Schärding nicht ziffermässig festgesetzt und eingestellt worden sind. Es sei möglich, dass beispielsweise die Maschinen alt und unbrauchbar seien. G.R. Markgraf wünscht den Betrag, welchen die Gemeinde als Einlage in die Firma mitbringt, festgestellt. G.R. Dr. Schneeweiss führt aus, dass dies derzeit nicht möglich sei, da ja die Gemeinde - wie aus einem späteren Punkt hervorgehe - die Adaptierung der Gebäude leiste, die Höhe der Adaptierungskosten aber noch nicht feststehe, sondern nur in der beiläufigen Höhe von S 120.000 angenommen würden. Auch diese Befürchtungen des Herrn G.R. Schlossgangl seien unbegründet, da ja die Schätzung genau erfolgen wird und die Maschinen ja auch derzeit im Betriebe stünden, also gebrauchsfähig seien. Der Punkt 4 wird sodann in der vom Referenten beantragten Fassung angenommen. Punkt 5.) V.B. Dr. Messenböck wünscht im Sinne des § 158 des Handelsgesetzes, dass auch die Gemeinde einen jederzeit abberuflichen Prokuristen ernennen könne, der an der Kontrolle der Geschäftsführung teilzunehmen berechtigt sei. G.R. Dr. Schneeweiss vermeist darauf, dass nur die beiden Gesellschafter Lettmayr und Oppelt die offene Handelsgesellschaft bilden und laut dem Handelsgesetz berechtigt seien, den Prokuristen für diese Gesellschaft zu ernennen, die Gemeinde Steyr ist Kommanditistin, also eigentlich stille

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