Gemeinderatsprotokoll vom 29. Oktober 1924

tung einen ungestörten Verlauf nimmt, kann niemand von uns garantieren, so aufrichtig ich wünsche, dass auch selbst solche äusserliche, jeden tieferen Sinn entbehrende Aufzüge eine Störung nicht erleiden möchten. Mit dem Ausdrucke grösster Wertschätzung Ihr ergebener Wokral Bürgermeister der Stadt Steyr. Ich weiss nicht ob der Herr Minister auf die Mitglieder der Wahlvereinigung nach der von mit gewünschten Richtung einen Einfluss genommen hat, ich weiss auch nicht, ob er, sei es als Minister, sei es als Parteimann überhaupt einen solchen hätte nehmen können. Eines aber sehen die Herren Interpellanten aus dieser meiner Antwort, dass ich wohl gewünscht habe, dass der Zapfenstreich einen ungestörten Verlauf nehmen möchte, dass ich aber weder Verantwortung noch Garantie nach dieser Hinsicht zu übernehmen bereit war und zwar aus den im Briefe angeführten Gründen. Nun zu den Fragen der Herren Interpellanten: 1.) War der Umzug jener Horde beim Magistrate der autonomen Stadt Steyr gesetzmässig angemeldet? Antwort: Nein, weil er sonst wahrscheinlich nicht hätte stattfinden können. Die Veranstalter dieses Umzuges haben es leider unterlassen, der Polizei über ihr Vorhaben Nachrichten zufliessen zu lassen. Vorkehrungen zur Verhinderung einer Veranstaltung, von der die Polizei keine Kenntnis hatte, waren daher unmöglich. 2.) Hat diese Horde vom Bürgermeister der autonomen Stadt Steyr die Erlaubnis zum Umzuge erhalten? Antwort: Dass ich das getan haben könnte, glauben die Herren wohl selbst nicht. Mit solch scherzhaften Wendungen können mich die Herren Interpellanten nicht treffen. 3.) Falls der Umzug nicht angemeldet und genehmigt war: Welche Massnahmen hat der Herr Bürgermeister gegen die Polizei eingeleitet, die den vom Herrn Bürgermeister zuge-

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