22.Sitzung. Protokoll über die 22. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 5. Juni 1925. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. 2.) Rekurse gegen Entscheidungen der Magistratsabteilung Il in Baurechtsangelegenheiten. 3.) Subventionierung verschiedener Körperschaften. 4.) Notstandskredit für Steyr. 5.) Ansuchen um käufliche Überlassung von städt. Grundparzellen. Referent Dr. Rud. Schneeweiss. 6.) Regelung der Beitragsleistung zu den Reparaturskosten der Fallenbrücke. Fürsorge - Ausschuss. Referent: G.R. Lebeda. 7.) Stellungnahme zur Schulreform. 8.) Anschaffung von Turnmatten. Referent: G.R. Lischka. 9.) Armenrekurs. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent: V.B. Dr. Messenböck. 10.) Bericht über die städt. Strassenbeleuchtung. 11.) Regulierungsplan der Gründe am Steinfeld. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral; die Vizebürgermeister Karl Dedic, Dr. Hubert Messenböck und Direktor Julius Russmann, die Gemeinderäte:
Wolf Josef Baumgartner Johann Voglsam Johann Molterer Berta Fischer Karl Furrer Ulrich Dr. Futterer Franz Ruckerbauer Markus Hafner Josef Urban Josef Januschka Emanuel Kisely Berta Klaffenböck Johann Klement Karl Kletzmayr Hermann Kranjak Marie Lebeda Alois Lischka Hans Markgraf Josef Mayer Anton Radmoser Johann Saiber Alois Scherak Franz Schlossgangl Leopold Schneeweiss Rudolf Dr. Ecker Alois Steinbrecher Leopold Tribrunner Franz Wolfartsberger Johann. Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Leopold Fridrich. Bürgermeister Wokral eröffnet um 7 Uhr abends die Sitzung. Entschuldigt sind die G.R. Hiessmayr, Lind und Witzany. Protokollprüfer sind die G.R. Klement und Kletz- mayr. Bürgermeister Wokral teilt mit, dass er sich veranlasst sehe mit Rücksicht auf die in verschiedenen Blättern gegen das Arbeitsvermittlungs- und Erwerbslosenfürsorgeamt Stey gerichteten Angriffe einige Feststellungen zu machen. Es folg nachstehender Bericht: Bericht des Bürgermeisters betreffend die in der "Steyrer Zeitung" Nr. 60 vom 31. Mai 1925 und in der "Linzer Tagespost" Nr. 123 vom 31. Mai 1925 wie auch im "Linzer Volksblatt" erschienenen Artikel mit der Spitzmarke "Die unparteiische Stellenvermitt-
lung im Arbeitslosenamte Steyr", durch welche das Arbeitslosenamt pflichtwidriger und parteilicher Gebarung bezichtigt wurde. Der in allen drei Blättern gleichlautende Artikel heisst: "Die unparteiische Stellenvermittlung im Arbeitslosenamte in Steyr." Aus Arbeitslosenkreisen schreibt man uns: Das Arbeitslosenamt in Steyr, welches eine Domäne der Sozialdemokraten ist und in dem fast auschliesslich Sozialdemokraten als Beamte angestellt sind, führt nicht nur den Stand der Arbeitslosen, sondern auch die Vermittlung der Arbeitskräfte. Wie unparteiisch die Vermittlung von Arbeitsstellen dort geführt wird, zeigt nachstehendes Beispiel: Durch die produktive Arbeitslosenfürsorge des Ministeriums werden in erster Linie solche Arbeiter für die Unterbringung in den Betrieben vorgemerkt, welche am 1. Juni zur Aussteuerung kommen. Die Beamten des Ministeriums haben diese Arbeiter nach Berufen geordnet und für verschiedene Arbeiten eingeteilt. Unter anderem wurden auch Arbeiter für die Waffenfabrik vorgemerkt, so auch ein Arbeiter, der früher schon ein Jahrzehnt dort gearbeitet hatte, jedoch bei den Sozialdemokraten nach dem Umsturz in Ungnade fiel, weil er nicht Sozialdemokrat sein, sondern ein freier Mensch bleiben wollte. Dieser Arbeiter wurde kürzlich von der Betriebsleitung angefordert, als er aber in die Aufnahmekanzlei zu Herrn Urban kam, wies ihn dieser ab, weil er angeblich nicht in der Liste der Vorgemerkten stand, die vom Arbeitslosenamt der Aufnahmekanzlei der Waffenfabrik übermittelt wurde. Trotzdem dieser Arbeiter bereits vorgemerkt war, ist sein Name auf dem Wege vom Arbeitslosenamte zur Waffenfabrik von der Liste verschwunden. Ob dieser Name vom roten Betriebsrat der
Waffenfabrik oder von den sozialdemokratischen Beamten des Arbeitslosenamtes verschwinden gemacht wurde, ist nicht festgestellt; dass beide aber im Einvernehmen handelten, ist naheliegend. Die Parität und Unparteilichkeit dieser Stellenvermittlung besteht nur zum Schein; in Wirklichkeit ist sie Mittel zum Zweck, damit die "geeichten" Genossen vorzugsweise in den Betrieben untergebracht werden können, dort die Mehrheit bekommen und die nichtsozialdemokratisch denkenden Menschen schikanieren können. Das Ergebnis der von mir persönlich gepflogenen eingehenden Erhebungen beehre ich mich hiemit dem löblichen Gemeinderate bekanntzugeben: Auf Grund der Bestimmung des Art. I, Absatz 2 der XIV. Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz sollten diejenigen Arbeitslosen, die bereits durch 22 bezw. 48 Wochen ununterbrochen die Notstandsunterstützung bezogen haben, ab 1. Juni l.J. eine ausserordentliche Notstandsunterstützung nicht mehr erhalten. Über Auftrag des Bundesministeriums für soziale Verwaltung mussten diese auszusteuernden Arbeitslosen in einer eigenen Konsignation festgehalten werden. Mit Rücksicht darauf, dass das Amt mit den laufenden Arbeiten vollauf beschäftigt war, hat das Bundesministerium für soziale Verwaltung zur Unterstützung des Amtes die 2 Ministerialbeamten Böhm und Brenner zur Verfügung gestellt. Diese zwei Herren haben die in der Konsignation verzeichneten Arbeitslosen vorgeladen und den Bedürftigkeits- und Verwendbarkeitsgrad eingetragen. Dieselben haben sodann in der Aufnahmekanzlei der österr. Waffenfabriksgesellschaft zwecks Vervielfältigung der Konsignation vorgesprochen. Der Ministerialbeamte Brenner hat die Konsignation am 3. Mai 1925 abgeschrieben und der Aufnahmekanzlei der O.W.G. übergeben, worauf die Vervielfältigung für die Abteilungen seitens der Aufnahmskanzlei
vorgenommen wurde. Die Waffenfabrik fordert nun die Arbeiter nominativ beim Arbeitsvermittlungs- und Erwerbslosenfürsorgeamte an, worauf die Zuweisung seitens des Amtes erfolgt. Nach dem im wesentlichen gleichlautenden Artikel in der Presse wird ein Arbeiter (der Name ist nicht genannt) erwähnt, der von der Betriebsleitung der Waffenfabrik angefordert, aber von der Aufnahmskanzlei der O.W.G. mit der Begründung abgewiesen worden sein soll, weil er auf der Liste der Vorgemerkten nicht gestanden sei. Trotzdem dieser Arbeiter bereits vorgemerkt gewesen sei, sei sein Name auf dem Wege vom Arbeitslosenamte zur Waffenfabrik verschwunden. Wie die Erhebungen ergaben, handelt es sich um einen gewissen Anselsgruber, welcher vor kurzer Zeit seitens des christlichsozialen Gewerkschaftssekretariates reklamiert worden war. K. Anselsgruber ist in der Konsignation enthalten und sind folgende Daten von den Ministerialbeamten eingetragen worden: geb. 1885, verh. 3 Kinder, Schlosser. Klassifikation IIa (d.h. hat andere zu erhalten mit Nebeneinkommen), Verwendbarkeit: im allgemeinen gut. Frau bei Fa. Reithoffer in Arbeit, Einkommen wöchentlich K 200.000. - (seit 22.September 1924 bei der Firma, Stundenlohn S 0.52). Anselgruber hat früher bei der Fa. Reithoffer vom 6. August 1921 bis 5. Mai 1923 gearbeitet und wurde wegen Arbeitsmangel entlassen. Seither bezieht derselbe die Arbeitslosenunterstützung. Mit Zuschrift der Waffenfabrik vom 6. Mai l.J. wurde u.a. auch Anselgruber auf Grund der Liste angefordert und mit 10. Mai 1925 anlässlich der Kontrollmeldung von h.a. zugewiesen. Das Personalreferat der Oe.W.G. hat denselben jedoch mit dem Vermerk: "vorläufig zurückgestellt" nicht aufgenommen.
