Der Gemeinderat beschliesse: Auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. September 1924, Zl. 18522/23 und 30. Jänner 1924, Zl. 25663/23 wird die ex präsidio für die Rekonstruktion des Kugelfangwehres bewilligte Subvention per 75 Millionen Kronen aus den Gründen der ex präsidio Entscheidung - sanitäre Gründe, Unterbringung von Arbeitslosen - nachträglich genehmigt. Die Flüssigmachung dieser Subvention abzüglich des bereits überwiesenen Betrages von 12 Millionen Kronen erfolgt erst nach Erteilung des Benützungskonsenses. G.R. Markgraf glaubt die Angelegenheit nicht so ansehen zu können, wie sie der Referent dargestellt haben will, die Waffenfabrik habe kein besonderes Interesse an der Wasserkraft und meint, es gäbe drei Interessenten, die Waffenfabrik, die Firma Huber und die Gemeinde. Die Subvention müsse während des Baues geleistet werden. G.R. Dr. Furrer verweist auf die sanitären Übelstände und wünscht deren eheste Abstellung. V.B. Russmann erklärt, G.R. Markgraf spreche nicht als Gemeinderat sondern als Interessentenvertreter der Fabrik und betont, dass anlässlich der wasserrechtlichen Kommissionierung festgestellt würde, dass die interessierten Firmen zur Wiederherstellung der Wehr verhalten werden können, und dass durch das loyale Vorgehen der Gemeinde dieser nun daraus ein Strick gedreht werden sollte. Nach einer tatsächlichen Berichtigung des G.R. Markgraf, worin er erklärte, er wolle der Gemeinde keinen Strick daraus drehen, wird zur Abstimmung geschritten und dabei der Ausschussantrag mit grosser Mehrheit angenommen. 3.) Erhöhung der Mietzinshellerabgabe. Zl. 5279/24. V.B. Russmann bedauert, heute über Vorlagen referieren zu müssen, die wenig Sympatien haben. Das gelte vor allem bei dieser Vorlage. Der Bund verweise die Gemeinde auf die Einnahmen aus den Realsteuern, nachdem er ihr alle sonstigen Einnahmsquellen weggenommen
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