Gemeinderatsprotokoll vom 5. Mai 1925

dass etwas geschehen muss für Strassen- und Kanalbauten ein Darlehen von 3 Milliarden Kronen zugesagt. Dieses Darlehen ist mit 5 % zu verzinsen, hätte eine Laufzeit von 5 Jahren. Die erste Amortisation ist am 1. Dezember 1925 fällig. Wir müssen aber als Vertreter der Gemeinde verlangen, dass auch Wohnbauten in das Bauprogramm aufgenommen werden, denn die Bevölkerung, die so sehr unter der Wohnungsnot leidet, würde es unbegreiflich finden, dass Strassen- und Kanalbauten dem Wohnhausbau vorangehen, die keinesfalls so dringend wie diese seien. Auch die Bestrebungen auf Errichtung von Industrien ist im Bauprogramm enthalten, die Gemeinde hat eine Anzahl von Gebäuden, die leer stehen, grosse Erhaltungskosten erfordern und gerade für Industrien geeignet wären. Obwohl diese Industrien eine grosse Anzahl Arbeitsloser unterbringen würden und den Export Oesterreichs an Waren fördern würden, kann sich die Regierung für den Plan nicht erwärmen. Der Finanz- und Rechtsausschuss hat in Berücksichtigung dieser Umstände den einstimmig gefassten Antrag dem Gemeinderate unterbreitet: I. Der Gemeinderat genehmige die mit dem Bundesministerium für soziale Verwaltung getroffene Vereinbarung betreffend die Regulierung der Leopold-Werndl- und Redtenbacherstrasse, Verlängerung der Tomitz-und Stelzhammerstrasse, Regulierung des Volksplatzes und die Herstellung von Kanälen in Teilen der Aichet- und Sierningerstrasse, Verlängerung eines Kanales in der Dukartstrasse, Neubau eines Kanalstranges im Bezirke Stein und bewilligt die Aufnahme des hiefür erforderlichen Kredites im beiläufigen Ausmasse von S 275.000. - unter den vom Ministerium gestellten Propositionen (Darlehn, 5% Verzinsung 5 Jahre. 1. Amortisation und Zinsenrate am 1. Dezember 1926) unter nachstehenden Voraussetzungen

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