dortselbst durch die Siedlung geplanten Strasse. Die Kosten der Übertragung gehen zu Lasten der Genossenschaft. Ohne Debatte angenommen. 5.) Erhöhung der Armenversorgungsgebühren. Zl. 12575. Der Referent bespricht den Antrag des Armenrates und empfiehlt folgenden Antrag: Die Armenversorgungsbeiträge für nach Steyr zuständige versorgungsbedürftige Arme werden ab 1. November 1924 im Sinne des Antrages des städt. Armenrates festgesetzt. Ohne Debatte angenommen. 7.) Subvention der freiwilligen Feuerwehr. Zl. 14537. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen: Die im Voranschlag für das Jahr 1924 vorgesehene FeuerwehrJubiläumsspende für die Beschaffung einer Motorspritze ist nunmehr entsprechend dem Ansuchen des Oberkommandos nach Massgabe des Bedarfes und der vorhandenen flüssigen Geldmittel, jedoch nur bis zum veranschlagten Höchstbetrage per 50 Millionen Kronen zu realisieren. Ohne Debatte angenommen. 8.) Festsetzung der Feuerwehrgebühren im Stadttheater. Zl. 12538. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die Vergütungsbeiträge für die Beistellung der Feuerwehr im Stadttheater können für die kommende Spielzeit in der vom Oberkommando vorgeschlagenen Höhe eingehoben werden. In Hinkunft hat über diese Angelegenheit das Gemeinderatspräsidium zu entscheiden. Ohne Debatte angenommen. 9.) Neuregelung der Gasabgabe. Zl 14734. Der Referent begründet die Notwendigkeit der Vorlage und des Aufschlusses neuer Einnahmsquellen. Da eine Reduzirung des Gaspreises bevorsteht, wird trotz der erhöhten Abgabe eine Verbilligung eintreten. G.R. Markgraf wünscht zu wssen, wie hoch das bisherige Ergebnis der Abgabe war, was der Referent dahin be-
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