Gemeinderatsprotokoll vom 23. Jänner 1925

ist, welche erst im Zuge von Verhandlungen im Laufe des Jahr res 1926 stabilisiert werden soll. ad 12.) Dieser Punkt hätte folgendermassen zu lauten: Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich innerhalb 5 Monate bis zu 5 Wohnungen im Kasernenkomplex zu schaffen. Für die Beistellung von Wohnungen für in Zukunft nach Steyr eingeteilte Personen, kann die Stadtgemeinde keine besonderen Verpflichtungen übernehmen, sondern erklärt sich lediglich bereit, innerhalb der gesetzlich geltenden Mietvorschrift Zuweisungen mit möglichstem Entgegenkommen vorzunehmen. Sollte das Bundesministerium für Heerwesen über die gemachten Vorbehalte Verhandlungen mit den Unterhändlern der Gemeinde wünschen, so können diese Verhandlungen so rasch als es das Bundesministerium wünscht, angesetzt werden. In derselben Gemeinderatssitzung, welche den oben angeführten Bedingungen für die Belassung der Garnison in Steyr zugestimmt hat, wurden bereits die erforderlichen Bedeckungsvorschläge für den vom Bundesministerium für Heerwesen geforderten Aufwand angenommen, so dass mit den notwendigen Arbeiten termingemäss begonnen werden kann. Er ersucht die im Finanz- und Rechtsausschusse einstimmig gefassten Beschlüsse auch im Plenum einstimmig anzunehmen. Nach einer Anfrage des G.R. Steinbrecher, die G.R. Hafner beantwortet, lässt der Bürgermeister über beide Anträge zugleich abstimmen und werden diese einstimmig angenommen. Punkt 3.) Monturbeschaffung für die städt. Sicherheitswache. Zl. 902/24. Derselbe Referent berichtet und beantragt: An Stelle der Naturalbeteilung der Beamten der Sicherheitswache und Gefangenhausgehilfen mit Dienstkleidungsstücken wird in Hinkunft ein fixes Pauschale von K 1,450.000 (145 S) an die einzelnen Sicherheitswachebeam-

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