Tatsache ist somit, dass 1.) die Namen der Arbeitslosen, die mit 1. Juni 1925 hätten zur Aussteuerung gelangen sollen, seitens des Amtes in die Konsignation eingetragen wurden, ferner, dass auch Anselgruber darin verzeichnet ist; 2.) Die Klassifikationen von den Ministerialbeamten Böhm und Brenner vorgenommen wurden; 3.) die Konsignationen von den Ministerialbeamten dem Personalreferate der Waffenfabrik zur Einsichtnahme vorgelegt wurden; 4.) die Abschrift der Konsignation für die Waffenfabrik vom Ministerialbeamten Brenner besorgt wurde und auch seine Unterschrift trägt; 5.) die Anforderung Anselsgruber nominativ durch die die Aufnahmskanzlei der Oe.W.G. erfolgt ist; 6.) die Zuweisung Anselsgruber seitens des Amtes durch geführt wurde; und 7.) Anselsgruber von der Waffenfabrik (Personalreferat ) als "vorläufig zurückgestellt" nicht aufgenommen wurde. Es ist also unwahr, dass der Name eines Arbeiters auf dem Wege vom Arbeitslosenamt zur Waffenfabrik von der Liste verschwunden ist. Es ist weiters unwahr, dass der betreffende Arbeiter Anselsgruber Karl in der Aufnahmskanzlei der Waffenfabrik vom Personalreferenten Herrn Urban abgewiesen wurde mit der Begründung, dass er nicht in der Liste der Vorgemerkten stand. Es ist auch weiters unwahr, dass der Name vom roten Betriebsrat der Waffenfabrik oder von den sozialdemokratischen Beamten des Arbeitslosenamtes verschwunden gemacht wurde. Wahr ist, dass vollständig korrekt und einwandfrei von Seite des Amtes vorgegangen wurde und die Beamten des Ar-
beitslosenamtes nicht der geringste Vorwurf treffen kann. Gegenüber dieser gehässigen und gänzlich unwahren Beschuldigung muss ausdrücklich festgestellt und hervorgehoben werden, dass die Amtsführung im Arbeitsvermittlungs- und Erwerbslosenfürsorgeamt in Steyr wiederholt ausdrücklich von Seite der Industriellen Bezirkskommission für Oberösterreich in Linz, wie von den Vertretern des Bundesministeriums für soziale Verwaltung lobende Anerkennung gefunden hat. Nach der vor kurzem stattgefundenen, durch 7 Wochen andauernden Revision im Arbeitslosenamte durch Vertreter des Bundesministeriums für soziale Verwaltung hat mir der Vertreter des Ministeriums ausdrücklich erklärt, dass das Arbeitsvermittlungs- und Erwerbslosenfürsorgeamt mustergiltige Arbeit leiste. Er würde nur wünschen, dass in allen anderen Arbeitslosenämtern ebenso korrekt und klaglose gearbeitet werde. Ich fühle mich daher verpflichtet, die Angestellten des Arbeitslosenamtes gegen derartige Angriffe in Schutz zu nehmen und ihnen auch bei dieser Gelegenheit die Anerkennung für ihre bisherige Tätigkeit auszusprechen und den Wunsch daran zu knüpfen, sie mögen auch weiterhin so wie bisher ihre Pflicht, unbekümmert um irgend welche Angriffe, erfüllen. Wird zur Kenntnis genommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. Punkt 1.) Rekurs gegen eine Entscheidung des Magistrates wegen Aufstellung einer Verkaufshütte. Zl. 19524/24. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche des Herrn Josef Schock gegen die abweisliche Entscheidung der Mag. Abt. II betreffend die Aufstellung eines Verkaufslokales am Platze vor der Dominikanerkirche wird aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge
gegeben. Ohne Debatte angenommen. Zl. 19611/24. Rekurs gegen eine abweisliche Entscheidung der Mag. Abt. II wegen einer Bauangelegenheit. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche des Herrn Johann Charwat gegen eine Entscheidung der Mag. Abt. II betreffend die Aufstellung eines Verkaufslokales beim Dominikanerplatze wird aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Zl. 9710/25. Rekurs gegen eine Entscheidung der Mag. Abt. II des Franz Hauser, Mitteregasse 16 (Bauangelegenheit). Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche des Franz Hauser, Hausbesitzer Mitteregasse 16 gegen die Entscheidung der Mag. Abt. II, wonach ihm nach § 45 Alina 2 der Bauordnung für die Stadt Steyr eine Änderung seiner Kaminanlage aufgetragen wurde, wird stattgegeben und die angefochtene Entscheidung in ihrer Gänze aufgehoben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Subventionsansuchen der Tuberkulosenfürsorgestelle. Zl. 2167, 2168. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Subventionsansuchen des Zweigvereines Steyr und Umgebung vom Roten Kreuz für Oesterreich namens der Tuberkulosenfürsorgestelle wird in der Weise stattgegeben, dass er für 1925 ausser dem bisher bewilligten Betrag für Lokalmiete, Beheizung und Beleuchtung von rund 500 S auch noch die Kosten der Einleitung eines 1/4 Telefonanschlusses in der Tuberkulosenfürsorgestelle übernommen werden. Die für das Jahr 1925 zu entrichtende Teilnehmergebühr per S 36.- wird gleichfalls zu Lasten der Gemeinde übernommen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Ansuchen des Bezirksbildungsausschusses Steyr um Subvention für 1925.
