Gemeinderatsprotokoll vom 8. April 1925

20. Sitzung. Protokoll über die 20. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 8. April 1925. Tagesordnung 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz - und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. 2.) Einspruch gegen eine strassenpolizeiliche Entscheidung des Magistrates. 3.) Verpachtung der Schlachthofgründe. 4.) Anmeldung des Gemischtwarenhandels. 5.) Festsetzung der Automobilsteuer für Autotaxi. 6.) Errichtung von Autolinien, Übernahme einer Teilquote. 7.) Bau eines Wohnhauses auf der Ennsleite. 8.) Bestellung der Vorsitzenden der Wahlkommissionen für die Landtagswahlen. 9.) Genehmigung des neuen Tarifes für die Bestattung Mittel¬ loser. 10.) Übereinkommen betreffend Bundesbahnhof. 11.) Budgetprovisorium für das I. Halbjahr 1925. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. 12.) Steuerrekurs. 13.) Ausgestaltung der Friedhofleichenhalle. 14.) Grundtausch (Ennsleite). Referent: G.R. Tribrunner. 15.) Grundtausch (am Tabor).

Referent: G.R. Wolfartsberger. 16.) Bericht der Kassenrevisoren. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender V.B. Karl Dedic. Die Vizebürgermeister: Dr. Hubert Messenböck und Direktor Julius Russmann; die Gemeinderäte: Wolf Josef Kranjak Marie Voglsam Josef Baumgartner Johann Molterer Berta Lind Eduard Fischer Karl Lischka Hans Furrer Ulrich Dr. Markgraf Josef Futterer Franz Mayer Anton Ruckerbauer Markus Radmoser Johann Hafner Josef Saiber Alois Scherak Franz Hiessmayr Franz Schneeweiss Rud. Dr. Schlossgangl Leopold Kisely Berta Ecker Alois Steinbrecher Leopold Tribrunner Franz Klement Karl Witzany Hans Wolfartsberger Joh. Kletzmayr Hermann Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. V.B. Dedic eröffnet um 1 8 Uhr abends im Auftrage des Herrn Bürgermeisters die Sitzung. Der Bürgermeister ist wegen Erkrankung verhindert und dürfte noch einige Wochen zur Wiederherstellung seiner Gesundheit benötigen, trotzdem er sich bereits auf dem Wege der Besserung befindet. Wird zur Kenntnis genommen. Ferner sind entschuldigt: G.R. Januschka, Urban, Klaffenböck, nicht entschuldigt G.R. Lebeda.

Als Protokollprüfer sind an der Reihe: G.R. Hafner und G.R. Frau Kisely. V.B. Dedic teilt sodann mit, dass G.R. Strasser sein Mandat im Gemeinderate wegen Übersiedlung nach Wien zurückgelegt hat. Der Listennächste Franz Schrangl hat mit Begründung auf das Mandat verzichtet; somit folgt Markus Ruckerbauer, welcher bereits zur heutigen Sitzung eingeladen wurde und auch erschienen ist. V.B. Dedic begrüsst ihn und fordert ihn zur Ablegung des Gelöbnisses auf. G.R. Ruckerbauer leistet dieses. Vom Kanninchenzuchtverein liegt eine Einladung zu der in den Tagen 12.-13. April d.J. stattfindenden Ausstellung vor. Wird zur Kenntnis genommen. Zl. 7254/25. Der Vorsitzende verliest sodann einen Antrag, eingebracht von der Wahlvereinigung, betreffend teilweiser Abänderung von Richtpreisen zur Ermittlung des gemeinen Wertes für die Bodenwertabgabe, welche er im Sinne der Geschäftsordnung der Finanz- und Rechtssektion zur Beratung und Antragstellung zuweist. Schliesslich gibt der Vorsitzende bekannt, dass ein von sämtlichen Parteien unterfertigter Dringlichkeitsantrag vorliegt, wozu er dem V.B. Russmann das Wort erteilt. V.B.Russmann verliest sodann den Zl. 7190. Dringlichkeitsantrag: Seit Jahren leidet die hiesige Bevölkerung unter der industriellen Krise. Die Arbeitslosigkeit in Steyr hat derartige Dimensionen angenommen, dass man Steyr mit Recht die Stadt der Arbeitslosen nennen kann. Die Gemeindevertretung hat diesem Probleme stets die grösste Aufmerksamkeit gewidmet und nichts unversucht lassen, um einigermassen die Verhältnisse zu bessern. So hat die Gemeinde Steyr erst in der letzten Zeit mit dem Bundesministerium für soz. Verwaltung Vereinbarungen getroffen, denen zufolge sie unter Leistung eigener Opfer in die Lage versetzt sein wird, für Strassen-

