Gemeinderatsprotokoll vom 23. Jänner 1925

Er erteilt zu Punkt 2.) Verlegung der Garnison Zl. 1657 u. 1656/25 dem Referenten Vizebürgermeister Russmann das Wort. Derselbe referiert in gedrängter Form über den Stand der Frage und beantragt: Die Auslagen, die sich auf Grund der Forderung des Heeresministeriums vom 22. Jänner 1925, Zl.13627/Präs. für die Adaptierungsarbeiten in der Kaserne ergeben, werden wie folgt aufgebracht: 1.) Auf die mit Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 1924, Zl. 5279, geregelte Mietzinshellerauflage wird beginnend von der 8. Stufe (Grundmiete+Instandhaltungszins über 301.000 K d.i. Friedenszins über 2000 K) ein 100 %iger Aufschlag mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1925 gelegt. 2.) Diese Erhöhung bleibt - ohne einer später durch Änderung in der Gesetzgebung notwendig werdenden Regelungen vorzugreifen - nur insolange wirksam, bis die für diese Arbeiten aufgelaufenen Kosten bezw. das aufgenommene Kapital samt Zinsen zurückgezahlt ist. 3.) Dieser Zuschlag ist entsprechend den derzeit geltenden Bestimmungen gleichzeitig mit der normalen Auflage und unter denselben Modalitäten einzuzahlen. Auch für die erhöhte Auflage gelten sinngemäss die Bestimmungen des Abgabenermächtigungsgesetzes vom 13. Dezember 1923, L.G. und Vdg.Bl. Nr. 5 ex 1924 und die auf Grund dieses Gesetzes bisher erfolgten Gemeinderatsbeschlüsse. 4.) Das Magistratspräsidium wird ermächtigt, die notwendigen Kredite aufzunehmen. Mit Zustimmung des Gemeinderates verliest der Referent den Antrag über die Festsetzung der Bedingungen über den Verbleib der Garnison.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2