kauft. Die Kosten des Vertrages und die bücherliche Durchführung dieser Grundtransaktion hat Herr Friedrich Landsiedl zu tragen. Für den endgiltigen Abschluss des Verkaufes der angeführten Grundparzellen haben überdies noch die im Beschlusse des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 27. Mai 1925 festgelegten Bedingungen in den mit Herrn Friedrich Landsiedl zu schliessenden Kaufvertrag aufgenommen zu werden. Der Kaufschilling ist nach Abschluss sofort an die Stadtkassa zu erlegen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Regelung der Beitragsleistung zu den Reparaturskosten der Fallenbrücke. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Zl. 1635/25. Der Gemeinderat beschliesse: Das Anbot der Wehrgrabenkommune gegen einmalige Bezahlung eines Betrages von S 5000 von der Verpflichtung der Leistung der Kosten der Herstellung und Herhaltung der Fallenbrücke wird abgelehnt. Die Wehrgrabenkommune ist eventuell im Prozesswege zur Erfüllung der ihr gesetzlich und auf Grund der bestehenden Vereinbarungen obliegenden Pflichten zu verhalten. G.R. Markgraf wünscht, dass das Angebot der Wehrgrabenkommune nicht abgelehnt wird, sondern versucht wird, einen höheren Preis für die Ablösung der Verpflichtungen zu verlangen. Der seinerzeitige Antrag spreche nur von der Herstellung, nicht aber von der Herhaltung und es sei fraglich, ob der Gemeinderat einen Prozess gegen die Wehrgrabenkommune gewinnen würde. V.B. Dedic fragt an, welche Interessenten an der Wehrgrabenkommune beteiligt sind. G.R. Dr. Schneeweiss klärt auf, dass an der Wehrgrabenkommune einige an der Steyr bezw. am Wehrgraben liegende grössere Betriebe beteiligt sind, Hauptbeteiligter sei die österr. Waffenfabriksgesellschaft. Der Referent führt aus, dass er bereits Verhandlungen mit dem Sekretär der österr. Waffenfabrik wegen einer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2