bauten etc. eine grössere Anzahl von Arbeitskräften einzustellen. Alle diese Massnahmen können die Situation in der Stadt Steyr nicht wesentlich bessern, da es sich ja nur um Arbeiten auf beschränkte Zeit handelt. Die Gemeinde ist mangels der entsprechenden Einnahmen, die ja wieder nur eine Folge des Stillstandes des industriellen Lebens in dieser Stadt sind (Lohnabgabe), nicht in der Lage, wirksame Massnahmen zu treffen. Die Gemeinde hat besonders in den letzten Monaten die berufenen Faktoren unentwegt auf die unhaltbaren Zustände in Steyr aufmerksam gemacht, ohne dass es ihr gelungen wäre, zu einem greifbaren Resultate zu kommen. Nun bestimmt das Bundesgesetz vom 18.März 1925, dass Arbeitslose, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollen det haben, und die nach einem 30-wöchigen Bezuge der ordentlichen Arbeitslosenunterstützung bereits durch 22 Monate die ausserordentliche Notstandsunterstützung bezogen haben, sowie Arbeitslose zwischen dem vollendeten 25. Lebensjahre und dem vollendeten 60. Lebensjahre, die nach einem 30-wöchigen Bezuge der ordentlichen Arbeitslosenunterstützung bereits durch 48 Wochen die ausserordentliche Notstandsunterstützung bezogen haben, eine ausserordentliche Notstandsunterstützung nicht mehr erhalten können. Diese neue Regelung, die am 1. Juni l.J. in Kraft tritt, wird für die Bevölkerung der Stadt Steyr und für die Gemeinde - wenn keine besonderen Massnahmen dagegen getroffen werden - von einer geradezu katastrophalen Wirkung. Im Bezirk Steyr sind gegenwärtig 3.325 in Arbeitslosenunterstützung stehende Personen. Von diesen 3.325 Arbeitslosen entfallen auf das engere Gebiet der Stadt Steyr 1.910 Personen. Wenn man die Familienerhalter in Betracht zieht, so stehen gegenwärtig im Stadtgebiete Steyr annähernd 25 % der Bevölkerung im Genusse der Arbeitslosenunterstützung. Durch die Bestimmung des Bundesgesetzes vom 18. März 1925 werden am 1. Juni d.

J. ungefähr 1000 Personen ausgesteuert. Es werden daher von der Bevölkerung der Stadt Steyr ungefähr 10 % ohne jedes Einkommen und ohne jeden Verdienst sein, d.h. jeder zehnte Mensch in dieser Stadt ist ohne jedes wie immer geartete Einkommen, dem direkten Hunger preisgegeben. Dazu kommt, daß sich natürlich die Zahl der Ausgesteuerten von Woche zu Woche vermehrt. Das sind natürlich Zustände, die die schwersten sozialen Gefahren in sich bergen. Ein grosser Teil dieser Menschen wird die Armenunterstützung in Anspruch nehmen, die aber zu leisten die Gemeinde nicht mehr imstande sein wird. Die Gemeindevertretung fühlt sich daher verpflichtet, auf die etwaigen Konsequenzen aufmerksam zu machen. Es ist ganz ausgeschlossen, dass in einer Stadt 10 % der Bevölkerung ohne jedes Einkommen und 15 % der Bevölkerung auf die Arbeitslosenunterstützung angewiesen ist. Die Gemeindevertretung macht daher die berufenen Faktoren auf den ganzen Ernst der Krise in der Stadt Steyr aufmerksam und stellt fest, daß diese ausserordentlichen Zustände nicht im Wege normaler bürokratischer Massnahmen bekämpft werden können, sondern dass diese ausserordentlichen Verhältnisse eben mit ausserodentlichen Mitteln der Gesetzgebung bekämpft werden müssen. Bei diesem Anlasse muss aber auch aufmerksam gemacht werden, dass dadurch die geordnete Verwaltung der Stadtgemeinde selbst in kürzester Zeit in Frage gestellt erscheinen wird. Niemand kann für die etwaigen Folgen dann die Verantwortung übernehmen, wenn er schon vergeblich die berufenen Faktoren auf die unhaltbaren Zustände hinlänglich aufmerksam gemacht hat. Die Gefertigten stellen daher den Antrag, der Herr Bürgermeister werde ermächtigt, alle ihm geeignet erscheinenden Schritte zu ergreifen, um heute vielleicht noch nicht absehbares Elend von dieser Stadt abzuhalten. Vor allem aber muss darnach getrachtet werden, der arbeitslosen

