ten und sonstigen bezugsberechtigten Angestellten pro Gebührjahr zur Auszahlung gebracht. Von diesem Betrage ist sowohl jede Anschaffung als auch alle Ausbesserungen zu bestreiten. Eine wie immer Namen habende sonstige Vergütung kann nicht mehr geleistet werden. Nur bezüglich der Mäntelbeschaffung für das Gebührjahr 1926 wird dem Sicherheitswachekorps und sonstigen Bezugsberechtigten zugestanden, dass wegen eines besonderen Zuschusses für die Mäntelbeschaffung mit der Sicherheitswache noch besondere Verhandlungen gepflogen werden. Die jährliche Auszahlung des fixen Pauschales hat in zwei gleichen Raten zu erfolgen. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Rechenschaftsbericht über das Stadtgut. Zl. 17851/24. Nach einem kurzen Referate beantragt V. B. Russmann: Der Rechenschaftsbericht des Stadtgutkomitees für das I. Halbjahr 1924 wird zur Kenntnis genommen. Ferner beschliesse der Gemeinderat zur Überprüfung der allgemeinen wirtschaftlichen Situation im Stadtgutbetriebe das Stadtgutkomitee zeitweise durch Zuziehung von weiteren Gemeinderäten zu erweitern. Dieses erweiterte Komitee hat die Sachlage eingehend zu überprüfen, nach Massgabe der Notwendigkeit Fachexperten heranzuziehen und nach Abschluss der Erhebungen unter Vorlage der einschlägigen fachmännischen Gutachten dem Finanzund Rechtsausschuss bezw. dem Plenum des Gemeinderates Bericht zu erstatten. In das erweiterte Stadtgutkomitee wird für die Dauer der Erhebungen von Seite der Majorität V.B. Russmann und von Seite der Wahlvereinigung, die ihr Mandat im eigentlichen Stadtgutkomitee nicht ausfüllten, die Herren Markgraf und Klaffenböck namhaft gemacht. Wird ohne Debatte angenommen.
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