Zl. 5975. Subventionsansuchen des Musikvereines Steyr. Der Referent berichtet zunächst, dass diese Subventionsansuchen nur deshalb vor der Beratung des Präliminares zur Vorlage gelangen, weil diese beiden Körperschaften, die für die Bildung und Kulturpflege geschaffen worden sind, durch die Krise derart gelitten haben, dass sie vollständig mittellos sind und die Gefahr besteht, dass sie ohne Subvention ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen könnten. Er hatte daher dem Finanz- und Rechtsausschuss folgenden Antrag unterbreitet: 1.) Dem Bezirksbildungsausschuss in Steyr wird über sein Ansuchen aus dem Titel der Erhaltung seiner Volksbücherei und aus dem Titel der Erhaltung seiner Musikschule eine Subvention von 1000 S (eintausend Schillinge) für das Jahr 1925 gewährt. 2.) Dem Subventionsansuchen des Musikvereines in Steyr wird dahin stattgegeben, dass demselben für 1925 eine Beihilfe von 600 S gewährt wird. Diese beiden Anträge seien leider im Finanzund Rechtsausschuss abgelehnt worden und er müsse daher den Beschluss als Referent des Finanz-und Rechtsausschusses dem Plenum des Gemeinderates bekanntgeben. G.R. Furrer wünscht, dass mit der Erledigung dieses Ansuchens bis nach der Präliminarberatung gewartet werde. G.R. Januschka beantragt Ablehnung des Antrages des Finanz-und Rechtsausschusses und Annahme der ursprünglichen Referentenanträge, die er zu seinen eigenen Anträgen erhebe. Die Anträge Januschka lauten: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) Dem Bezirksbildungsausschuss in Steyr wird über sein Ansuchen aus dem Titel der Erhaltung seiner Volksbücherei und aus dem Titel der Erhaltung seiner Musikschule eine Subvention von S 1000 für das Jahr 1925 gewährt.
2.) Dem Subventionsansuchen des Musikvereines in Steyr wird dahin stattgegeben, dass demselben für 1925 eine Beihilfe von 600 S gewährt wird. Mit Stimmenmehrheit angenommen. Punkt 4.) Notstandskredit für Steyr. Zl. 8463. Der Referent beschreibt zunächst die Schwierigkeiten, die von Seite der Bundesregierung betreffs der Erreichung der produktiven Arbeitslosenfürsorge und Notstandskredite überhaupt, besonders aber für den Bau von Wohnungen gemacht worden sind. Antrag: Der Gemeinderat bestätige nachträglich den Beschluss des Gemeinderatspräsidiums vom 15. Mai 1925 wegen Aufnahme des von der Bundesregierung angebotenen Notstandskredites zum Ausbau von Strassen und Kanälen. G.R. Kletzmayr kritisiert, dass bei der Einstellung von Arbeitern bei der produktiven Arbeitslosenfürsorge der Terror einer Gewerkschaft die Aufnahme von nicht freigewerkschaftlich organisierten Arbeitern verhindert, verlangt, dass bei den Notstandsarbeiten alle Arbeitslosen ohne Rücksicht auf ihre Parteizugehörigkeit aufgenommen würden, da der Bund schwere Opfer gebracht habe und kommt auf den eingangs der Tagesordnung vom Bürgermeister gemachten Bericht zurück. Bürgermeister Wokral stellt richtig, dass sich sein Bericht nicht mit gewerkschaftlichen oder politischen Angelegenheiten, sondern mit ungerechtfertigten Angriffen auf das Arbeitslosenamt befasst hat. Im übrigen komme es auch häufig vor, dass Firmen nur christlich organisierte Arbeiter aufnehmen. G.R. Lischka erwidert dem G.R. Kletzmayr und schildert den ihm bekannten Vorfall, auf den sich derselbe bezogen hat. Er kennt auch einige Firmen, die nur christlich organisierte Arbeiter aufnehmen und verteidigt das Vorgehen der freien Gewerkschaften.
G.R. Januschka polemisiert gegen G.R. Kletzmayr und vertritt die Ansicht, dass dem Gemeinderate auf die Beschlüsse und Kampfmethoden kein Einfluss zusteht. G.R. Kletzmayr betont neuerlich seinen Standpunkt und nimmt die von Bürgermeister Wokral und G.R. Lischka erwähnten Firmen in Schutz. G.R. Ecker wünscht Aufklärung, ob ausgesteuerte Arbeitslose bei den Notstandsarbeiten beschäftigt werden oder nur solche, die noch im Bezuge der Arbeitslosenunterstützung stehen. G.R. Steinbrecher polemisiert gegen G.R. Kletzmayr, der im Gemeinderate in Steyr für die Arbeitslosen spreche, im Nationalrate aber gegen die Arbeitslosen stimme. V.B. Russmann klärt G.R. Ecker auf, dass derzeit über Anordnung der Regierung nur solche Arbeitslose bei den Notstandsarbeiten beschäftigt würden, die noch im Genusse der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung stehen. G.R. Kletzmayr dürfe nicht vergessen, dass die Kredite, die der Bund der Gemeinde Steyr gibt, ja wieder von den Steuerträgern der Gemeinde Steyr zurückgezahlt werden müssen, daher das Entgegenkommen des Bundes eigentlich nicht so gross sei. Der Antrag des Referenten wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 5.) Ansuchen um käufliche Überlassung von städtischen Grundparzellen. Zl. 8347/25 Grundverkauf: Parzelle 251/2 und 251/3 im Gesamtausmasse von 870 m2 an Friedrich Landsiedl. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: An Herrn Friedrich Landsiedl, Hausbesitzer in Steyr, Berggasse 44 werden die Grundparzellen 251/2 und 251/3 im Gesamtausmasse von 870 m2 zum Preise von S 4. - per m2, abgerundet auf zusammen 3400 S (dreitausend-vierhundert Schillinge) ver-
kauft. Die Kosten des Vertrages und die bücherliche Durchführung dieser Grundtransaktion hat Herr Friedrich Landsiedl zu tragen. Für den endgiltigen Abschluss des Verkaufes der angeführten Grundparzellen haben überdies noch die im Beschlusse des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 27. Mai 1925 festgelegten Bedingungen in den mit Herrn Friedrich Landsiedl zu schliessenden Kaufvertrag aufgenommen zu werden. Der Kaufschilling ist nach Abschluss sofort an die Stadtkassa zu erlegen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Regelung der Beitragsleistung zu den Reparaturskosten der Fallenbrücke. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Zl. 1635/25. Der Gemeinderat beschliesse: Das Anbot der Wehrgrabenkommune gegen einmalige Bezahlung eines Betrages von S 5000 von der Verpflichtung der Leistung der Kosten der Herstellung und Herhaltung der Fallenbrücke wird abgelehnt. Die Wehrgrabenkommune ist eventuell im Prozesswege zur Erfüllung der ihr gesetzlich und auf Grund der bestehenden Vereinbarungen obliegenden Pflichten zu verhalten. G.R. Markgraf wünscht, dass das Angebot der Wehrgrabenkommune nicht abgelehnt wird, sondern versucht wird, einen höheren Preis für die Ablösung der Verpflichtungen zu verlangen. Der seinerzeitige Antrag spreche nur von der Herstellung, nicht aber von der Herhaltung und es sei fraglich, ob der Gemeinderat einen Prozess gegen die Wehrgrabenkommune gewinnen würde. V.B. Dedic fragt an, welche Interessenten an der Wehrgrabenkommune beteiligt sind. G.R. Dr. Schneeweiss klärt auf, dass an der Wehrgrabenkommune einige an der Steyr bezw. am Wehrgraben liegende grössere Betriebe beteiligt sind, Hauptbeteiligter sei die österr. Waffenfabriksgesellschaft. Der Referent führt aus, dass er bereits Verhandlungen mit dem Sekretär der österr. Waffenfabrik wegen einer