Bevölkerung im ausreichenden Masse Arbeitsgelegenheit zu verschaffen. Sollte dies sich als unmöglich erweisen, so erwarten die Vertreter der Stadtgemeinde, von der Einsicht der Landesregierung - nicht zuletzt von der des Landes - hauptmannes, dass die Landesregierung bei der Bundesre - gierung die nõtigen Schritte ehestens einleite, die geeignet sind zu einer Revision des obenzitierten Gesetzesbeschlusses des Nationalrates vom 18. März 1925 zu führen, bezw. zu einer ausserordentlichen gesetzgeberischen Massnahme, welche den nach dem Gesetze vom 18. März 1925 zur Aussteuerung gelangenden Arbeitslosen eine der Arbeitslosenunterstützung gleichwertige Notstandsaushilfe sichert. Der Referent glaubt einerseits die Dringlichkeit, andererseits die Notwendigkeit des Antrages nicht lange begründen zu müssen und empfiehlt die einstimmige Annahme. Die Dringlichkeit wird hierauf einstimmig anerkannt, desgleichen der Antrag angenommen. Finanz - und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. Punkt 2.) Einspruch gegen eine strassenpolizeiliche Entscheidung des Magistrates. Zl. 3933/25. Der Gemeinderat beschliesse die Abweisung des Rekurses (eingebracht von Herrn Anton Klimscha), da die Magistratsabteilung III ihre Entscheidung nur im Sinne der Strassenpolizeiordnung getroffen hat. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Verpachtung der Schlachthofgründe. Wird vertagt. Punkt 4.) Anmeldung des Gemischtwarenhandels. Zl. 4958. Der Gemeinderat beschliesse: Die Erwerbung ei-

ner Bewilligung zum Gemischtwarenhandel für die städt. Leichenbestattungsanstalt wird genehmigt. Ausgenommen sind jene Waren, die im § 38 der G.O. genannt sind. Der Referent begründet die Notwendigkeit der Erwerbung, worauf G.R. Hofrat Dr. Furrer über die Aufbewahrung von Aufbahrungsutensilien spricht. G.R. Frau Molterer glaubt, dass die Anmeldung einer Krämerei für den gedachten Zweck genügen dürfte. V.B. Russmann schliesst sich der Anregung G.R. Molterer an, worauf der Antrag angenommen wird. Punkt 5.) Festsetzung der Automobilsteuer für Autotaxi. Zl. 5070. Der Referent stellt nach kurzer Erläuterung folgenden Antrag, der im Finanz- und Rechtsausschusse einstimmig gefasst wurde: Der Gemeinderat wolle in Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 29. Oktober 1924 auf Grund des Abgabenermächtigungsgesetzes folgenden Beschluss fassen: Die Abgabe für Platzkraftwagen des öffentlichen Lohnfuhrwerkes beträgt ohne Rücksicht auf die Art und Pferdestärke des Motors 50 Goldkronen pro Jahr. Diese Abgabe ist eine Pauschalabgabe und ist jedes Jahr im Laufe des Monates Jänner einzuzahlen. Für Kraftwagen dieser Art, für welche die Abgabepflicht erst nach dem Monate Jänner beginnt, ist die Abgabe binnen 14 Tagen nach Eintritt in die Abgabepflicht zu entrichten. Dieser Beschluss tritt rückwirkend mit 1.Jänner 1925 in Kraft. Ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Errichtung von Autolinien, Übernahme einer Teilquote. Zl. 4946, 5612, 5926, 5181, 5479, 5526, 5622, 6481. (Autolinie Steyr - Bad Hall- Kremsmünster- Sippbachzell - Wels und retour ). Der Referent berichtet, dass mit der am 15. April 1925 stattfindenden Eröffnung der Linie eine alte Sehnsucht er-

