Gemeinderatsprotokoll vom 23. Jänner 1925

18. Sitzung. Protokoll über die 19. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 23. Jänner 1925. Tages-Ordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz - und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. 2.) Festsetzung eines Regulierungsplanes. 3.) Monturbeschaffung fur die Sicherheitswache. 4.) Rechenschaftsbericht über das Stadtgut. 5.) Ausserkraftsetzung eines Beschlusses über eine Grundabtrennung. Fürsorge - Ausschuss. Referent: V.B. Dedic. 6.) Neubestellung eines Einigungsamtes pro 1925. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral. die Vizebürgermeister: Karl Dedic, Dr. Hubert Messenböck und Direktor Julius Russmann, die Gemeinderäte: Wolf Josef Baumgartner Johann Voglsam Josef Molterer Berta Fischer Karl Furrer Ulrich Dr.

Hafner Josef Strasser Johann Urban Josef Hiessmayr Franz Kisely Berta Januschka Emanuel Klement Karl Klaffenböck Johann Lind Eduard Kranjak Marie Mayer Anton Lischka Hans Saiber Alois Radmoser Johann Scherak Franz Schlossgangl Leopold Ecker Alois Schneeweiss Rudolf Dr. Steinbrecher Leopold Witzany Hans Wolfartsberger Johann. Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. Bürgermeister Wokral eröffnet um 3/4 8 Uhr die Sitzung, begrüsst die Erschienenen und gibt bekannt, dass die Gemeinderäte Futterer, Kletzmayr, Lebeda, Markgraf und Tribrunner von der Sitzung entschuldigt sind. Als Protokollprüfer für diese Sitzung werden die Gemeinderäte Fischer und Hofr. Dr. Furrer namhaft gemacht. Zum Punkt 1.) Bericht des Bürgermeisters bringt derselbe das Ergebnis der Wahlausschreibung in die Personalvertretung zur Kenntnis, ferner ein Dankschreiben des Polizeirates Edelmayer für seine Ernennung. Zur Tagesordnung gibt der Bürgermeister bekannt, dass der Punkt 2.) von derselben abgesetzt wurde, dagegen an dessen Stelle die Garnisonsfrage durch Parteienübereinkommen als Dringlichkeitsantrag des Finanzaussschusses gesetzt wurde.

Er erteilt zu Punkt 2.) Verlegung der Garnison Zl. 1657 u. 1656/25 dem Referenten Vizebürgermeister Russmann das Wort. Derselbe referiert in gedrängter Form über den Stand der Frage und beantragt: Die Auslagen, die sich auf Grund der Forderung des Heeresministeriums vom 22. Jänner 1925, Zl.13627/Präs. für die Adaptierungsarbeiten in der Kaserne ergeben, werden wie folgt aufgebracht: 1.) Auf die mit Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 1924, Zl. 5279, geregelte Mietzinshellerauflage wird beginnend von der 8. Stufe (Grundmiete+Instandhaltungszins über 301.000 K d.i. Friedenszins über 2000 K) ein 100 %iger Aufschlag mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1925 gelegt. 2.) Diese Erhöhung bleibt - ohne einer später durch Änderung in der Gesetzgebung notwendig werdenden Regelungen vorzugreifen - nur insolange wirksam, bis die für diese Arbeiten aufgelaufenen Kosten bezw. das aufgenommene Kapital samt Zinsen zurückgezahlt ist. 3.) Dieser Zuschlag ist entsprechend den derzeit geltenden Bestimmungen gleichzeitig mit der normalen Auflage und unter denselben Modalitäten einzuzahlen. Auch für die erhöhte Auflage gelten sinngemäss die Bestimmungen des Abgabenermächtigungsgesetzes vom 13. Dezember 1923, L.G. und Vdg.Bl. Nr. 5 ex 1924 und die auf Grund dieses Gesetzes bisher erfolgten Gemeinderatsbeschlüsse. 4.) Das Magistratspräsidium wird ermächtigt, die notwendigen Kredite aufzunehmen. Mit Zustimmung des Gemeinderates verliest der Referent den Antrag über die Festsetzung der Bedingungen über den Verbleib der Garnison.

