Gemeinderatsprotokoll vom 26. Februar 1925

19. Sitzung. Protokoll über die 19. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 26. Februar 1925. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. 2.) Belassung der Garnison. 3.) Festsetzung des Zinsfusses für Kanalanschlauchgebühren. 4.) Instandsetzung eines Hauskanales. 5.) Novellierung der Bodenwertabgabe. Referent: G.R. Tribrunner. 6.) Grundtausch beim Friedhof. Fürsorgeausschuss. Referent: V.B. Dedic. 7.) Errichtung eines Kinderheimes. Referent: G.R. Lebeda. 8.) Bericht des Museumsausschusses. 9.) Bericht des Jugendfürsorgearztes. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent: Vizebürgermeister Dr. Messenböck. 10.) Änderung von Strassenbezeichnungen. Referent: G.R. Steinbrecher. 11.) Rekurs gegen eine Verfügung in Bauangelegenheiten. Anwesende: Vorsitzender V.B. Dedic, die Vizebürgermeister: Dr. Hubert Messenböck und Dir. Russmann die Gemeinderäte:

Kranjak Marie Wolf Josef Lebeda Alois Baumgartner Johann Voglsam Josef Lind Eduard Molterer Berta Lischka Hans Fischer Karl Markgraf Josef Futterer Franz Mayr Anton Strasser Johann Radmoser Johann Saiber Alois Hiessmayr Franz Urban Josef Scherak Franz Schlossgangl Leopold Januschka Emanuel Ecker Alois Klaffenböck Johann Steinbrecher Leopold Klement Karl Wolfartsberger Johann Tribrunner Franz Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. Vizebürgermeister Dedic eröffnet die Sitzung, erklärt die Beschlussfähigkeit und entschuldigt Bürgermeister Wokral, die Gemeinderäte Hafner, Witzany, Dr. Schneeweiss, Dr. Furrer, Kletzmayr und Kisely. Zur Kenntnis. Als Protokollprüfer gelangen die G.R. Futterer und Hiessmayr an die Reihe. Zl. 3899/25. V.B. Dedic verliest sodann eine eingelangte Zuschrift der Bundesbahn-Generaldirektion betreffend Erledigung der über Beschluss des Gemeinderates vom 19. Dezember 1924 an die Bundesbahndirektion gerichteten Zuschrift wegen Verbesserung des Zugsverkehres, wonach die vorgebrachten Wünsche "leider nicht zu erfüllen" sind. Zur Kenntnis. Weiters berichtet V.B. Dedic über die für die Winterhilfe eingelangten Spenden und der Verteilung derselben und

und spricht namens der Gemeinde an die Spender, sowie den Armeninspektoren und sämtlichen Mitarbeitern den besten Dank aus. Zur Kenntnis. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. Zl. 2477/25. V.B. Russmann beantragt nach kurzer Begründung: Der Beschluss des Gemeinderatspräsidiums vom 7. Februar 1925, wonach die in der Zuschrift des Bundesministeriums für Heerwesen vom 4. Februar 1925, Zl. 5405/Präs. niedergelegten Bedingungen zur Belassung der Garnison in Steyr vollinhaltlich und vorbehaltlos angenommen wurden, wird nachträglich genehmigt. Einstimmig angenommen. 3.) Festsetzung des Zinsfusses für Kanalanschlauchgebühren. Zl. 2537/25. Derselbe Referent beantragt mit Zustimmung des Finanz- und Rechtsausschusses: Der Zinsfuß für die in Raten zu entrichtenden Kanalanschlauchgebühren wird wie für das Jahr 1923/24 auch für das Jahr 1925 mit 20% festgesetzt. Ohne Debatte angenommen. 4.) Instandsetzung eines Hauskanales. Zl. 1418/25. Derselbe Referent beantragt nach Schilderung der Verhältnisse und Verlesung des Amtsberichtes: Das Ansuchen kann aus prinzipiellen Gründen nicht bewilligt werden. V.B. Dr. Messenböck erwähnt, dass die Abladung von Schutt, die zur Verstopfung des Hauskanales führte, durch die Gemeinde erfolgte und dem Eigentümer Liebl Kosten von 12 Millionen Kronen verursachten. Er hebt hervor, dass ein Herr des Bauamtes selbst gesagt habe, dass ihm Unrecht geschehen sei und beantragt Nachsicht walten zu lassen, even-