füllt werde, gleichzeitig mit dieser Linie werden aber auch eine Anzahl Nebenlinien dem Verkehre übergeben. Die Zeichnung von 40 Millionen Kronen wurde bereits vom Präsidium beschlossen, wozu der Gemeinderat die nachträgliche Zustimmung erteilen möge. Bezüglich der Nominierung der Vertretung der Gemeinde im Verwaltungsrate wird nach Einvernahme mit dem Bürgermeister Beschluss gefasst werden. Antrag: Die Zeichnung von Aktien der oberösterreichischen Kraftwagengesellschaft 2. Emmission im Kurswerte von 4000 Schillingen zur Errichtung der Autolinie Steyr- Bad Hall - Kremsmünster- Sippbachzell - Wels samt Nebenlinien wird nachträglich genehmigt. Das Gemeinderatspräsidium wird ermächtigt die Vertreter der Stadt Steyr in den Verwaltungs- rat der Aktiengesellschaft nachträglich zu nominieren. Einstimmig angenommen. Punkt 7.) Bau eines Wohnhauses auf der Ennsleite. Zl. 5903/25. V.B. Russmann stellt namens des Finanz- u. Rechtsausschusses folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, den von der Arbeiter-Wohnbau-Genossenschaft in Steyr proponierten Hausbau mit 17 Wohnungen auf der hohen Ennsleite dann in Angriff zu nehmen, wenn 1.) die allgemeine gemeinnützige ArbeiterBau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft in Steyr zu diesem Bau 30.000 S (dreissigtausend Schillinge) im Laufe dieses Jahres beisteuert, 2.) das Land Oberösterreich einen entsprechenden Beitrag leistet. Die Gemeinde Steyr selbst wird aus eigenen Mitteln zu den Kosten des Baues den Rest aufzubringen haben.

Ergänzend führt der Referent aus, dass die Beistellung eigene Mittel durch die Erwerbung der produktiven Erwerbslosenfürsor ge bedeutend reduziert werden können. Über die Notwendigkeit der Errichtung brauche er kaum etwas zu erwähnen und ersuche um einstimmige Annahme. Einstimmig angenommen. Punkt 8.)Bestellung der Vorsitzenden der Wahlkommissionen für die Landtagswahlen. Zl. 6360. Der Gemeinderat genehmige nachträglich die durch das Gemeinderatspräsidium vorgenommene Ernennung der Vorsitzenden der Wahlkommissionen für den Stadtbezirk Steyr zu den Landtagswahlen am 17. Mai 1925. Über Anfrage wird auf die Verlesung der Liste verzichtet und der Antrag sodann ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) Genehmigung des neuen Tarifes für die Bestattung Mittelloser. Zl. 4579/25. Referent V.B. Russmann erklärt die Notwendigkeit des vom Armenrate eingebrachten Antrages und führt aus, dass eine zeitgemässe Änderung des bisherigen Zustandes höchste Zeit sei, dass die Bestattung der Armen mit einer gewissen Pietät, nicht mehr so spartanisch wie ehedem erfolgen soll und bringt aus dem Amtsberichte den ausgearbeiteten Tarif zur Verlesung. Er stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Die neuen Tarife für die Bestattung von Leichen mittellos Verstorbener (Armenleichen) werden im Sinne des Armenratsbeschlusses vom 16. März 1925 genehmigend zur Kenntnis genommen. Die Erhöhung für die Fremdzuständigen greift nur dann Platz, wenn der Gemeinde Steyr ein Regressrecht zusteht, und ersucht um dessen Annahme. V.B. Dr. Messenböck bemängelt, dass mit den