Erhöhung der Ablösesumme gepflogen habe, dass diese aber von der Wehrgrabenkommune abgelehnt wurden und verliest ein diesbezügliches Schreiben derselben. Der Antrag des Referenten wird mit Stimmenmehrheit angenommen. Fürsorge-Ausschuss. Punkt 7.) Stellungnahme zur Schulreform. Referent: G.R. Lebeda. Zl. 10520/25. Der Referent schildert zunächst die Wichtigkeit der Schulreform und die von einzelnen Kreisen ausgehenden Bestrebungen diese Schulreform zu vereiteln. Daher seie es Pflicht eines jeden Freisinnigen und fortschrittlich denkenden Gemeinderates für die Schulreform einzutreten. Antrag: Nachfolgende Resolution an das Bundesministerium für Unterricht zu leiten: Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in der Sitzung vom 5. Juni 1925 zur Schulreform Stellung genommen und fordert, dass die im Jahre 1919 vom Unterrichtsministerium eingeleitete Reform unseres gesamten Bildungsund Erziehungswesens tatkräftigst und zielbewusst fortgesetzt werde. Heute gibt es keinen Zweifel mehr darüber, dass sich der Grundschullehrplan während seiner fünfjährigen gewissenhaften Erprobung ausserordentlich bewährt hat. In der Volksschule werden jetzt unsere Kinder mit wertvollem praktischen Wissen ausgestattet, in die wirklichen Lebensverhältnisse eingeführt, in den Kindern wird Lebensfreudigkeit geweckt. Diese Erfolgen veranlassen die Gemeinde Steyr mit allem Nachdrucke zu verlangen: 1.) dass der Grundlehrplan nunmehr endgiltig eingeführt werde; 2.) dass sofort mit der Erprobung der von allen Fachkreisen anerkannten Landschullehrpläne in allen Land-
schulen Oesterreichs begonnen werde; 3.) dass durch weitere Erprobung der "allgemeinen Mittelschule" die Umgestaltung der Bürger- und Mittelschulen in Angriff genommen werde; 4.) dass die Lehrerbildung an der Hochschule ihren Abschluss finde. Der Gemeinderat der Stadt Steyr setzt für die Reform unseres gesamten Bildungs-und Erziehungswesens folgende Grundsätze fest: 1.) Die Erziehung und Bildung von freien Bürgern für den Volksstaat kann nur in der rein weltlichen Staatsschule erfolgen; darum fordern wir Trennung von Kirche und Schule. 2.) Die sittliche Erziehung der gesamten Jugend aller Schularten erfolgt in allen Fächern durch alle Lehrer durch Wort und Tat. 3.) Der konfessionelle Religionsunterricht ist Sache der Kirchen- und Religionsgenossenschaften; 4.) In der Grundschule ist der Gesamtunterricht aufgebaut auf der Heimat- und Lebenskunde, die dem kindlichen Alter einzig gemässe und daher wirksamste Form der Bildungsarbeit; 5.) Die durch den Grundlehrplan gegebene Lösung der Stundenplanfrage und die auf Selbsttätigkeit sich gründende Lehr- und Arbeitsweise ist unter allen Umständen festzuhalten, da nur dadurch der Persönlichkeit des Lehrers und der Eigenart der Kinder der notwendige Spielraum zur Entfaltung geboten und nur so eine wirkliche Bildung für das Leben erzielt werden kann; 6.) Die Schaffung neuer Lehrbücher ist eifrigst zu fördern, die dem Geiste des Volksstaates, der Auffassungsgabe der Kinder und einer freien Gemeinschaftsarbeit gerecht werden. Jede konfessionelle Fäbrung muss im Sinne der im Reichsvolkschulgesetz festgelegten Simultanschule fernge-
halten werden. V.B. Dr. Messenböck erklärt, die Christlichsozialen können nicht für den Antrag stimmen, da der Gemeinderat nicht dazu da sei, Weltanschauungsprobleme zu erörtern. G.R. Hafner verweist auf die Bedeutung der Schulreform und spricht ausführlich zu derselben. Er polemisiert gegen den G.R. Kletzmayr, der wiederholte Zwischenrufe während der Ausführungen Hafners macht und schildert die Bedeutung der freien weltlichen Schule für ein aufwärts strebendes Volk. Der o.ö. Landesschulrat hat diese Schulreform angenommen, daher wird sich die Minorität nur blamieren, wenn sie gegen die Schulreform stimme. Redner geisselt das Verhalten der Christlichsozialen im Parlamente, die gegen jede Aufklärung sind, kritisiert die Methode der Wahlversprechungen der Christlichsozialen. z.B. das 6 Kronen Mehl des Abgeordneten Kunschak, die sie nur geben können, weil das Volkdurch die mangelnde Schulbildung dieses Manöver nicht zu durchschauen vermag und erklärt, wenn auch die Grossdeutschen nicht für eine freie Schule stimmen, die Sozialdemokraten werden für sie kämpfen, solange bis sie ist. V.B. Dr. Messenböck meint, dass so, wie G.R. Hafner die Resolution begründe, auch die Christlichsozialen dafür stimmen, aber nicht wie sie G.R. Lebeda begründet. Die Sache wäre zu trennen in die Frage der Lehrmethode, für die auch er sei und die Frage der Weltanschauung, gegen die er selbstverständlich Stellung nehme. G.R. Lebeda verzichtet auf das Schlusswort und ersucht nochmals um Annahme der Resolution. Dieselbe wird gegen die Stimmen der Grossdeutschen und Christlichsozialen mit Stimmenmehrheit angenommen. Punkt 8.) Anschaffung von Turnmatten. Zl. 4528/25. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse
für die Anschaffung von Turnmatten einen Gesamtbetrag von 2100 S zu bewilligen. Die nähere Durchführung obliegt dem Bauamte im Einvernehmen mit den Leitungen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) Armenrekurs. Zl. 9931/25. Referent: G.R. Lischka. Antrag: Dem Rekurse der Frau Marie Gmeinleitner gegen einen Beschluss des Armenrates wird Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Bau - und Verwaltungsausschuss. Referent: V.B. Dr. Messenböck. Zl. 7122. Punkt 10.) Bericht über die städt. Strassenbeleuchtung. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Herrn Ing. Treml des Stadtbauamtes Steyr wird für seinen ausgezeichneten und ausserordentlich gründlich abgefassten Bericht über den Bau und die ersten drei Betriebsjahre, das sind 1922, 1923 und 1924 der elektrischen Strassenbeleuchtung der anerkennende Dank des Gemeinderates ausgesprochen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 11.) Regulierungsplan der Gründe am Steinfeld. Zl. 16253, 7241/24 Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Die, das in Aussicht genommene Siedlungsgebiet westlich des Krankenhauses betreffenden Teilpläne des Stadtregulierungsplanes und die darin festgelegte Art der Parzellierung dieser Gründe werden genehmigt. Diese Teilpläne des Stadtregulierungsplanes sind jedoch für die allgemeine Verbauung erst dann freizugeben, bis die Fragen der Wasserbeschaffung und Kanalisationen dieses Siedlungsgebietes endgiltig gelöst sind. Das jetzt schon bestehende Haus der allgemeinen gemeinnützigen Arbeiter-Bau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft erhält die Orientierungsnummer 11, Waldegg Nr. 2. Der Abzweigungsweg, der von der Gründbergstrasse
