Bürgermeister sicherte den ungestörten Verlauf des Zapfenstreiches zu", muss ich zunächst richtigstellen, dass meine Versicherungen sich nur auf einen ungestörten Verlauf des Fronleichnamsfestes bezogen und dass ich mit Erinnerung an Vorfälle beim Zapfenstreich der Bürgergarde im Jahre 1923 viel mehr offen die Ansicht geäussert habe, dass es mir mit Rücksicht auf den Unwillen, den solche uniformierte Veranstaltungen bei einem Grossteil der Bevölkerung von Steyr auszulösen pflegen, was nach den uniformierten Exzessen und Orgien eines fünfjährigen Weltkrieges nicht so unbegreiflich ist, lieber wäre, wenn die Herren der Wahlvereinigung ihren Einfluss dahin geltend machen möchten, dass dieser Zapfenstreich als für den religiösen Charakter des Fronleichnamsfestes essentiell belanglos unterbleiben möge. Allerdings ihn zu verbieten, hatte ich bei meiner in diesen Dingen prinzipiell liberalen und stets entgegenkommenden Auffassung keine Veranlassung. In der Meinung, dass den Herren Interpellanten vor allem daran gelegen sein müsse, auch durch ihr Zutun beizutragen, dass sich die religiöse Feier in einem würdigen Rahmen abspiele, habe ich diese Auffassung auch gegenüber dem Herrn Heeresminister Vaugoin ungeschminkt vertreten. Es hat sich nämlich der Herr Heeresminister gleichfalls an mich gewendet, nicht dass ich Massnahmen zur ungestörten Abhaltung eines Zapfenstreiches, wohl aber zur Sicherung der Fronleichnamsprozession in Erwägung ziehen möge. Der Brief des Herr Ministers lautet: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Soeben habe ich die Mitteilung erhalten, dass an der am 22. Juni l.J. in Steyr stattfindenden Fronleichnamsprozession auch Teile des Bundesheeres teilnehmen werden. Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich annehme, dass Sie, Herr Bürgermeister, alles aufbieten werden, um Zwischenfälle hintanzuhalten. Mit dem Ausdrucke der vorzüglichsten Hochachtung Vaugoin.
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