Seelsorgern nicht das Einvernehmen gepflogen wurde. Er kritisiert an der Hand eines Erlasses des Bürgermeisters die separate Anrechnung von Leistungen durch die städt. Leichenbestattung und ersucht um Abhilfe oder Aufhebung dieses Erlasses. V.B. Dedic stellt fest, dass Pfarrer Schließleder in der Armenratssitzung die Mitwirkung der Seelsorger spontan zusagte und auch Kanonikus Strobl zugestimmt hat. Er wird selbstverständlich der Sache nachgehen und wird den Erlass des Bürgermeisters auch in der Zukunft in gleicher Weise handhaben. V.B. Russmann reagiert im Schlussworte auf die Einwendungen, glaubt, dass sich die von V.B. Dr.Messenböck kritisierten Mängel klären werden und versichert, dass alle diese Dinge durch den neuen Tarif aus der Welt geschafft werden. Der Antrag wird sohin angenommen. Punkt 10.) Übereinkommen betreffend Bundesbahnhof. Zl. 6760. Der Referent bespricht zunächst die scheußlichen Zustände wie sie bestehen und erläutert die so dringend notwendigen Verbesserungen auf dem Bundesbahnhofe, die Schaffung eines Bahnhofrestaurants etc. und die Pflasterung des Vorplatzes und beantragt: Der Gemeinderat genehmige nachträglich die im Protokoll vom 2. April 1925 niedergeschriebenen Abmachungen mit der Unternehmung Oe.B.B. betreffend Überlassung des Bahnhofvorplatzes, Erhaltung und Ausgestaltung der Zufahrtstrasse und Errichtung einer Bahnhofgastwirtschaft. G.R. Markgraf bestätigt die erbärmlichen Zustände auf dem Bahnhofe, begrüsst den Antrag. Er vermisst jedoch einen Bericht über die der Gemeinde daraus erwachsenden Kosten.

V.B.Russmann beantwortet die Anfrage dahin, dass für die Gemeinde aus der Errichtung des Gebäudes keine wesentlichen Kosten erstehen, höchstens die notwendige Verlängerung des Kanales. Die Strassenerhaltung bezw. die Pflasterung des Vorplatzes, die ohne Zweifel auch ohnedem zum Großteil der Gemeinde zur Last gefallen wäre, würde für dieses Jahr etwa 130 Millionen betragen, werden sich aber durch Benützung des vorhandenen Strassenpflasters eher noch niedriger stellen. G.R. Markgraf ist von der Antwort befriedigt und wünscht auch den Kanalanschluss der bestehenden Klosettanlagen. V.B. Russmann: Auch diese Frage ist im Übereinkommen geregelt. Einstimmig angenommen. Punkt 11.) Budgetprovisorium für das 1. Halbjahr 1925. Zl. 6674. Der Gemeinderat beschliesse: Da die gesetzmässige Erstellung des Voranschlages für das Gebarungsjahr 1925 mit Rücksicht auf die zwischen Bundesfinanzverwaltung und den Finanzverwaltungen der Länder schwebenden Verhandlungen wegen Änderung des Abgabenteilungsgesetzes - wodurch auch die Finanzgebarung der Gemeinden stark berührt werden wird - aus finanz - und verwaltungstechnischen Gründen der malen nicht günstig erscheint, wird mit der definitiven Beratung des Präliminares für 1925 bis nach der endgiltigen Regelung des Abgabenteilungsgesetzes zugewartet. Da aber die Gemeindeverwaltung die fortlaufen den Ausgaben aus den eigenen Mitteln allein zu tragen nicht im Stande ist, sondern gezwungen sein wird, teilweise Kredite aufzunehmen, die der verfassungsrechtlichen Genehmigung durch die Landesregierung bedürfen, so beschliesst der Gemeinderat weiter noch, das Magistratspräsidium zu ermächtigen, für die unbedingt notwendigen Ausgaben bis

30. Juni 1925 durch Aufnahme von Kredite bis zum Ausmasse von 600.000 Schillinge vorzusorgen und diesbezüglich die notwendige verfassungsrechtliche Genehmigung der Landesregierung einzuholen. Nach kurzer Begründung des Antrages ersucht der Referent um einstimmige Annahme. G.R. Markgraf wünscht mit der Begründung, daß zur Deckung des Abganges die Steuerschraube ohnedies stark angezogen erscheint, künftighin alles zu unterlassen, was nicht unbedingt notwendig ist und bei Aufnahme von Krediten nur soweit als notwendig ist zu gehen. V.B. Dedic versichert, dass immer in diesem Sine gearbeitet wurde und weiterhin gearbeitet werden wird. Gewisse Ausgaben müssen aber gemacht werden und der definitive Voranschlag wird sobald als möglich dem G.R. vorgelegt werden. V.B. Russmann gibt zu bedenken, dass im Jahre 1925 keine Personalzuschüsse mehr geleistet werden, dass der 4 %-ige Arbeitslosenbeitrag die Gemeinde sehr belaste und die unerträgliche Zinsenlast nur im Wege eines Kredites abgeschüttelt werden könne, der es ermöglichen würde, diese Darlehen mit hohen Zinsen rückzuzahlen. Hinsichtlich der Sparsamkeitsbestrebungen gehe er mit G.R. Markgraf vollkommen paralell. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 12) Steuerrekurs der Waffenfabrik gegen Vorschreibung einer Gasabgabe bei der Generatorenanlage. Zl. 7215/24. Der Referent stellt nach sachlicher Begründung folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Beschwerde der Waffenfabrik wider die Vorschreibung vom 9. Mai 1924, Zl. 6833/24, wird keine Folge gegeben weil