zu diesem Wohnhaus führt, erhält die Bezeichnung Sied¬ lergasse. Ohne Debatte angenommen. Der Bürgermeister schliesst die öffentliche Sitzung des Gemeinderates. Der Vorsitzende: Die Protokollprüfer: Der Schriftführer:
Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am Freitag, den 5. Juni 1925. Tagesordnung. Referent: V.B. Dedic. 1.) Aufnahmen ih den Heimatverband. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. 2.) Beschwerde gegen die Vorschreibung von Mietzinshellern. Referent: G.R. Saiber. 3.) Personalangelegenheiten. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. 4.) Errichtung eines Industrieunternehmens. Der Bürgermeister eröffnet die vertrauliche Sitzung. Referent: V.B. Dedic. Punkt 1.) Aufnahmen in den Heimatverband. a) Ansuchen um freiwillige Aufnahme in den Gemeindeverband: Pöll Karl Köhler Johann Cejnek Josef Sailer August Kubka Alois. b) Ansuchen um freiwillige Aufnahme in den Heimatverband: Antrag auf Abweisung: Raggautz Paul Petz Josef Schaumüller Dominikus Haberhauer Johann
Bilek Felix. c) Ansuchen um Zusicherung der freiwilligen Aufnahme in Gemeindeverband. Antrag auf Abweisung: Schopper Zäzilia Jankowetz Marie. G.R. Ecker fragt an, warum das Gesuch eines Herrn Muhr, der schon im Februar um Aufnahme in den Gemeindeverband angesucht hat, noch nicht erledigt wurde. V.B.Dedic teilt mit, dass Muhr ohnedies in einer Gemeinde Oberösterreichs zuständig sei, daher entsprechend den seinerzeitigen Beschlüssen keine Ursache zur freiwilligen Aufnahme bestünde. Bürgermeister Wokral erklärt zu veranlassen, daß der Akt in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgelegt wird. Die Anträge des Referenten werden sodann einstimmig angenommen. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Punkt 2.) Beschwerde gegen die Vorschreibung von Mietzinshellern. Wird über Ansuchen des Referenten von der Tagesordnung abgesetzt. Referent: G.R. Saiber. Zl. 96/Präs. Marie Urban, städtische Fürsorgeringerin: Definitive Anstellung. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die definitive Anstellung des Fräulein Marie Urban mit 1.Jänner 1925. Bezüglich einer eventuellen Anrechnung von Vordienstjahren wird das Gemeinderatspräsidium ermächtigt, einen separaten Beschluss zu fassen. Ohne Debatte angenommen.
Z1. 259/Präs. Marianne Klausberger, Kanzleihilfskraft. Übernahme in das pragmatische Dienstverhältnis. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Übernahme des Frl. Klausberger in das pragmatische Dienstverhältnis ab 1. Juli 1925. Die im Hilfsdienste zugebrachten Dienstjahre, beginnend mit 17. Oktober 1917 werden sowohl für die Pension, als auch für die Vorrückung unter Abzug der zwei Ausbildungsjahre angerechnet. Ihr Gehalt wird wie folgt geregelt, Verwendungsgruppe 4, Dienstklasse VIII, Gehaltsstufe 1, nächste Vorrückung am 1. Juli 1927 in Dienstklasse VIII/2. Ohne Debatte angenommen. Zl. 222/Präs. Errichtung der Kriminalabteilung. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse, mit der Führung der neu errichtenden Kriminalabteilung wird der Polizeirevierinspektor Josef Schaufler betraut und mit 1.Jänner 1925 zum Kriminalbeamten-Bezirksinspektor der 5. Dienstklasse ernannt, jedoch tritt die finanzielle Auswirkung erst mit 1. April 1925 ein. Gleichzeitig werden dieser Abteilung die Rayonsinspektoren Girkinger, Benischek sowie der Oberwachmann Hofstätter zur vorläufigen Dienstleistung zugewiesen, vorausgesetzt, dass dadurch der Stand der Sicherheitswache durch Neuaufnahmen nicht ergänzt wird. Den beiden erstgenannten wird der Titel Kriminalbeamtem-Rayonsinspektoren und letztgenannten der Titel Kriminalbeamter auf die Dauer ihrer Zuweisung verliehen. G.R. Klaffenböck wünscht die getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Antrages. Punkt 1.) Betrauung und Ernennung Schauflers einstimmig angenommen. Punkt 2.) vorläufige Zuweisung Girkinger, Benischek und Hofstätter einstimmig angenommen.
Punkt 3.) Titelverleihung für die vorläufig Zugeteilten auf die Dauer ihrer Zuweisung: Mit Mehrheit angenommen. Zl. 83/Präs. Beförderung zum Revierinspektor. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die ausgeschriebene Revierinspektorstelle dem Rayonsinspektor Georg Michlmayr ab 1. Juli 1925 zu verleihen. Gleichzeitig wird von der internen Ausschreibung der durch die Ernennung des Bezirksinspektor Schaufler zum Kriminalbeamten-Bezirksinspektor freigewordenen Revierinspektorstelle abgesehen und für diesen Posten der im Amtsberichte als nächster Anwärter vorgeschlagene Rayonsinspektor Max Strohmayr zum Revierinspektor ab 1. Juli 1925 ernannt. Ohne Debatte angenommen. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Punkt 4.) Errichtung eines Industrieunternehmens. Zl. 8879. Der Referent bespricht die letzte Krise in der Waffenfabrik, die es der Gemeinde zur Pflicht macht, zu versuchen durch Heranziehung von Industrien Beschäftigung für die Arbeitslosen zu schaffen. Es ist gelungen, mit einer Firma, Erste Uhrenkastenfabrik G.m.b.H. in Ebensee in Verbindung zu treten und ist alles zum Abschluss eines Vertrages bereit. Die Bücher der Firma wurden durch einen Beamten der Bank für Oberösterreich und Salzburg überprüft und ist das Unternehmen als gesund bezeichnet worden. Die Beteiligung der Gemeinde würde bestehen a) in der Beistellung bzw. Adaptierung der notwendigen Räume; b) in der Haftung für einen Betriebskredit in der Höhe von 70.000 S; ausserdem würde die Gemeinde dem Unternehmen für den anfang eine Reihe von Erleichterungen einräumen müssen, so sei gedacht die Lohnabgabe für das erste Jahr auf 2% herabzusetzen und die Firma für diese Zeit von der Mietzinshellerauflage zu befreien.
