in der letzten Gemeinderatssitzung ausführlich über die Sache berichtet habe, auf eine Wiederholung verzichte. V.B. Dr. Messenböck meint, dass V.B. Russmann in der letzten Sitzung des Gemeinderates zum Ausdruck gebracht habe, die ganze Angelegenheit könnte gefährdet werden, wenn dieselbe nicht streng vertraulich behandelt würde und hat bei dieser Gelegenheit gewissermassen der Minorität einen derartigen Vertrauensbruch zugemutet. Er stellt daher fest, dass es nicht ein Gemeinderatsmitglied der Wahlvereinigung war, welches die Vertraulichkeit gebrochen und den ganzen Antrag öffentlich in einem Gasthause verlesen hat (allgemeine Entrüstungsrufe und Verlangen nach Namensnennung). Der Redner stellt weiterhin den Antrag, die Abstimmung über den Antrag nicht enbloc durchzuführen, sondern Punkt für Punkt durchzugehen und über die einzelnen Punkte getrennt abstimmen zu lassen. V.B. Russmann meint, wenn V.B. Dr. Messenböck Ehrgefühle hat, wo wäre es seine Pflicht eine derartige schwere Anschuldigung nicht nur in den Gemeinderat zu schleudern, sondern auch sofort durch Namensnennung zu erhärten. Es wären nur zwei Möglichkeiten, entweder hat ein Mitglied des Gemeinderates einen Vertrauensmissbrauch oder ein Angestellter des Magistrates einen Amtsmissbrauch getrieben. Weder der eine noch der andere Verdacht dürfe ohne Beweisführung ausgesprochen werden. Bürgermeister Wokral empfiehlt zuerst die Verhandlungen über den Antrag durchzuführen und die andere Angelegenheit nachher zur Bereinigung zu bringen. Der Antrag V.B. Dr. Messenböck betreffs der Beratungsmethode wird angenommen. Der Bürgermeister verlist nun die einzelnen Antragspunkte: Kap. I Punkt 1.) V.B. Dr. Messenböck bemängelt, dass im Antragsentwurf Bei-
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