Gemeinderatsprotokoll vom 8. April 1925

Bevölkerung im ausreichenden Masse Arbeitsgelegenheit zu verschaffen. Sollte dies sich als unmöglich erweisen, so erwarten die Vertreter der Stadtgemeinde, von der Einsicht der Landesregierung - nicht zuletzt von der des Landes - hauptmannes, dass die Landesregierung bei der Bundesre - gierung die nõtigen Schritte ehestens einleite, die geeignet sind zu einer Revision des obenzitierten Gesetzesbeschlusses des Nationalrates vom 18. März 1925 zu führen, bezw. zu einer ausserordentlichen gesetzgeberischen Massnahme, welche den nach dem Gesetze vom 18. März 1925 zur Aussteuerung gelangenden Arbeitslosen eine der Arbeitslosenunterstützung gleichwertige Notstandsaushilfe sichert. Der Referent glaubt einerseits die Dringlichkeit, andererseits die Notwendigkeit des Antrages nicht lange begründen zu müssen und empfiehlt die einstimmige Annahme. Die Dringlichkeit wird hierauf einstimmig anerkannt, desgleichen der Antrag angenommen. Finanz - und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. Punkt 2.) Einspruch gegen eine strassenpolizeiliche Entscheidung des Magistrates. Zl. 3933/25. Der Gemeinderat beschliesse die Abweisung des Rekurses (eingebracht von Herrn Anton Klimscha), da die Magistratsabteilung III ihre Entscheidung nur im Sinne der Strassenpolizeiordnung getroffen hat. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Verpachtung der Schlachthofgründe. Wird vertagt. Punkt 4.) Anmeldung des Gemischtwarenhandels. Zl. 4958. Der Gemeinderat beschliesse: Die Erwerbung ei-

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