Überdies hat aber die Gemeinde alles versucht, die produktive Arbeitslosenfürsorge für die durch die Übersiedlung des Unternehmens notwendig gewordenen Adaptierungsarbeiten bei der Artilleriekaserne durchführen zu können. Es sei auch der Gemeinde gelungen billigen Kredit zu erlangen und ausserdem hat die Bank für Oberösterreich und Salzburg erklärt, dass sie auf Grund der erfolgten Schätzung des Unternehmens und auf Grund der Bucheinsicht bereit sei, die Zusicherung eines weiteren Kredites als Betriebskapital aufrecht zu erhalten. Der Referent unterbreitet daher dem Gemeinderate folgende Anträge, welche den grossen Komplex von Fragen, die durch den Plan der Herbeiziehung von Industrien aufgerollt werden, behandeln und ersucht um Annahme derselben. Zl. 9864. Produktive Arbeitslosen-Fürsorge; Adaptierung der Artilleriekaserne. Der Gemeinderat beschliesse die Aufnahme eines Kredites bis zu 60.000 S ( sechzigtausend Schillinge) im Wege der produktiven Arbeitslosenfürsorge für die Ausgestaltung verschiedener Objekte der Artilleriekaserne zu einem industriellen Unternehmen. Zl. 10255/25. Aufnahme eines Privatkredites zur Ausgestaltung der Artilleriekaserne. Der Gemeinderat beschliesse: Das Kreditoffert der Reformbaugesellschaft m.b.H. in Wien vom 26. Mai 1925 für die Ausgestaltung verschiedener Objekte der Artilleriekaserne in ein industrielles Unternehmen anzunehmen. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse in Ausführung des Gemeinderatsbeschlusses vom 5. Mai 1925, Zl. 8879, in teilweiser Abänderung dieses Beschlusses: I. Die Errichtung folgenden Gesellschaftsvertrages: 1.) Die I. Ebenseer Uhrkastenfabrik Ges.m.b.H. in Ebensee der Herren Ing. Hans Lettmayr, Rudolf Oppelt, beide in Schärding und die Stadtgemeinde Steyr vereinigen sich zu einer
Kommanditgesellschaft zum Zwecke der Erzeugung von Ganzund Halbfabrikaten auf dem Gebiete der Holzbearbeitung insbesondere von Uhrkästen und Möbeln, die Montage von Uhren und Uhrwerken, Handel mit denselben, sowie mit echten und unechten Bijouteriewaren, mit Werkzeugen und gesamten Uhrmacherbedarf, die Errichtung und der Betrieb einer Holzbearbeitungswerkstätte samt allen zur Anfertigung der vorerwähnten Artikel erforderlichen Einrichtungen; ferner die zur Verarbeitung von Holz und zur Erzeugung von Holzwaren oder deren Bestandteilen die ganz oder teilweise von Holz hergestellt werden; ebenso das gleiche bezughabend auf Uhren, Uhrenmontage, der Ankauf und Verkauf der hiezu nötigen Rohstoffe, Halb- und Ganzfabrikate, sowie der Betrieb aller Handelsgeschäfte und gewerblichen Betriebe, welche zu einer besseren Ausnützung der vorstehenden Unternehmungen oder zur Verwertung ihrer Erzeugnisse dienen können, mithin auch die Erwerbung oder Pachtung und der Betrieb von Kraftanlagen, Werkstätten, Magazinen und Lagerplätzen, sowie die Errichtung solcher auf Grundstücken und Objekten samt den dazugehörigen landwirtschaftlichen Fundus instruktus soweit dieser etwa für die Unternehmung und den Unterhalt von Angestellten und Arbeitskräften notwendig sein sollte, in den der Stadtgemeinde Steyr gehörigen und von der Gesellschaft gepachteten Fabriksräumlichkeiten. 2.) Diese Gesellschaft hat ihren Sitz in Steyr und wird unter der Firma "Steyrer Industrie- und Handelsgesellschaft Lettmayr & Co., Kommanditgesellschaft in Steyr" geführt werden. 3.) Die Gesellschaft tritt am 1. Juli 1925 in Wirksamkeit und wird deren Dauer auf 20 Jahre festgesetzt. Sollte nicht bis zum Ablaufe des neunzehnten Jahres eine die Befristung dieses Vertrages aufrechterhaltende Erklärung erfolgen, so gilt dieser Vertrag als auf weitere
20 Jahre verlängert. 4.) Von den oben bezeichneten Gesellschaftern treten die I. Ebenseer Uhrkasten Fabrik Gesellschaft m.b.H. sowie die Herren Hans Lettmayr und Rudolf Oppelt als persönliche Gesellschafter, die Stadtgemeinde Steyr dagegen als Kommanditistin ein. Die I. Ebenseer Uhrkastenfabrik G.m.b.H. bringt das gesamte in ihrem Unternehmen befindliche Inventar sowie die ihr gehörige Liegenschaft E.Zl. 21 G.Ebensee sowie ihre gesamten Aussenstände und Passiven ein. Der Wert dieser Sacheinlagen und Aussenstände nach Abzug der Passiven wird auf Grund der Bilanz der durchgeführten Schätzung mit S festgesetzt. Die Herren Hans Lettmayr und Rudolf Oppelt bringen je eine Hälfte des Bilanz- und Geschaftswertes des der prot. Fa. Lettmayr & Oppelt in Schärding gehörigen Unternehmens im Werte von je zusammen von S ein. Die Stadtgemeinde Steyr bringt ein Kapital von S ein. 5.) Die Firma wird rechtsgiltig kollektiv von Herrn Hans Lettmayr oder Rudolf Oppelt mit dem Geschäftsführer der I. Ebenseer Uhrkastenfabrik Gesellschaft m.b.H. Herrn Ludwig Schwarz oder einem Prokuristen dieser Gesellschaft Johann Dauser und Hans Pilz gezeichnet. 6.) Alljährlich im Monate Jänner ist ein genaues Inventar zu errichten und die Geschäftsbilanz zu ziehen. 7.) Gewinn und Verlust treffen die Gesellschafter und zwar die mit Herrn mit und die Stadtgemeinde Steyr mit 8.) Die Gesellschafter dürfen ohne gegenseitige Zustimmung weder in dem Handelszweige dieser Gesellschaft für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten Gesehäf-
te machen noch einem gleichartigen Unternehmen sei es direkt oder indirekt teilnehmen. 9.) Der Stadtgemeinde Steyr steht das Recht zu, eine Vertrauensperson an den fallweise stattfindenden Gesellschaftsversammlungen teilnehmen zu lassen, durch dieselbe die Handelsbücher und Korrespondenzen einsehen und auf ihrer Grundlage eine Bilanz aufstellen zu lassen. 10.) Durch das Ableben eines Gesellschafters wird das Gesellschaftsverhältnis nicht gelöst, die Gesellschaft soll vielmehr mit den Erben, bezw. Rechtsnachfolgern des Verstorbenen fortbestehen. 11.) Wenn die Auflösung der Gesellschaft aus Gründen gefordert werden darf, welche in der Person eines Gesellschafters liegen (Artikel 125 Hg) so ist anstatt derselben auf Ausschliessung dieses Gesellschafters anzutragen. 12.) Im Falle des Ausscheidens oder der unfreiwilligen Ausschliessung des Kommanditisten haben bezüglich der Auseinandersetzung der Gesellschaft mit demselben die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung zu kommen. Im Falle des Ausscheidens oder der Ausschliessung eines oder aller Gesellschafter gelten die gleichen Grundsätze, doch ist die Stadtgemeinde Steyr berechtigt, die Übergabe des gesamten Unternehmens samt etwa vorhandenen Realitäten in ihr Eigentum zu begehren und die Vermögensauseinandersetzung mit dem ausscheidenden Gesellschafter nach den Bestimmungen des Handelsgesetzes über offene Gesellschaften unter der Annahme, als ob sie selbst offene Gesellschafterin wäre, durchzuführen. 13.) Bei der Auflösung der Gesellschaft aus was immer für einem Grunde ist tunlichst von der Durchführung eines regelrechten Liquidationsverfahrens Abstand zu nehmen. Die Mitglieder der Gesellschaft haben raschest die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Aussenstände der Gesellschaft einbringlich zu machen und die Sachwerte zu ver-
silbern. Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkte der Auflösung über Realvermögen verfügen, so kann dasselbe im Falle der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter aus freier Hand, sonst aber nur im Wege der öffentlichen Versteigerung veräus sert werden. Der Stadtgemeinde Steyr bleibt das Recht vorbehalten, allfällige Realitäten um einen von gerichtlich beeidigten Sachverständigen zu bestimmenden angemessenen Preis zu erwerben. 14.) Nach Realisierung des Gesellschaftsvermögens sind aus dem erzielten Erlöse zunächst alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu berichtigen, ferner an die Stadtgemeinde Steyr, sowie die offenen Gesellschafter die von denselben eingebrachten Vermögenseinlagen auszubezahlen, das übrige Barvermögen nach dem im Punkt 4 angeführten Schlüssel aufzuteilen. Sollte der Erlös zur Befriedigung der Gesellschafter nicht voll ausreichen, so haben sich die offenen Gesellschafter bezüglich der ihnen gebührenden Beträge einen verhältnismässigen Abzug gefallen zu lassen. 15.) Die Auflösung der Gesellschaft kann aus den im Handelsgesetz angeführten Gründen herbeigeführt werden. 16.) Die mit der Errichtung dieses Vertrages und der erforderlichen Durchführung im Handelsregister verbundenen Kosten und Gebühren werden von der Gesellschaft bezahlt. II. Die Gemeinde übernimmt die Kosten der Adaptierung bis zum beiläufigen Ausmasse von 120.000 S (einhundertzwanzigtausend Schillinge) welcher Betrag als Einlagekapital zu gelten hat. III. Dem Unternehmen wird eine Ermässigung der Lohnabgabe auf 2% sowie die gänzliche Nachsicht der Mietzinshellerauflage für die Betriebsstätten auf die Dauer eines Jahres, vom Betriebsbeginne an gerechnet, zugesichert.