Der Gemeinderat beschliesse: Die in der Zuschrift des Bundesministeriums für Heerwesen vom 22. Jänner 1925, Zl. 3627/Präs. angeführten Bedingungen teils vorbehaltlos, teils unter gewissen Modifikationen anzunehmen. Diese Modifikationen werden seitens des Gemeinderates erbeten, weil in der zitierten Zuschrift nach dem Weggehen der Unterhändler verschiedene Änderungen vorgenommen wurden (wie aus der Zuschrift ersichtlich ist, sind sie mit Tinte nachträglich beigefügt worden). I. Vorbehaltlos werden angenommen die Bestimmungen der Punkte 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10 und 11. Bei den Punkten 1, 7 und 10 werden folgende Än¬ derungen dringend erbeten: ad 1.) lit.c.) Laut Zuschrift stellt die Heeresverwaltung eine Anforderung bez. der überlassenen 5 Objekte während der ersten 5 Jahre überhaupt nicht, während der nächsten 5 Jahre nur dann, wenn durch organisatorische und wehrgesetzliche Massnahmen Eigenbedarf eintritt. Diese Fassung macht der Gemeinde wirkungsvolle Unterhandlungen mit Unternehmern schlechthin unmöglich. Es wird daher von der Einsicht des Bundesministeriums für Heerwesen seitens der Gemeinde unbedingt erwartet, dass sie diese Frist von 5 Jahren auf 10 Jahre ausdehne. ad 7.) Einführung und Installationen der elektr. Innen- und Aussenbeleuchtung der Kaserne in dem von der Heeresverwaltung festgesetzten Umfange soll unter die im § 5 lit. b angeführten Arbeiten aufgenommen werden. Da die Erstellung dieser Arbeiten nicht von der Gemeinde, sondern von dem hiesigen Elektrizitätswerke abhängt, und die heutige Stromzuleitung nur eine provisorische

ist, welche erst im Zuge von Verhandlungen im Laufe des Jahr res 1926 stabilisiert werden soll. ad 12.) Dieser Punkt hätte folgendermassen zu lauten: Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich innerhalb 5 Monate bis zu 5 Wohnungen im Kasernenkomplex zu schaffen. Für die Beistellung von Wohnungen für in Zukunft nach Steyr eingeteilte Personen, kann die Stadtgemeinde keine besonderen Verpflichtungen übernehmen, sondern erklärt sich lediglich bereit, innerhalb der gesetzlich geltenden Mietvorschrift Zuweisungen mit möglichstem Entgegenkommen vorzunehmen. Sollte das Bundesministerium für Heerwesen über die gemachten Vorbehalte Verhandlungen mit den Unterhändlern der Gemeinde wünschen, so können diese Verhandlungen so rasch als es das Bundesministerium wünscht, angesetzt werden. In derselben Gemeinderatssitzung, welche den oben angeführten Bedingungen für die Belassung der Garnison in Steyr zugestimmt hat, wurden bereits die erforderlichen Bedeckungsvorschläge für den vom Bundesministerium für Heerwesen geforderten Aufwand angenommen, so dass mit den notwendigen Arbeiten termingemäss begonnen werden kann. Er ersucht die im Finanz- und Rechtsausschusse einstimmig gefassten Beschlüsse auch im Plenum einstimmig anzunehmen. Nach einer Anfrage des G.R. Steinbrecher, die G.R. Hafner beantwortet, lässt der Bürgermeister über beide Anträge zugleich abstimmen und werden diese einstimmig angenommen. Punkt 3.) Monturbeschaffung für die städt. Sicherheitswache. Zl. 902/24. Derselbe Referent berichtet und beantragt: An Stelle der Naturalbeteilung der Beamten der Sicherheitswache und Gefangenhausgehilfen mit Dienstkleidungsstücken wird in Hinkunft ein fixes Pauschale von K 1,450.000 (145 S) an die einzelnen Sicherheitswachebeam-

