füllt werde, gleichzeitig mit dieser Linie werden aber auch eine Anzahl Nebenlinien dem Verkehre übergeben. Die Zeichnung von 40 Millionen Kronen wurde bereits vom Präsidium beschlossen, wozu der Gemeinderat die nachträgliche Zustimmung erteilen möge. Bezüglich der Nominierung der Vertretung der Gemeinde im Verwaltungsrate wird nach Einvernahme mit dem Bürgermeister Beschluss gefasst werden. Antrag: Die Zeichnung von Aktien der oberösterreichischen Kraftwagengesellschaft 2. Emmission im Kurswerte von 4000 Schillingen zur Errichtung der Autolinie Steyr- Bad Hall - Kremsmünster- Sippbachzell - Wels samt Nebenlinien wird nachträglich genehmigt. Das Gemeinderatspräsidium wird ermächtigt die Vertreter der Stadt Steyr in den Verwaltungs- rat der Aktiengesellschaft nachträglich zu nominieren. Einstimmig angenommen. Punkt 7.) Bau eines Wohnhauses auf der Ennsleite. Zl. 5903/25. V.B. Russmann stellt namens des Finanz- u. Rechtsausschusses folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, den von der Arbeiter-Wohnbau-Genossenschaft in Steyr proponierten Hausbau mit 17 Wohnungen auf der hohen Ennsleite dann in Angriff zu nehmen, wenn 1.) die allgemeine gemeinnützige ArbeiterBau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft in Steyr zu diesem Bau 30.000 S (dreissigtausend Schillinge) im Laufe dieses Jahres beisteuert, 2.) das Land Oberösterreich einen entsprechenden Beitrag leistet. Die Gemeinde Steyr selbst wird aus eigenen Mitteln zu den Kosten des Baues den Rest aufzubringen haben.
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