IV. Die Gemeinde übernimmt die Haftung für einen Betriebskredit der zu errichtenden Industrieunternehmung im Wege der Bank für Oberösterreich und Salzburg bis zum Ausmasse von 70.000 bis 80.000 S (siebzigtausend bis achtzigtausend Schillinge). V. Mit dem Unternehmen ist ein Mietvertrag betreffend die zur Verfügung gestellten Lokalitäten zu schliessen, dessen Genehmigung sich der Gemeinderat vorbehält. VI. Das Unternehmen hat vor allem Steyrer Arbeitslose aufzunehmen, abgesehen von den technisch notwendigen qualifizierten Arbeitern und leitenden Organen. VII. Das Magistratspräsidium wird ermächtigt, auf Grund der sich ergebenden Schätzungs- und Bilanzfeststellungen die Gesellschaftsanteile der einzelnen Gesellschafter sowie den entsprechenden Gewinn- und Verlustanteil im Einvernehmen mit den übrigen Gesellschaftern festzusetzen. G.R. Markgraf anerkennt, dass jede Gemeinde das Interesse hat, Industriene herbeizubekommen. Aber auch diese neue Industrie wird der Konjunktur unterworfen sein. Es sei gewiss notwendig, die Industrie trotz verschiedener Begünstigungen zu ermuntern, den Betrieb nach Steyr zu verlegen. Redner hat gegen die Begünstigung bei der Mietzinshellerauflage und bei der Lohnabgabe nichts einzuwenden, ebenso gegen die Instandsetzung der Gebäude. Der Bundeskredit sei billig und annehmbar, die Kreditbedingungen der Reformbaugesellschaft seien ebenfalls nicht schlecht, die Gemeinde muss das Kapital aber zurückzahlen und eventuell nach 5 Jahren mit mindestens 20 % verzinsen. Er befürchtet, dass die Gemeinde nur finanzielle Nachteile bei der Sache hat. Aber die Gemeinde hat ein Deficit von ca. 12 Milliar-
den und dies wird durch de Beteiligung an dieser Industrie noch erhöht. Redner ist mit allem einverstanden, aber gar nicht einverstanden mit der Beistellung eines Betriebskapitales und der Schätzung durch nur einen Experten. Redner ersucht nochmals um gründliche Überprüfung der ganzen Sachlage, da er bezweifelt, dass ein so grosses Betriebskapital notwendig sei, wünscht, dass die beiden offenen Gesellschafter dieses Kapital beistellen und bemängelt, dass keine Bilanz vorläge, damit man ein klares Bild bekommt. V.B. Dr. Messenböck erklärt, dass die Minorität zu wenig Aufklärung über die ganze Sache erhalten habe. Die Geschäftsordnung sei nicht eingehalten worden, welche bestimmt, dass Anträge über wichtige Gegenstände vorher zu vervielfältigen und den Parteien vorzulegen sind, Redner beantragt auf Grund des § 10 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat die Absetzung von der Tagesordnung. G.R. Dr. Schneeweiss gibt mit Zustimmung des Geschäftsordnungsanstragstellers vorher zu den Ausführungen des G.R. Markgraf Aufklärung. Er führt aus, dass gewiss auch dieses Unternehmen der Konjunktur ausgesetzt sei, doch sei die Auswirkung nicht so arg als bei der österr. Waffenfabriksgesellschaft, da ja der Betrieb kleiner ist. Die Sache stellt keine Belastung dar, eine Erhöhung des Zinsfusses, wie sie G.R.Markgraf befürchtet, sei nicht zu erwarten, da die Tendenz des Zinsfusses eine fallende ist, und ein Steigen ja die ganze Volkswirtschaft in Oesterreich zu Grunde richten würde. Die Gemeinde hat durch die Lohnabgabe aus dem Betrieb, durch die Lohnabgabe aus dem Adaptierungsbau, durch den Pachtschilling schon von anfang an eine Einnahme, welche den Zinsendienst aufwiegt. Es würden Werte geschaffen und diese Werte bleiben doch hier, die Geschäftswelt hat einen Vorteil davon und die Gemeinde kann nichts verlieren, da ja die ganze Betriebseinrichtung gewiss einen höheren Wert repräsentiert als die Einlage und Haftung der Gemeinde. Die Übernahme einer Haftung für ein
Betriebskapital ist gewiss keine einfache Sache, aber die Gefahr ist nicht so gross. Die Auskunft über die offenen Gesellschafter lautet sehr günstig; es sind höchst anständige Menschen. Der Referent verliest hieraus die Bilanz, aus der hervorgeht, dass ein Aktivsaldo von ca. 80.000 S ausgewiesen wird. Er bitte daher um Annahme seines Antrages, da er ja doch die Sache deutlich genug erklärt habe. V.B. Dedic erklärt, dass gewiss die Absicht immer besteht, die Geschäftsordnung einzuhalten. Aber die Anträge konnten erst heute nachmittags ganz fertiggestellt werden. Wenn aber die Minorität Bedenken habe und bei dem Geschäftsordnungsantrag beharrt, so wird auch die Majorität dafür stimmen. Der Vertagungsantrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen. Gegen ihn stimmt ein Teil der Majorität. V.B. Russmann: Wenn sich durch diese Verzögerung die Sache zerschlägt, dann wird die Minorität allein die Verantwortung zu tragen haben, da die heutige Minoritätspartei schon immer jeden Fortschritt und jeden Aufschwung für Steyr verhindert hat. V.B. Dr. Messenböck: Wenn die Schaffung des Unternehmens durch die Vertagung in Frage gestellt ist, so zieht er seinen Antrag zurück und die Minorität wird für das Unternehmen stimmen. G.R. Hafner beantragt die Fortsetzung der Sitzung am Mittwoch, den 10. Juni 1925 um 7 Uhr abends. Angenommen. Der Bürgermeister schliesst die Sitzung. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Protokollprüfer:
Protokoll über die Fortsetzung der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 10. Juni 1925. Tagesordnung. Errichtung eines Industrieunternehmens. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral; die Vizebürgermeister: Karl Dedic, Dr. Hubert Messenböck und Direktor Julius Russmann, die Gemeinderäte: Voglsam Josef Wolf Josef Fischer Karl Molterer Berta Futterer Franz Furrer Ulrich Dr. Ruckerbauer Markus Januschka Emanuel Klaffenböck Johann Kisely Berta Kletzmayr Hermann Klement Karl Lebeda Alois Kranjak Marie Lischka Hans Lind Eduard Meier Anton Markgraf Josef Schlossgangl Leopold Radmoser Johann Ecker Alois Schneeweiss Rudolf Dr. Wolfartsberger Johann Steinbrecher Leopold Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferd. Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Leopold Friedrich. Entschuldigt: G.R. Saiber, Scherak, Tribrunner, Urban, Wizany. Protokollprüfer: G.R. Klement und Kletzmayr. Zl. 8879 Errichtung eines Industrieunternehmens. G.R. Dr. Schneeweiss erklärt, dass er, nachdem er