ten und sonstigen bezugsberechtigten Angestellten pro Gebührjahr zur Auszahlung gebracht. Von diesem Betrage ist sowohl jede Anschaffung als auch alle Ausbesserungen zu bestreiten. Eine wie immer Namen habende sonstige Vergütung kann nicht mehr geleistet werden. Nur bezüglich der Mäntelbeschaffung für das Gebührjahr 1926 wird dem Sicherheitswachekorps und sonstigen Bezugsberechtigten zugestanden, dass wegen eines besonderen Zuschusses für die Mäntelbeschaffung mit der Sicherheitswache noch besondere Verhandlungen gepflogen werden. Die jährliche Auszahlung des fixen Pauschales hat in zwei gleichen Raten zu erfolgen. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Rechenschaftsbericht über das Stadtgut. Zl. 17851/24. Nach einem kurzen Referate beantragt V. B. Russmann: Der Rechenschaftsbericht des Stadtgutkomitees für das I. Halbjahr 1924 wird zur Kenntnis genommen. Ferner beschliesse der Gemeinderat zur Überprüfung der allgemeinen wirtschaftlichen Situation im Stadtgutbetriebe das Stadtgutkomitee zeitweise durch Zuziehung von weiteren Gemeinderäten zu erweitern. Dieses erweiterte Komitee hat die Sachlage eingehend zu überprüfen, nach Massgabe der Notwendigkeit Fachexperten heranzuziehen und nach Abschluss der Erhebungen unter Vorlage der einschlägigen fachmännischen Gutachten dem Finanzund Rechtsausschuss bezw. dem Plenum des Gemeinderates Bericht zu erstatten. In das erweiterte Stadtgutkomitee wird für die Dauer der Erhebungen von Seite der Majorität V.B. Russmann und von Seite der Wahlvereinigung, die ihr Mandat im eigentlichen Stadtgutkomitee nicht ausfüllten, die Herren Markgraf und Klaffenböck namhaft gemacht. Wird ohne Debatte angenommen.

5.) Ausserkraftsetzung eines Beschlusses über eine Grundabtrennung. Zl. 18909/24. Referent V.B. Russmann beantragt: Der Beschluss des Gemeinderates vom 21. September 1923, wonach eine Reihe von Parzellen de facto dem öffentlichen Verkehre dienen, aus dem Gemeindeeigentum auszuscheiden und dem öffentlichen Gute einzuverleiben wären, wird, da sich herausgestellt hat, dass diese Parzellen bücherlich belastet sind, bis zur entsprechenden Berichtigung des Grundbuches bis auf weiteres ausser Kraft gesetzt. Ohne Debatte angenommen. Fürsorgeausschuss. Referent: G.R. Anton Mayer. Punkt 6.) Neubestellung eines Einigungsamtes pro 1925. Zl. 14158/Pol. Referent G.R. Mayer beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die von den einzelnen Organisationen bezw. der Magistratsabteilung III vorgeschlagenen Personen als Mitglieder bezw. Ersatzmänner des Einigungsamtes für das Jahr 1925 zu bestellen. Ohne Debatte angenommen. Damit ist die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erschöpft. Der Bürgermeister: Die Protokollprüfer: Der Schriftführer:

Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 23. Jänner 1925. Referent: G.R. Witzany. Punkt 1.) Konzessionsabgabe der österr. Waffenfabrik. Zl. 3435/24. Der Referent beantragt nach einem Berichte: Dem Einspruche der österr. Waffenfabriksgesellschaft gegen die Art und Höhe der Vorschreibung einer Konzessionsabgabe per 740 Goldkronen (60 + 680 ) wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Art. II, Punkt 3 des Gesetzes vom 20. April 1923, L.G. und Vdg.Bl.Nr. 49) nicht stattgege ben, jedoch wird mit Rücksicht auf die derzeitigen ausserordentlichen Verhältnisse dieselbe für das Jahr 1924 auf 600 Goldkronen herabgesetzt. Ebenso wird aus diesen Gründen von der Einhebung eines Verzögerungszuschlages zur Gänze abgesehen. Diese Entscheidung bedeutet ein ausserordentliches Entgegenkommen des Gemeinderates, das eben nur unter Berücksichtigung der tristen Verhältnisse angewendet werden darf, Die Bemessungsgrundlage für 1924 ist 124,600.000 K, das würde einen Steuersatz von 12.340 Goldkronen entsprechen. Die im Einspruche der Waffenfabrik verlangte Trennung der Geschäfte in konzessionierte und nicht konzessionierte, stösst auf unüberwindliche Schwierigkeiten, kann als unmöglich bezeichnet werden. Die Festsetzung der Steuer mit 600 Goldkronen pro 1924 trägt daher den im Einspruche der Waffenfabrik angeführten Gründen, bei gesetzlicher Ableh-

