J. ungefähr 1000 Personen ausgesteuert. Es werden daher von der Bevölkerung der Stadt Steyr ungefähr 10 % ohne jedes Einkommen und ohne jeden Verdienst sein, d.h. jeder zehnte Mensch in dieser Stadt ist ohne jedes wie immer geartete Einkommen, dem direkten Hunger preisgegeben. Dazu kommt, daß sich natürlich die Zahl der Ausgesteuerten von Woche zu Woche vermehrt. Das sind natürlich Zustände, die die schwersten sozialen Gefahren in sich bergen. Ein grosser Teil dieser Menschen wird die Armenunterstützung in Anspruch nehmen, die aber zu leisten die Gemeinde nicht mehr imstande sein wird. Die Gemeindevertretung fühlt sich daher verpflichtet, auf die etwaigen Konsequenzen aufmerksam zu machen. Es ist ganz ausgeschlossen, dass in einer Stadt 10 % der Bevölkerung ohne jedes Einkommen und 15 % der Bevölkerung auf die Arbeitslosenunterstützung angewiesen ist. Die Gemeindevertretung macht daher die berufenen Faktoren auf den ganzen Ernst der Krise in der Stadt Steyr aufmerksam und stellt fest, daß diese ausserordentlichen Zustände nicht im Wege normaler bürokratischer Massnahmen bekämpft werden können, sondern dass diese ausserordentlichen Verhältnisse eben mit ausserodentlichen Mitteln der Gesetzgebung bekämpft werden müssen. Bei diesem Anlasse muss aber auch aufmerksam gemacht werden, dass dadurch die geordnete Verwaltung der Stadtgemeinde selbst in kürzester Zeit in Frage gestellt erscheinen wird. Niemand kann für die etwaigen Folgen dann die Verantwortung übernehmen, wenn er schon vergeblich die berufenen Faktoren auf die unhaltbaren Zustände hinlänglich aufmerksam gemacht hat. Die Gefertigten stellen daher den Antrag, der Herr Bürgermeister werde ermächtigt, alle ihm geeignet erscheinenden Schritte zu ergreifen, um heute vielleicht noch nicht absehbares Elend von dieser Stadt abzuhalten. Vor allem aber muss darnach getrachtet werden, der arbeitslosen
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