2.) Dem Subventionsansuchen des Musikvereines in Steyr wird dahin stattgegeben, dass demselben für 1925 eine Beihilfe von 600 S gewährt wird. Mit Stimmenmehrheit angenommen. Punkt 4.) Notstandskredit für Steyr. Zl. 8463. Der Referent beschreibt zunächst die Schwierigkeiten, die von Seite der Bundesregierung betreffs der Erreichung der produktiven Arbeitslosenfürsorge und Notstandskredite überhaupt, besonders aber für den Bau von Wohnungen gemacht worden sind. Antrag: Der Gemeinderat bestätige nachträglich den Beschluss des Gemeinderatspräsidiums vom 15. Mai 1925 wegen Aufnahme des von der Bundesregierung angebotenen Notstandskredites zum Ausbau von Strassen und Kanälen. G.R. Kletzmayr kritisiert, dass bei der Einstellung von Arbeitern bei der produktiven Arbeitslosenfürsorge der Terror einer Gewerkschaft die Aufnahme von nicht freigewerkschaftlich organisierten Arbeitern verhindert, verlangt, dass bei den Notstandsarbeiten alle Arbeitslosen ohne Rücksicht auf ihre Parteizugehörigkeit aufgenommen würden, da der Bund schwere Opfer gebracht habe und kommt auf den eingangs der Tagesordnung vom Bürgermeister gemachten Bericht zurück. Bürgermeister Wokral stellt richtig, dass sich sein Bericht nicht mit gewerkschaftlichen oder politischen Angelegenheiten, sondern mit ungerechtfertigten Angriffen auf das Arbeitslosenamt befasst hat. Im übrigen komme es auch häufig vor, dass Firmen nur christlich organisierte Arbeiter aufnehmen. G.R. Lischka erwidert dem G.R. Kletzmayr und schildert den ihm bekannten Vorfall, auf den sich derselbe bezogen hat. Er kennt auch einige Firmen, die nur christlich organisierte Arbeiter aufnehmen und verteidigt das Vorgehen der freien Gewerkschaften.
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