1.) auf Grund der amtlich durchgeführten Erhebungen feststeht, dass die in Frage kommenden Siemensgeneratoren Gas für Heizzwecke erzeugen, der Verbrauch von Gas für Beheizungszwecke aber gemäss § 11 des Gesetzes vom 13. Dezember 1923, L.G.Bl. Nr. 10 ex 1924 abgabepflichtig ist im übrigen diese Abgabepflicht in der vorzitierten Bestimmung nunmehr ausdrücklich und zwar mit rückwirkender Kraft festgelegt erscheint; 2.) der Höhe nach der Verbrauch auf Grund des tatsächlichen Eigenbedarfes ermittelt wird und demgemäss nur der tatsächliche Gasverbrauch der Abgabepflicht unter zogen erscheint. Ohne Debatte angenommen. Punkt 13.) Ausgestaltung der Friedhofleichenhalle. Zl. 1806/25. Referent G.R. Dr. Schneeweiss bespricht behufs Klarstellung des Besitzverhältnisses die Errichtung derselben mit Hilfe einer Spende und Ergänzung aus Gemeindemitteln, sodass das Eigentum der Gemeinde am Gebäude festgestellt erscheint allerdings auf fremden Grunde. Er erörtert, dass nach dem bürgerlichen Gesetze die Gemeinde auch den Grund für sich in Anspruch nehmen könne. Er beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: 1.) Die auf Grund einer von Frau Elise Dukart der Stadtgemeinde geleisteten Spende und zum Teil auch aus Gemeindemitteln erbaute und daher der Stadtgemeinde Steyr gehörige Friedhofsleichenhalle ist im Sinne des Vorschlages der städt. Leichenbestattungsanstalt vom 22. Jänner 1925 im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer mit einem Kostenaufwand von ca. S 600.-- auszugestalten. 2.) Die Kosten der Ausgestaltung der hiermit der Aufsicht der städt. Leichenbestattungsanstalt unterstell-

ten Leichenhalle sind durch entsprechende Zuschlagsgebühren zu den jeweiligen Bestattungskosten hereinzubringen. Einstimmig angenommen. Punkt 14.) Grundtausch (Ennsleite). Zl. 6253. Referent G.R. Schneeweiss stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Mit Frau Marie Krätz ist ein Tauschvertrag dahingehend abzuschliessen, dass diese an die Stadtgemeinde Steyr die Teilparzellen 121 a und 121 b in das öffentliche Gut, die Stadtgemeinde Steyr dagegen an Frau Krätz die Teilparzelle 1309/2 zu übergeben hat. Die Kosten der Tauschdurchführung hat die Stadtgemeinde Steyr zu tragen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 15.) Grundtausch (am Tabor) Zl. 2823/25. Referent G.R. Tribrunner stellt den Antrag: Der Gemeinderat wolle beschliessen, dem Ansuchen der Frau Aichinger, Totengräberin in Steyr, Folge zu geben und den nachgesuchten Grundtausch, welcher auch im Interesse der Stadtgemeinde Steyr gelegen ist, zu genehmigen, wenn sich Frau Aichinger bereit erklärt, die an die heutige Leichenhalle angrenzende Gerätekammer zum Zwecke der Erweiterung dieser Leichenhalle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 16.) Bericht der Kassenrevisoren. Zl. 5754. Wird zur Kenntnis genommen. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: Die Protokollprüfer: Der Schriftführer:

Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am Mittwoch, den 8. April 1925. Tagesordnung. Referent: V.B. Russmann. 1.) Befreiung von der Bodenwertabgabe für den Schloßpark. 2.) Bestätigung eines Disziplinarerkenntnisses. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. 3.) Ausgleichsangebot (Gumpoldsberger). 4.) Einspruch gegen die Regelung der Versorgungsgenüsse der Witwe Habl. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. 5.) Heimatsangelegenheiten. Punkt 1.) Zl. 4897. Der Gemeinderat beschliesse: Eine Befreiung von der Bodenwertabgabe ist aus gesetzlich Gründen nicht zulässig, doch bewilligt der Gemeinderat mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse auf die Dauer der öffentlichen Benützung des Schlossparkes die Einhebung der Steuer auszusetzen. V.B. Dedic wünscht die Festsetzung des Termines des Giltigkeitsbeginnes. Die Giltigkeit des Beschlusses beginnt am 1. April 1925 zu laufen. Ohne Debatte angenommen.

Zl. 85/Präs. Disziplinarsache gegen den Rayonsinspektor Engelbert Arthofer. Bestätigung des Disziplinarerkenntnisses. Antrag: Der Gemeinderat bestätigt das von der Disziplinarkommission am 25. Februar 1925 gegen den Rayonsinspektor des städt. Sicherheitswachekorps Engelbert Arthofer gefällte Disziplinarerkenntnisses. Ohne Debatte angenommen. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Zl. 191/Präs/25. Anbot des Herrn Hans Gumpoldsberger in Neumarkt bei Salzburg auf einen Ausgleich in Bezug auf die Verfehlungen seines Bruders Josef Gumpoldsberger. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Herrn Hans Gumpoldsberger um Abstandnahme von der Erstattung der Strafanzeige gegen seinen Bruder Josef Gumpoldsberger und Reduktion des Schadensbetrages auf 20 Millionen - 2.000 Schillinge, gegen Verpflichtung des Ersteren zur Bezahlung des reduzierten Betrages unter den im Schreiben vom 11. März 1925 angeführten Modalitäten wird Folge gegeben. Er begründet diesen Antrag noch damit, dass die Gemeinde kein besonderes Interesse an der Strafanzeige haben kann, dass es aber vom finanziellen Standpunkte praktisch und geboten erschiene den Antrag anzuneh¬ men. G.R. Scherak frägt, ob Gumpoldsberger dann wieder angestellt werden würde. V.B. Dedic erklärt, daß dies selbstverständlich nicht der Fall ist. G.R. Schlossgangl ist bekannt, dass eine Anzeige bereits erstattet wurde, er erklärt dies freilich

für nicht schön, hält aber daher den Beschluss für gegenstandslos. G.R. Markgraf wäre für die Annahme, hält den Beschluss aber im Interesse der Angestellten nicht für angezeigt, so sehr er dafür wäre, die 20 Millionen Kronen anzunehmen, so sei er doch für ein schärferes Vorgehen. Er solle für sein Verschulden büssen. Wir verzichten lieber auf die 20 Millionen Kronen, umsomehr, als das Strafverfahren möglicherweise schon anhängig gemacht wurde. V.B. Dr. Messenböck erklärt, der Antrag sei illusorisch, weil das Strafverfahren gegen Gumpoldsberger auf Grund einer anonymen Anzeige bereits eingeleitet ist. G.R. Hafner erklärt, der Antrag sei mit Rücksicht auf die finanziell prekäre Lage der Gemeinde eingebracht worden, seine Partei sei bereit, für einen von der Wahlvereinigung eingebrachten Antrag auf Erstattung der Strafanzeige zu stimmen. G.R. Dr. Schneeweiss ist die anonyme Anzeige bekannt, es bestehe jedoch die Möglichkeit, dass zur Erhebung der Anklage keine genügende Grundlage vorläge. Er befürchte aber, dass sich der Bruder im Falle einer Verurteilung nicht gebunden halten wird und die Gemeinde kein Interesse an der Einkerkerung habe. Tatsache sei, daß Gumpoldsberger entlassen wurde, derzeit arbeitslos ist und damit schon reichlich bestraft sei. V.B. Dr. Messenböck meint, dass eigentlich dessen Bruder gestraft werde, der bezahlen müsse, er spreche als Mensch und möchte daher keine Verfolgung und stelle den Antrag: die 20 Millinen sind nicht anzunehmen und eine Strafanzeige gegen Gumpoldsberger ist nicht zu erstatten. V.B. Dedic konstatiert, dass nunmehr 2 Anträge vorliegen. G.R. Markgraf erklärt, da er gehört habe, dass

