und spricht namens der Gemeinde an die Spender, sowie den Armeninspektoren und sämtlichen Mitarbeitern den besten Dank aus. Zur Kenntnis. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. Zl. 2477/25. V.B. Russmann beantragt nach kurzer Begründung: Der Beschluss des Gemeinderatspräsidiums vom 7. Februar 1925, wonach die in der Zuschrift des Bundesministeriums für Heerwesen vom 4. Februar 1925, Zl. 5405/Präs. niedergelegten Bedingungen zur Belassung der Garnison in Steyr vollinhaltlich und vorbehaltlos angenommen wurden, wird nachträglich genehmigt. Einstimmig angenommen. 3.) Festsetzung des Zinsfusses für Kanalanschlauchgebühren. Zl. 2537/25. Derselbe Referent beantragt mit Zustimmung des Finanz- und Rechtsausschusses: Der Zinsfuß für die in Raten zu entrichtenden Kanalanschlauchgebühren wird wie für das Jahr 1923/24 auch für das Jahr 1925 mit 20% festgesetzt. Ohne Debatte angenommen. 4.) Instandsetzung eines Hauskanales. Zl. 1418/25. Derselbe Referent beantragt nach Schilderung der Verhältnisse und Verlesung des Amtsberichtes: Das Ansuchen kann aus prinzipiellen Gründen nicht bewilligt werden. V.B. Dr. Messenböck erwähnt, dass die Abladung von Schutt, die zur Verstopfung des Hauskanales führte, durch die Gemeinde erfolgte und dem Eigentümer Liebl Kosten von 12 Millionen Kronen verursachten. Er hebt hervor, dass ein Herr des Bauamtes selbst gesagt habe, dass ihm Unrecht geschehen sei und beantragt Nachsicht walten zu lassen, even-
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