in der letzten Gemeinderatssitzung ausführlich über die Sache berichtet habe, auf eine Wiederholung verzichte. V.B. Dr. Messenböck meint, dass V.B. Russmann in der letzten Sitzung des Gemeinderates zum Ausdruck gebracht habe, die ganze Angelegenheit könnte gefährdet werden, wenn dieselbe nicht streng vertraulich behandelt würde und hat bei dieser Gelegenheit gewissermassen der Minorität einen derartigen Vertrauensbruch zugemutet. Er stellt daher fest, dass es nicht ein Gemeinderatsmitglied der Wahlvereinigung war, welches die Vertraulichkeit gebrochen und den ganzen Antrag öffentlich in einem Gasthause verlesen hat (allgemeine Entrüstungsrufe und Verlangen nach Namensnennung). Der Redner stellt weiterhin den Antrag, die Abstimmung über den Antrag nicht enbloc durchzuführen, sondern Punkt für Punkt durchzugehen und über die einzelnen Punkte getrennt abstimmen zu lassen. V.B. Russmann meint, wenn V.B. Dr. Messenböck Ehrgefühle hat, wo wäre es seine Pflicht eine derartige schwere Anschuldigung nicht nur in den Gemeinderat zu schleudern, sondern auch sofort durch Namensnennung zu erhärten. Es wären nur zwei Möglichkeiten, entweder hat ein Mitglied des Gemeinderates einen Vertrauensmissbrauch oder ein Angestellter des Magistrates einen Amtsmissbrauch getrieben. Weder der eine noch der andere Verdacht dürfe ohne Beweisführung ausgesprochen werden. Bürgermeister Wokral empfiehlt zuerst die Verhandlungen über den Antrag durchzuführen und die andere Angelegenheit nachher zur Bereinigung zu bringen. Der Antrag V.B. Dr. Messenböck betreffs der Beratungsmethode wird angenommen. Der Bürgermeister verlist nun die einzelnen Antragspunkte: Kap. I Punkt 1.) V.B. Dr. Messenböck bemängelt, dass im Antragsentwurf Bei-
striche ausgelassen wurden und dass auch sprachliche Fehler und Widersprüche enthalten waren. G.R. Dr. Schneeweiss erklärt, dass die grammatikalischen Fehler geändert werden würden; Widersprüche kämen nicht vor. Dieser Punkt wird sodann angenommen. Punkt 2 wird ohne Debatte angenommen. Punkt 3 wird ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) G.R. Schlossgangl bemängelt, dass die Schätzwerte des Inventars der Ebenseer Uhrkastenfabrik sowie der Firma Lettmayr und Oppelt in Schärding nicht ziffermässig festgesetzt und eingestellt worden sind. Es sei möglich, dass beispielsweise die Maschinen alt und unbrauchbar seien. G.R. Markgraf wünscht den Betrag, welchen die Gemeinde als Einlage in die Firma mitbringt, festgestellt. G.R. Dr. Schneeweiss führt aus, dass dies derzeit nicht möglich sei, da ja die Gemeinde - wie aus einem späteren Punkt hervorgehe - die Adaptierung der Gebäude leiste, die Höhe der Adaptierungskosten aber noch nicht feststehe, sondern nur in der beiläufigen Höhe von S 120.000 angenommen würden. Auch diese Befürchtungen des Herrn G.R. Schlossgangl seien unbegründet, da ja die Schätzung genau erfolgen wird und die Maschinen ja auch derzeit im Betriebe stünden, also gebrauchsfähig seien. Der Punkt 4 wird sodann in der vom Referenten beantragten Fassung angenommen. Punkt 5.) V.B. Dr. Messenböck wünscht im Sinne des § 158 des Handelsgesetzes, dass auch die Gemeinde einen jederzeit abberuflichen Prokuristen ernennen könne, der an der Kontrolle der Geschäftsführung teilzunehmen berechtigt sei. G.R. Dr. Schneeweiss vermeist darauf, dass nur die beiden Gesellschafter Lettmayr und Oppelt die offene Handelsgesellschaft bilden und laut dem Handelsgesetz berechtigt seien, den Prokuristen für diese Gesellschaft zu ernennen, die Gemeinde Steyr ist Kommanditistin, also eigentlich stille
Teilhaberin und daher zu einer solchen Ernennung nicht berechtigt. Es sei ja im Vertrage über die Bestimmungen des Handelsgesetzes hinausgehend vorgesehen, dass die Gemeinde einen Vertreter zu allen Sitzungen entsenden kann. G.R. Schlossgangl beschwert sich darüber, dass die Mitglieder der Minorität während der Beratungen abgezeichnet werden, was einer Verspottung gleichkomme und falls dies nicht eingestellt würde, die Wahlvereinigung die Sitzung verlassen und an den weiteren Beratungen nicht mehr teilnehmen wird. G.R. Hafner nimmt an, dass dieser Vorwurf ihn treffe, aber er bestreite, dass er ein Mitglied der Minorität abgezeichnet habe, sondern nur seinen Klubgenossen G.R. Lebeda, was er durch Vorzeigen des Bildes nachweist. Bürgermeister Wokral stellt fest, dass die Geschäftsordnung des Gemeinderates die Möglichkeit eines Ordnungsrufes nur im Falle einer Störung der Sitzung vorsieht, G.R. Hafner aber die Sitzung nicht gestört habe. Punkt 5.) wird sodann in der vom Referenten beantragten Fassung angenommen. Punkt 6.) V.B. Dr. Messenböck wünscht, dass die Inventur alljährlich Ende Dezember vorgenommen und im Monate Jänner die Bilanz vorgelegt werden müsse und stellt einen diesbezüglichen Antrag. G.R. Schneeweiss teilt mit, dass die von ihm vorgeschlagene Fassung den Wünschen der offenen Gesellschafter entspricht, da gerade bei dieser Inventur der Monat Dezember ein starker Geschäftsmonat ist, während der Jänner schwach ist und daher mehr Zeit und Gelegenheit zur Aufnahme einer genauen Inventur biete. G.R.Markgraf erklärt, den Ausführungen des G. R. Dr. Schneeweiss nicht beipflichten zu können, da bei der wahrscheinlichen Grösse des Betriebes eine Inventur auch im
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