nung des Einspruches, im weitgehendsten Ausmasse Rechnung. Für 1925 ist die Abgabe neu zu bemessen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 2 ) Verleihung von Feuerwehrmedaillen. Zl. 69/25. Referent V.B. Russmann beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Im Sinne des Beschlusses des Gemeinderates vom 7. Juli 1924 werden den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr für mehr als 15jährigen Wehrdienst die von der Gemeinde Steyr gestiftete Ehrenmedaille verliehen und zwar: Oberkommandant Hans Wolfartsberger, Kaufmann 1903 Oberkommandant Stellv. Rud. Sommerhuber d.ä. Fabrikant 1876 Brandmeister Franz Keller Färber 1908 Brandmeister Ludwig Möstl Korbmacher 1897 Adjutant Franz Flenkenthaller Kohlenhändl. 1905 Adjutant Rud.Sommerhuber d.j. Fabrikant 1904 Exerziermeister Paul Körner Porzellanmaler 1905 Kmdo. Signalist Joh. Grünwald Messerschmied 1908 Josef Schachinger Kaufmann 1906 Korpsarzt Dr. Furrer Ulrich Hofrat 1902 Sanitätsobmann Karl Menschick 1903 Sanitätsschriftwart Karl Göppl Sparkassabeam. 1908 Steiger Karl Mayr Fabriksarb. 1908 Rottenfüherstellv. Karl Minot 1908 Löschmeister Karl Molterer Tischler 1895 Steiger Ferdinand Reitter Kaufmann 1903 Rottenführer Karl Romek Fabriksarb. 1879 Depotaufseher Karl Lutzenberger 1868 Hornist Johann Buchhart Hafner 1891 Spritzenmann Rudolf Haas Korrektor 1896 Spritzenmann Ed. Hawelka Gemischtwarenh. 1907

Rottenführer Rudolf Huber Holzhändler 1901 Spritzenmann Rudolf Kammerhofer Fleischhauer 1901 Spritzenmann Ambros Rösch Gärtner 1904 Rottenführerstellv. Ferd. Schrangl Sattlermeister 1895 Spritzenmann Kajetan Wohner Schneidermeister 1902 Löschmeister Johann Fürthaller Mechaniker 1901 Spritzenmann Franz Feichtl Fabriksarbeiter 1904 Rottenführer Karl Fellner Maschinenwärter 1894 Spritzenmann Franz Lang Bürstenmacher 1898 Spritzenmann Karl Prigl Fabriksarbeiter 1907 Spritzenmann Josef Ragl Schneidermeister 1898 Rottenführer Franz Peitl Fabriksarbeiter 1904 Rottenführer Anton Wöss Schriftsetzer 1883 Rottenführerstellv. Julius Fuchsreiter Schuhmacherm. 1879 Sanitätsmann Josef Albrecht Friseur 1902 Sanitätsmann Emil Pichler Handschuhmacher 1895 Sanitätsmann Anton Dorn Weinhändler 1895 Löschmeister Karl Bagfrieda Schneidermeister 1896 Rottenführer Josef Bach Kaufmann 1898 Rottenführer Rudolf Baumann Rassiermesserer 1888 Rottenführer Franz Edlmayr Kupferschmied 1901 Hornist Josef Ditzl d.j. Messerer 1899 Hornist Josef Pfefferl Graveur 1889 Spritzenmann Ludwig Heide 1992 Spritzenmann Johann Haider Schriftsetzer 1903 Spritzenmann Michael Lukacs Fabriksarbeiter 1897 Spritzenmann Franz Schneeberger 1905 Spritzenmann Alois Spitzl Schneidermeister 1900 Rottenführerstellv. Franz Steusselberger Kaufmann 1905 Depotaufseher Wenzel Zimmer Fassbinder 1890 Steiger August Gammer Schuldiener 1908 Löschmeister Karl Aichinger Schlosser 1901 Rottenführerstellv. Al. Gsöllpointner, Fabriksarb. 1902

