Der Antrag Dr. Messenböck wird abgelehnt. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. 2.) Subvention des Wehrbaues beim Kugelfang. Zl. 14914/24. Der Referent berichtet in ausführlicher Weise über den erfolgten Wehrbruch und über die Bemühungen über das Zustandekommen der Rekonstruktion. Er berichtet über den Abfall der Interessenten Koburg und Lamberg, deren Anteile die Firma Huber § Co. übernahm, über die Bestrebungen zur Erlangung von Subventionen von Land und Bund und dass die Gemeinde zu diesem Zwecke sowohl, als auch zur Erlangung der produktiven Arbeitslosenfürsorge als Bauwerberin aufgetreten sei, wobei die Unterbringung von Arbeitlosen, die Abstellung der sanitären Missstände infolge des wasserlosen Flussbettes, mitbestimmend war. Er verliest einige diesbezügliche Schriftstücke, erinnert an die Schwierigkeit des Zustandekommens und dass sich die Gemeinde bereit erklärte, 75 Millionen dazu beizutragen. Er schildert die Schwierigkeiten, die er beim Ministerium wegen Erlangung einer Subvention des Bundes hatte und kommt auf die Vorkommnisse zu sprechen, die entstanden seien, als die Bauunternehmung G.A. Wayss die Löhne an die Arbeiter nicht auszahlen konnte. Um über die momentane Verlegenheit hinwegzuhelfen, hat die Gemeinde zu jener Zeit eine Vorschusszahlung auf die Subvention in der Höhe von 12 Millionen Kronen gegeben. Es gehe natürlich nicht an, eine Subvention geradezu zwangsweise einzutreiben, noch dazu, da sie der Gemeinderat erst heute zu bewilligen haben wird, und meint, dass es Pflicht der Interessenten sei, für die Bezahlung der auf sie entfallenden Anteile zu sorgen, da sie nach der Sachlage zur Errichtung der Wehr zwangsweise verhalten werden können und dass der Standpunkt der Waffenfabrik unbegreiflich ist, die die Firma zur Gemeinde schickte, sich dort Geld zu holen. Er tritt schliesslich für die Annahme des im Finanz- und Rechtsausschusse einstimmig genehmigten Antrages mit dem aus den Verhältnissen entstandenen Zusatzantrage ein:
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