kaufes gewesen. Donke sei mit anderen Unternehmungen in Verbindung gestanden, diese aber haben nur Unterangebote gemacht. Das Unternehmen sei nicht leistungsfähig, das Inventar ist minderwertig und ist nicht zu erwarten, dass das Unternehmen produktiv oder lukrativ werde. Er sei daher nicht in der Lage, die nachträgliche Zusicherung zu erteilen. G.R. Dr. Rudolf Schneeweis bespricht den Wert des Hauses und das Inventar. Für die Lebensfähigkeit des Unternehmens spricht, dass das Geschäft Generationen der Familie Donke erhalten habe und der Niedergang auf persönliche Eigenschaften des Herrn Donke zurückzuführen sei. Man solle aber das Unternehmen nicht vom Provitsstandpunkte betrachten. G.R. Markgraf hält den Ankauf für einen Missgriff des Präsidiums. Es sei wohl zu begrüssen, wenn die Gemeinde Unternehmungen schaffe, bei diesem werde sie aber daraufzahlen. Er beantragt jedenfalls eine getrennte Buchhaltung für Konto Leichenbestattung. G.R. Witzany bespricht im Schlusswort, das Unternehmen sei kein Konjunkturunternehmen und verweist darauf, dass Donke im stande war, das Haus mit grossen Kosten instandzusetzen, dass die Schätzung des Hauses sicherlich nicht übermässig sei, da die Errichtung einer kleinen Wohnung allein heute etwa 100 Millionen kostet. Er betont, dass Donke von vielen Seiten Vorwürfe gemacht wurden, dass er den Betrieb an die Gemeinde verkauft habe und er erwartet, dass der Gemeinderat das Unternehmen unterstützen werde. 6.) Allgemeine Bestimmungen für Gemeindeunternehmungen. Zl. 599/Präs. V.B. Russmann führt aus, dass ohnehin geplant ist, gleich wie für das Stadtgut eine getrennte Buchführung für die Leichenbestattung durchzuführen. Es sei nun notwendig, allgemeine Bestimmungen für die Gemeinde-Unternehmungen zu beschliessen. Er verliest
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