tuell den Akt zur Klärung der Sache zu vertagen. V.B. Russmann erklärt sich bereit, wenn das Ansuchen aus rechtlichen Gründen abgelehnt wird, den Akt dem Präsidium zur Berücksichtigung zu empfehlen. Der Ausschussantrag wird mit diesem Zusatze sodann, nachdem V.B. Dr. Messenböck seinen Antrag auf Vertagung zurückzieht angenommen. 5.) Novellierung der Bodenwertabgabe. Zl. 2400/25.Derselbe Referent erläutert den Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses stellt Vergleiche mit den alten Richtpreisen und ersucht um einstimmige Annahme des Antrages: Die Novelle zur Bodenwertabgabe (Gesetz vom 2. Dezember 1924 L.G. und Vdg.Bl. Nr. 13 ex 1925) ist am 30. Jänner 1925 in Kraft getreten. Gemäss § 10 des Gesetzes über die Bodenwertabgabe ist die Frist zur Selbsteinschätzung bereits vorüber. Es wird daher aus steuertechnischen Gründen beantragt, für das Jahr 1925 mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. April 1925 (erster Einzahlungstermin 1. Mai 1925) gemäss Artikel II der Novelle, von dem im Artikel I, Punkt 4 Absatz 2 in der Novelle festgelegten Möglichkeit der Aufstellung der Richtpreise Gebrauch zu machen. Es wird daher vorgeschlagen, die mit der Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 9. April 1923, L.G. und Vdg.Bl. Nr. 40, festgelegten Richtpreise auf das Fünffache zu erhöhen. Dieser Beschluss hat vorläufig nur für das restliche Einhebungsjahr 1925 Giltigkeit. Gemeinderat Hiessmayr ist mit der Vorlage absolut nicht einverstanden und erklärt, dass diese Abgabe alle Steuern zusammengezogen übersteige. Gemeinderat Schlossgangl schliesst sich den Ausführungen des G.R. Hiessmayr an und gibt als Beispiel sein Haus an, bei welchem 111 mal soviel Abgaben zu entrichten sind, als Zins bezahlt wird.

G.R. Markgraf bezieht sich darauf, dass im Vorjahre das Erträgnis 75 Millionen war; nach der neuen Vorlage etwa 375 Millionen betragen würde und stellt die Frage: Wer soll das zahlen? Er spricht sich dafür aus, dass die Vorlage noch einmal gründlich überprüft werde und zu diesem Zwecke zur nochmaligen Beratung an den Finanzausschuss rückverwiesen werde. Im Schlusswort erklärt V.B. Russmann, dass nicht die Gemeinde schuld daran sei, wenn sie sich der Realsteuern zwangsweise bedienen müsse, um ihre Erfordernisse zu decken. Die Vorwürfe mögen an die richtige Adresse gerichtet werden, nicht an die Gemeinde, die durch das Wiederaufbaugesetz zu diesem Schritt gezwungen wird. Die Gemeinde wäre übrigens in der Lage gewesen, die Richtpreise um das fünffache zu erhöhen, sie habe jedoch getan was möglich ist, weil ihr bewusst ist, wie notleidend alles in der Stadt ist. Der Gemeinderat werde aber selbst nicht wollen, dass die Fürsorge vernachlässigt werden soll. Nicht die Wirkung, sondern die Ursache ist zu kritisieren. Das Gesetz bestimmt es und wir müssen das durchführen. V.B. Dedic stellt noch fest, dass die Erhöhung nicht das fünffache betrage, sondern nur auf das Fünffache. Der Ausschussantrag wird sodann angenommen. 6.) Grundtausch beim Friedhof wird zurückgestellt. Fürsorge- Ausschuss. 7.) gelangt am Schlusse der öffentlichen Sitzung zur Beratung. Referent: G.R. Lebeda. 8.) Bericht des Museumsausschusses. Zl. 15777/24. Antrag: Der Bericht des Museumsausschusses wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat spricht allen jenen Personen, die die Interessen des städt. Museums sei es

durch Spenden, sei es durch ideale Arbeit gefördert haben, den besten Dank aus. Besonderer Dank gebührt auch dem Kustos Herrn Buchta für seine erspriessliche Tätigkeit. Bezüglich der Entschädigung des Kustos wird das Präsidium ermächtigt, das Notwendige zu veranlassen. Angenommen. 9.) Bericht des Jugendfürsorgearztes. Zl. 12552/24. Derselbe Referent bringt einzelne Daten des Berichtes auszugsweise zur Kenntnis und beantragt namens des Fürsorgeausschusses: Der Bericht des Schularztes wird zur Kenntnis genommen. Demselben wird für seine unermüdliche Tätigkeit der beste Dank ausgesprochen. Gleicher Dank gebührt Frau Kolar für ihre selbstlose Tätigkeit beim Heil-Turnunterricht. Angenommen. V.B. Dedic erklärt nicht zu ermangeln, die beiden Berichte den Redaktionen zur Verfügung zu stellen. Bau - und Verwaltungsausschuss. Referent V.B. Messenböck. 10.) Änderung von Strassenbezeichnungen. Zl. 2896/25. Der Referent beantragt, der Gemeinderat beschliesse: 1.) Schlüsselhofgasse heisst jene Gasse, die vom Michaelerplatz am sogenannten Offiziersstöckl vorbei, südlich der Fachschule bis zum Schlüsselhof führt. 2.) Steinwändweg heisst jener, der von der Schlüsselhofgasse beim Offiziersstöckl abzweigt und in die "kleine Steinwänd" oder Lauberleithen führt. 3.) Rennbahnweg heisst jener Weg, der von der Schlüsselhofgasse abzweigend am Sägewerk Weidinger vorbei, zur Rennbahn führt. 4.) Kegelprielstrasse heisst jene Strasse, die von