Rottenführerstellv. Lindner Johann Schlosser 1908 Spritzenmann Rupert Berger Spängler 1901 Spritzenmann Höller Karl Fabriksarb. 1888 Spritzenmann Hölzl Ferdinand Schmied 1900 Spritzenmann Johann Huber Schuhmacher 1891 Spritzenmann Kumpfmüller Joh. Hausbesitzerf 905 Spritzenmann Schmiedberger Karl Zeugschmied 1903 Spritzenmann Wagner Gustav Fabriksarb. 1902 Sanitätsmann Huber Jakob Kürschner 1908 Zeugwart Sammwald Josef Friseur 1908 Rottenführer Staudacher Math. Kaufmann 1901 San. Obmannstellv. Wittigschlager F. Kaufmann 1909 Steiger Schopper Josef Fabrikarb. 1893 Steiger Springer Alois Friseur 1904 Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Naturalwohnung - Regelung Georg Laher. Referent V.B. Russmann bringt den Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses zur Verlesung. Die Angestellten der Gemeinde sind mit ihrem Besoldungsrechte im allgemeinen den Angestellten der Bundesverwaltung gleichzuhalten. Im Bundesgesetz vom 18. Juli 1924 über das Diensteinkommen und die Ruhe - und Versorgungsgenüsse der Bundesangestellten (Gehaltsgesetz ) im § 29 werden eventuelle bisherige Naturalbezüge dahin geregelt, dass der im Genusse stehende Angestellte für derartige Naturalbezüge entsprechende Vergütung zu leisten hat. Es werden daher durch dieses Gesetz früher erworbene Rechte auf Naturalbezüge ohne Leistung eines Entgeltes hiefür, sistiert. Da für Magistratsangestellte die übrigen Bestimmungen des oben zitierten Gehaltsgesetzes Anwendung finden, so ist es klar, dass auch § 29 für Magistratsangestell-

te des Aktiv- und Ruhestandes sinngemässe Anwendung zu finden hat. Dem ehemaligen Sicherheitswacheoberkommissär Georg Laher wurde nun anlässlich seiner Pensionierung mit Dekret vom 28. Dezember 1921, Zl. 422/V.P. nach Räumung der innegehabten Dienstwohnung der jeweils, ortsübliche Mietzins für eine Wohnung bestehend aus Küche, 2 Zimmern samt Nebenräumen als Bestandteil seines Ruhegenusses zuerkannt. Zur Räumung der Dienstwohnung ist es aus Mangel an verfügbaren Wohnungen erst jetzt gekommen. Für diese Dienstwohnung hat Laher trotz der eingangs zitierten Bestimmungen des Gehaltsgesetzes für Bundesangestellte, die bereits seit 1. Mai 1924 Gesetzeskraft haben, keine Vergütungen geleistet. Nach Räumung der Dienstwohnung müsste aber Laher im Sinne der neuen gesetzlichen Bestimmungen, die die im Dekrete vom 28. Dezember 1921 niedergelegten Rechte ausser Kraft setzen, für seine Wohnung selbst aufkommen oder wenn ihm eine entsprechende Wohnung in einem städt. Gebäude zugewiesen werden würde, die gesetzliche Vergütung hiefür zu leisten. Um aber Laher nicht um die ihm vom Gemeinderate seinerzeit zuerkannte Begünstigung zu bringen, ist ihm zu seinen Ruhegenussbezügen der ortsübliche Friedensjahresmietzins für Küche, 2 Zimmer und Nebenräume in der Höhe von 400 K mal dem 150.5 fachen Instandhaltungszins, das sind monatlich K 5000.- zur Auszahlung zu bringen. Für ausserordentliche Hausreparaturskosten ( § 7 des Miettengesetzes, Betriebskosten, Mietzinshellerauflage etc.) hat Laher selbst aufzukommen und wird hiefür keinerlei Vergütung geleistet. Ebenso ist ein Naturalbezug an Licht und Brennmaterial ausgeschlossen. Tritt in der ortsüblichen Zinsbemessung irgend eine gesetzliche Änderung ein, so hat diese Änderung auch

für die Bemessung des Vergütungsbetrages an Laher sinngemässe Anwendung zu finden. Dieser Gemeinderatsbeschluss hat nur für die Person des Laher Geltung. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Wiederherstellung des Schutzdammes in Eysnfeld. Referent: G.R. Lind. Z1. 3655/B.A. Der Referent bringt den Antrag des Bau- und Verwaltungsausschusses: Der Gemeinderat genehmige die mit Rücksicht auf den günstigen Wasserstand baldmöglich durchzuführende Wiederherstellung des Uferschutzes beim Mitterwasser nächst dem Kugelfangwehr mit einem Kostenaufwande von rund 40 Millionen Kronen, zur Verlesung und ersucht um Annahme. Ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Heimatsangelegenheiten. Referent G.R. Anton Meyer beantragt: Freiwillige Aufnahmen: Kölbel Karl Weydelek Anton Bachmann Josef Menschik Ignaz Prosser Franz Deutsch Wenzl Schuster Moriz Jirik Josef Homer Josef Böhm Rudolf Karner Paul Abweisungen. Puntz Josef Klaffenböck Luise Pfeiffer Marie Haberfellner Anton Karner Gustav Pothorany Josef Röder Anton Lehrbaumer Wilhelm Zusicherungen. Reichhart Max Böhmberger Nikodemus Gorup Adelheid Surkin Klementine

