b) Wilhelm Resch, pragmatische Anstellung. Zl. 375/Präs. Wird unter den Voraussetzungen des Verzichtes auf Anrechnung einer Vordienstzeit bewilligt. c) Leopold Friedrich; definitive Anstellung. Zl.588/Präs. Definitive Anstellung vor Ablauf der 2 jährigen Probedienstzeit. Angenommen. d) Zl. 587/Präs. Josef Moser, definitive Anstellung Angenommen. e) Zl. 407/Präs. Anton Kuncius, Übernahme in das pragmatische Dienstverhältnis, provisorische Anstellung als Beamtenanwärter. Angenommen. 6.) Durchführung des Gehaltsgesetzes. Zl. 595/Präs. V.B. Dr. Messenböck beantragt an bloc Annahme G. R. Saiber verliest den Antrag der Personalkommission am 6. X.1924. Die Personalkommission empfiehlt dem Gemeinderate nachstehenden Vorschlag zum Beschlusse zu erheben. 1.) Die Festsetzung der Verwendungsgruppen bzhw. der Dienstklassen für alle aktiven Angestellten einschliesslich der Sicherheitswachebeamten erfolgt auf Grund des in der Personalkommission beschlossenen Antrages (die mit roter Tinte bezeichneten Änderungen erfolgten auf Grund einer mündlichen Vereinbarung mit der Personalvertretung). Die Festlegung der Verwendungsgruppen und die im Wege der Zeitüberleitung erreichte Dienstklasse erfolgt ad personam, ohne dass hiedurch die Zahl der bereits derzeit systemisierten Dienstposten berührt wird. Die Einteilung der Angestellten
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