der Sierningerstrasse zum Kogelmayrgut in Gründberg führt. 5.) Dachsbergweg jener, der von der Kegelprielstrasse dort abzweigt, wo die Aichetgasse einmündet, von dieser Stelle aus beginnt die Neubezeichnung der Häuser. 6.) Bogengasse heisst jene Gasse, die von der Kegelprielstrasse bei den Häusern Nr. 16 und 18 abzweigend in einem Bogen wieder wieder zur Kegelprielstrasse zurückführt. G.R. Klaffenböck stellt die Anfrage nach den Kosten der Umwandlung. V.B. Dr. Messenböck gibt bekannt, dass diese K 400.000 betragen. Der Antrag wird sohin einstimmig angenommen. 11.) Rekurs gegen eine Verfügung in Bauangelegen- h iten. Referent G.R. Lind. Zl. 18417/24. Franz Peschl hat einen umfangreichen Rekurs wegen des Auftrages von Herstellungen in seinem Hause gemacht, den der Referent verliest und hiezu die notwendigen Erläuterungen gibt. Schliesslich beantragt er die Abweisung des Rekurses. Ohne Debatte angenommen. 7.) Errichtung eines Kinderheimes. Referent V.B. Dedic. Zl. 3782/25. V.Bgm. Dr. Messenböck übernimmt den Vorsitz und erteilt dem Referenten V.Bgm. Dedic das Wort. Dieser begründet die Notwendigkeit des Ausbaues des Kinderheimes in ein städt. Waisenhaus als soziale Notwendigkeit und beantragt: Die wachsende wirtschaftliche Notlage macht es notwendig, dass immer mehr und mehr Kinder der öffentlichen Fürsorge bedürfen. Infolgedessen wird folgender Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) Der mit dem Erziehungs- und Schulverein freie

Schule, Kinderfreunde geschlossene Pachtvertrag betreffend das Marodenhaus wird mit Zustimmung des genannten Vereines ausser Wirksamkeit gesetzt. 2.) Die Gemeinde errichtet in dem genannten Gebäude ein eigenes Kinderheim, vorläufig für 50 Kinder. 3.) Das bisher in städt. Verwaltung geführte Kinderübergangsheim wird dem zu schaffenden Kinderheim angegliedert und in den Räumen desselben untergebracht. 4.) das städt. Kinderheim erhält eine eigene selbständige Verwaltung und ist organisatorisch der Abt. I Fürsorgeamt angegliedert. 5.) Das Gemeinderatspräsidium wird ermächtigt, das notwendige Organisationsstatut etc. zu beschliessen. 6.) Das Gemeinderatspräsidium wird ermächtigt, das Vertragspersonal entsprechend den bestehenden Bestimmungen im eigenen Wirkungskreise aufzunehmen. 7.) Zur Anschaffung der notwendigen Einrichtungsgegenstände wird ein Betrag von 150 Millionen Kronen bewilligt, welcher Betrag in den Voranschlag 1925 einzusetzen ist. G.R. Markgraf wünscht Aufklärung, ob die im Vorjahre präliminierten 300 Millionen Kronen schon aufgebraucht sind. V.B.Dedie erwidert, dass dies nur zum Teil der Fall ist, worauf der Ausschussantrag einstimmig angenommen wird. Schluss der Sitzung 8 Uhr 15 Min. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Protokollprüfer:

Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 26. Februar 1925. Referent : G.R. Saiber. 1.) Personalangelegenheiten. Der Referent ersucht um en bloc Annahme der im Finanz-Ausschuss genehmigten Anträge. Definitive Anstellungen: Zl. 73/Präs. Dr. Hans Essen ab 1. Jänner 1925. Zl. 41/Präs. Hermann Luger, Johann Zeitlhofer, Anton Geiger, Ludwig Radlberger, Hans Schinko, Leopold Austerhuber; Johann Kliment, Rudolf Deisl; ( Sicherheitswache) alle ab 1. Jänner 1925. Zl. 29/Präs. Dr. Richard Seeger definitive Bestellung zum Leiter der Abteilung II. Zl. 82/Präs. Karl Hofer, Zuerkennung von 3 Bienien in Würdigung grösserer Mehrdienstleistung gegenüber den Schulwarten an anderen Doppelschulen. Zl. 88/Präs. Marie Fellhofer Anrechnung von Vordienstzeiten. Ohne Debatte angenommen. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Protokollprüfer:

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2