Abweisungen. Paul Ludwig Bauer Marie Sladek Franz Holly Gemeinderat Urban beantragt die Abweisung Reichhart Sinnreich, der erst seit einem Jahr in Steyr gemeldet erscheint. Hiezu sprechen G.R. Januschka und Meyer, letzterer hält seinen Antrag aufrecht. Der Bürgermeister lässt über den Antrag Urban abstimmen, der abgelehnt wird. Der Referenten - Antrag wird angenommen, desgleichen die übrigen Anträge. G.R. Dr. Schneeweiss beantragt: Aufnahme auf Grund der Ersitzung. Eiselsreiter Eduard Hinterreitner Karoline Schoiber Anton Lainerberger Therese Föttinger Franz Roselstorfer Karl Wiesenberger Franz Ecker Mathias Krenn Josef Plainer Franz Prem Franziska Wimmer Anna Rapolt Josef Brandtner Franz Hohneder Karl Huber Karl Scharweger Alois Stöger Johann Ernst Martin Hobecker Franz Vorderwinkler Josef Maiböck Marie Klingseisen Ludwig Berger Barbara Bayrhuber Josef Hubinger Josef Treml Johann Heubl Franz Fenzl Josef Rader Alois Berger Johann Sabith Josefa Pichler Josef Mausz Karl

Hoffmann Franziska Metzger Katharina Buschberger Josef Hörtenhuber August Schmidt Rosalia Schaberl Karl Winner Anton Jakesch Alois Zierer Leopold Steffe Marie Schumler Franz Pock Karl Teykal Johann Bruber Franz Heindl Rosa Ranninger Josefa Kilzer Anton Zimma Josef Huber Anton Groiss Josef Gollnhuber Ludwig Pieringer Karl Grabmer Josef Volar Stefan Steinecker Josef Reuter Franz Huber Josefine Spindlböck Alois Schossthaler Katharina König Franz Felbinger Josef Schwank Paul Strobl Josef Seiler Josef Müller Georg Müller Franz Gabauer Johann Haslinger Florian Mitter Franz Kölbel Johann Heitzeneder Josef Abweisungen. Helm Josef Eisner Anna Knoll Josef Ortner Peter Aistinger Josef Zusicherungen. Richter Paul Mojzeszek Rudolf Steglich Hermann Ansuchen um Weiterbelassung des Heimatrechtes.

Buchinger Leopold Kaiblinger Karl Kühberger Anna Eigenstiller Karl Punkt 6.) Personalangelegenheiten. Referent: G.R. Saiber. Zl. 946/Präs. Franz Sieghartsleitner, Ernennung zum Sicherheitswache - Abteilungsinspektor. Die ausgeschriebene Leiterstelle der Sicherheitswache wird dem gegenwärtigen provisorischen Leiter Franz Sieghartsleitner verliehen und gleichzeitig zum Sicherheitswache-Abteilungsinspektor ernannt. Für die Vorrückung in eine höhere Dienstklasse wird die provisorische Leitungsdienstzeit beginnend mit dem ersten Anfallstage nach Inkraftsetzung des neuen Besoldungsgesetzes vom Jahre 1924, das ist ab 1. Juli 1924 eingerechnet. Ohne Debatte angenommen. Zl. 837/Präs. Besetzung der ausgeschriebenen Bezirksinspektorstelle. Die ausgeschriebene Stelle eines Bezirksinspektors in der 5. Dienstklasse wird im Sinne des Amtsberichtes dem gegenwärtigen Revierinspektor Alois Neustifter verliehen. Ohne Debatte angenommen. Zl. 16/25/Präs. Rudolf Markut Zl. 6/25/Präs. Hans Andel Ansuchen um definitive Verleihung des Leiterpostens. Ohne Debatte angenommen. Der Bürgermeister: Die Protokollprüfer. Der Schriftführer:

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