Rvierinspektorposten (Stein) systemisiert und die Rayonsinspektoren Mayr, Holub und Oberndorfer als Revierinspektoren ernannt. Die beiden Gefangenhausgehilfen werden hinsichtlich ihrer Bezüge den Sicherheitswachebeamten angeglichen ohne dass sie in den Stand der Sicherheitswachebeamten überführt werden. Im übrigen gilt auch für die Sicherheitswachebeamten sinngemäss das unter Punkt 1) Gesagte. 6.) Von einem Abzug von Jahren bei der Überführung im Sinne der Überleitungsbestimmungen zum II. Hauptstück des Gehaltsgesetzes wird für alle Angestellten abgesehen. 7.) Die dem Arbeitsvermittlungs- und Erwerbslosenfürsorgeamte zugeteilten pragmatischen Angestellten mit Ausnahme des jeweiligen Leiters erhalten auf die Dauer der Verwendung in diesem Amte eine Leistungszulage im Ausmasse von 2 Bienien der jeweiligen Verwendungsgruppe bzhw. Dienstklasse. Diese Leistungszulage ist nur dann in die Pension einrechenbar, wenn der betreffende Angestellte mit dieser Leistungszulage aus dem aktiven Dienstverhältnisse ausscheidet. Die Verleihung dieser Leistungszulage obliegt in Hinkunft dem GemeinderatsPräsidium nach Anhörung der Personalvertretung. 6.) Die Schulhauswarte der Doppelschulen erhalten auf die Dauer der Verwendung in den Doppelschulen Leistungszulagen, die für den Schulhauswart der Bürgerschule 3 Bienien der jeweiligen Verwendungsgruppe bzhu. Dienstklasse beträgt, bei den übrigen Schulhauswarten der Doppelschulen 1 Bienium. Bezüglich der Verleihung gilt sinngemäss das unter Punkt 7) Gesagte. 9.) Die freien Beförderungen erfolgen auf Grund des im Einvernehmen mit der Personalvertretung modifizierten Amtsvorschlages (Änderungen sind im Amtsvorschlag mit roter Tinte gekennzeichnet). Der Magistratsdirektor Stellvertreter Dr. Häuslmayr wird gleichzeitig im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. Septem-
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