Gemeinderatsprotokoll vom 8. April 1925

für nicht schön, hält aber daher den Beschluss für gegenstandslos. G.R. Markgraf wäre für die Annahme, hält den Beschluss aber im Interesse der Angestellten nicht für angezeigt, so sehr er dafür wäre, die 20 Millionen Kronen anzunehmen, so sei er doch für ein schärferes Vorgehen. Er solle für sein Verschulden büssen. Wir verzichten lieber auf die 20 Millionen Kronen, umsomehr, als das Strafverfahren möglicherweise schon anhängig gemacht wurde. V.B. Dr. Messenböck erklärt, der Antrag sei illusorisch, weil das Strafverfahren gegen Gumpoldsberger auf Grund einer anonymen Anzeige bereits eingeleitet ist. G.R. Hafner erklärt, der Antrag sei mit Rücksicht auf die finanziell prekäre Lage der Gemeinde eingebracht worden, seine Partei sei bereit, für einen von der Wahlvereinigung eingebrachten Antrag auf Erstattung der Strafanzeige zu stimmen. G.R. Dr. Schneeweiss ist die anonyme Anzeige bekannt, es bestehe jedoch die Möglichkeit, dass zur Erhebung der Anklage keine genügende Grundlage vorläge. Er befürchte aber, dass sich der Bruder im Falle einer Verurteilung nicht gebunden halten wird und die Gemeinde kein Interesse an der Einkerkerung habe. Tatsache sei, daß Gumpoldsberger entlassen wurde, derzeit arbeitslos ist und damit schon reichlich bestraft sei. V.B. Dr. Messenböck meint, dass eigentlich dessen Bruder gestraft werde, der bezahlen müsse, er spreche als Mensch und möchte daher keine Verfolgung und stelle den Antrag: die 20 Millinen sind nicht anzunehmen und eine Strafanzeige gegen Gumpoldsberger ist nicht zu erstatten. V.B. Dedic konstatiert, dass nunmehr 2 Anträge vorliegen. G.R. Markgraf erklärt, da er gehört habe, dass

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