Schule, Kinderfreunde geschlossene Pachtvertrag betreffend das Marodenhaus wird mit Zustimmung des genannten Vereines ausser Wirksamkeit gesetzt. 2.) Die Gemeinde errichtet in dem genannten Gebäude ein eigenes Kinderheim, vorläufig für 50 Kinder. 3.) Das bisher in städt. Verwaltung geführte Kinderübergangsheim wird dem zu schaffenden Kinderheim angegliedert und in den Räumen desselben untergebracht. 4.) das städt. Kinderheim erhält eine eigene selbständige Verwaltung und ist organisatorisch der Abt. I Fürsorgeamt angegliedert. 5.) Das Gemeinderatspräsidium wird ermächtigt, das notwendige Organisationsstatut etc. zu beschliessen. 6.) Das Gemeinderatspräsidium wird ermächtigt, das Vertragspersonal entsprechend den bestehenden Bestimmungen im eigenen Wirkungskreise aufzunehmen. 7.) Zur Anschaffung der notwendigen Einrichtungsgegenstände wird ein Betrag von 150 Millionen Kronen bewilligt, welcher Betrag in den Voranschlag 1925 einzusetzen ist. G.R. Markgraf wünscht Aufklärung, ob die im Vorjahre präliminierten 300 Millionen Kronen schon aufgebraucht sind. V.B.Dedie erwidert, dass dies nur zum Teil der Fall ist, worauf der Ausschussantrag einstimmig angenommen wird. Schluss der Sitzung 8 Uhr 15 Min. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Protokollprüfer:
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