Gumpoldsberger Vater mehrerer Kinder sei, den Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses anzunehmen. G.R. Dr. Schneeweiss hält den Antrag Dr. Messenböck als unangebrachte Noblesse, die Gemeinde habe keinen Anlass das Angebot grossmütig zurückzuweisen und was die Bemerkung anlange, dass eigentlich der Bruder bestraft werde, so sei darauf hingewiesen, dass er sich das Regressrecht gegen seinen Bruder zweifellos vorbehalten habe. G.R. Hofrat Furrer stellt den Antrag auf Erstattung der strafgerichtlichen Anzeige. Es gelangen somit die drei Anträge zur Abstimmung, als erster der Antrag Dr. Furrer, der abgelehnt wird. Der Antrag Dr. Messenböck wird ebenfalls abgelehnt. Der Antrag des Finanz- und Rechtsauszchusses wird sodann gegen 7 Stimmen angenommen. G.R. Hafner wünscht zur Aufklärung festgestellt zu haben, dass seitens der Wahlvereinigung ein Antrag auf strafgerichtliche Anzeige nicht eingebracht wurde, somit in der Wahlvereinigung selbst nicht Einhelligkeit geherrscht habe, weshalb seine Parteigenossen für den Antrag des Finanz- und Rechtsausschuss gestimmt haben. V.B. Dr. Messenböck erklärt dies damit, dass die Wahlvereinigung ihren Mitgliedern die Abstimmung freigegeben habe. Punkt 4.) Einspruch gegen die Regelung der Versorgungsge nüsse der Witwe Habl. Zl. 256/Präs. Der Referent Dr. Schneeweiss beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen der Verlassenschaft nach Dr. Franz Habl um Ausbezahlung der während der Suspendierung desselben zurückbehaltenen 1/3 Bezüge wird keine Folge gegeben, weil gemäss § 89 a.D.O. die Ausfolgung dieser Bezüge nur im Falle der Aufhebung die Enthebung statthaben kann, die Aufhebung der Enthebung mit Rück-

sicht auf die noch zu Lebzeiten Dr. Habl vom obersten Gerichtshofe ausgesprochene unbedingte Verurteilung wegen Verbrechens des Missbrauches der Amtsgewalt nach § 101 St.G. aber nicht erfolgt ist. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Heimatsangelegenheiten. Referent Dr. Schneeweiss beantragt: Aufnahmen auf Grund der Ersitzung: Wagner Johann Pocehsny Ludwig Eder Wilhelm Feurhuber Georg Sixtl Franz Mertl Johann Burgstaller Josef Hauhart Johann Haböck Jakob Schwarz Thomas Hell Josef Sommer Franz Rockfisch Oswald Forster Franz Mocker Karl Staudinger Anna Kerbler Therese Mittermayr Jos. Landsiedl Joh. Willingsdorfer Joh. Lauss Josef Strohleitner Philipp Weinhäupl Rud. Gotthardt Josef Mitterlehner Mich Winklmayr Kath. Werner Franz Arzt Josef Burger Josef Wanke Leopoldine Obermann Josef Taborsky Rud. Henikl Josef Felbermayr Jos. Bauhofer Karl Hagn Therese Berger Karl Zehetgruber Leop. Augner Franz Schönhofer Luk. Melich Franz Schöndorfer Jul. Schleindlhuber Joh. Wehofer Franz Thurnhofer Karl Leitner Ferd. Aitzetmüller Franz Kipferl Karl

Buchbauer Ernst Pammer Sofie Galli Alois Mayr Karl Gruber Ferdinand Dunst Jos. Matzky Anna Knoll Mathäus Dietachmayr Karl Nitschmann M. Wipplinger Ant. Abweisungen. Minoth Anna Schischka Ed. Pfaffenhuber Lamb. Zusicherungen. Pammesberger AdolfBauer Juliana Lustenöder Karl Vielhaber Mar. Der Vorsitzende: Die Protokollprüfer: Der Schriftführer:

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