Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1925

IV. Die Gemeinde übernimmt die Haftung für einen Betriebskredit der zu errichtenden Industrieunternehmung im Wege der Bank für Oberösterreich und Salzburg bis zum Ausmasse von 70.000 bis 80.000 S (siebzigtausend bis achtzigtausend Schillinge). V. Mit dem Unternehmen ist ein Mietvertrag betreffend die zur Verfügung gestellten Lokalitäten zu schliessen, dessen Genehmigung sich der Gemeinderat vorbehält. VI. Das Unternehmen hat vor allem Steyrer Arbeitslose aufzunehmen, abgesehen von den technisch notwendigen qualifizierten Arbeitern und leitenden Organen. VII. Das Magistratspräsidium wird ermächtigt, auf Grund der sich ergebenden Schätzungs- und Bilanzfeststellungen die Gesellschaftsanteile der einzelnen Gesellschafter sowie den entsprechenden Gewinn- und Verlustanteil im Einvernehmen mit den übrigen Gesellschaftern festzusetzen. G.R. Markgraf anerkennt, dass jede Gemeinde das Interesse hat, Industriene herbeizubekommen. Aber auch diese neue Industrie wird der Konjunktur unterworfen sein. Es sei gewiss notwendig, die Industrie trotz verschiedener Begünstigungen zu ermuntern, den Betrieb nach Steyr zu verlegen. Redner hat gegen die Begünstigung bei der Mietzinshellerauflage und bei der Lohnabgabe nichts einzuwenden, ebenso gegen die Instandsetzung der Gebäude. Der Bundeskredit sei billig und annehmbar, die Kreditbedingungen der Reformbaugesellschaft seien ebenfalls nicht schlecht, die Gemeinde muss das Kapital aber zurückzahlen und eventuell nach 5 Jahren mit mindestens 20 % verzinsen. Er befürchtet, dass die Gemeinde nur finanzielle Nachteile bei der Sache hat. Aber die Gemeinde hat ein Deficit von ca. 12 Milliar-

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