Gemeinderatsprotokoll vom 23. Jänner 1925

Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 23. Jänner 1925. Referent: G.R. Witzany. Punkt 1.) Konzessionsabgabe der österr. Waffenfabrik. Zl. 3435/24. Der Referent beantragt nach einem Berichte: Dem Einspruche der österr. Waffenfabriksgesellschaft gegen die Art und Höhe der Vorschreibung einer Konzessionsabgabe per 740 Goldkronen (60 + 680 ) wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Art. II, Punkt 3 des Gesetzes vom 20. April 1923, L.G. und Vdg.Bl.Nr. 49) nicht stattgege ben, jedoch wird mit Rücksicht auf die derzeitigen ausserordentlichen Verhältnisse dieselbe für das Jahr 1924 auf 600 Goldkronen herabgesetzt. Ebenso wird aus diesen Gründen von der Einhebung eines Verzögerungszuschlages zur Gänze abgesehen. Diese Entscheidung bedeutet ein ausserordentliches Entgegenkommen des Gemeinderates, das eben nur unter Berücksichtigung der tristen Verhältnisse angewendet werden darf, Die Bemessungsgrundlage für 1924 ist 124,600.000 K, das würde einen Steuersatz von 12.340 Goldkronen entsprechen. Die im Einspruche der Waffenfabrik verlangte Trennung der Geschäfte in konzessionierte und nicht konzessionierte, stösst auf unüberwindliche Schwierigkeiten, kann als unmöglich bezeichnet werden. Die Festsetzung der Steuer mit 600 Goldkronen pro 1924 trägt daher den im Einspruche der Waffenfabrik angeführten Gründen, bei gesetzlicher Ableh-

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