V.B.Russmann beantwortet die Anfrage dahin, dass für die Gemeinde aus der Errichtung des Gebäudes keine wesentlichen Kosten erstehen, höchstens die notwendige Verlängerung des Kanales. Die Strassenerhaltung bezw. die Pflasterung des Vorplatzes, die ohne Zweifel auch ohnedem zum Großteil der Gemeinde zur Last gefallen wäre, würde für dieses Jahr etwa 130 Millionen betragen, werden sich aber durch Benützung des vorhandenen Strassenpflasters eher noch niedriger stellen. G.R. Markgraf ist von der Antwort befriedigt und wünscht auch den Kanalanschluss der bestehenden Klosettanlagen. V.B. Russmann: Auch diese Frage ist im Übereinkommen geregelt. Einstimmig angenommen. Punkt 11.) Budgetprovisorium für das 1. Halbjahr 1925. Zl. 6674. Der Gemeinderat beschliesse: Da die gesetzmässige Erstellung des Voranschlages für das Gebarungsjahr 1925 mit Rücksicht auf die zwischen Bundesfinanzverwaltung und den Finanzverwaltungen der Länder schwebenden Verhandlungen wegen Änderung des Abgabenteilungsgesetzes - wodurch auch die Finanzgebarung der Gemeinden stark berührt werden wird - aus finanz - und verwaltungstechnischen Gründen der malen nicht günstig erscheint, wird mit der definitiven Beratung des Präliminares für 1925 bis nach der endgiltigen Regelung des Abgabenteilungsgesetzes zugewartet. Da aber die Gemeindeverwaltung die fortlaufen den Ausgaben aus den eigenen Mitteln allein zu tragen nicht im Stande ist, sondern gezwungen sein wird, teilweise Kredite aufzunehmen, die der verfassungsrechtlichen Genehmigung durch die Landesregierung bedürfen, so beschliesst der Gemeinderat weiter noch, das Magistratspräsidium zu ermächtigen, für die unbedingt notwendigen Ausgaben bis
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