Gemeinderatsprotokoll vom 8. April 1925

Ergänzend führt der Referent aus, dass die Beistellung eigene Mittel durch die Erwerbung der produktiven Erwerbslosenfürsor ge bedeutend reduziert werden können. Über die Notwendigkeit der Errichtung brauche er kaum etwas zu erwähnen und ersuche um einstimmige Annahme. Einstimmig angenommen. Punkt 8.)Bestellung der Vorsitzenden der Wahlkommissionen für die Landtagswahlen. Zl. 6360. Der Gemeinderat genehmige nachträglich die durch das Gemeinderatspräsidium vorgenommene Ernennung der Vorsitzenden der Wahlkommissionen für den Stadtbezirk Steyr zu den Landtagswahlen am 17. Mai 1925. Über Anfrage wird auf die Verlesung der Liste verzichtet und der Antrag sodann ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) Genehmigung des neuen Tarifes für die Bestattung Mittelloser. Zl. 4579/25. Referent V.B. Russmann erklärt die Notwendigkeit des vom Armenrate eingebrachten Antrages und führt aus, dass eine zeitgemässe Änderung des bisherigen Zustandes höchste Zeit sei, dass die Bestattung der Armen mit einer gewissen Pietät, nicht mehr so spartanisch wie ehedem erfolgen soll und bringt aus dem Amtsberichte den ausgearbeiteten Tarif zur Verlesung. Er stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Die neuen Tarife für die Bestattung von Leichen mittellos Verstorbener (Armenleichen) werden im Sinne des Armenratsbeschlusses vom 16. März 1925 genehmigend zur Kenntnis genommen. Die Erhöhung für die Fremdzuständigen greift nur dann Platz, wenn der Gemeinde Steyr ein Regressrecht zusteht, und ersucht um dessen Annahme. V.B. Dr. Messenböck bemängelt, dass mit den

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